aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch leitet ein, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10 den Schwerpunkt für diese Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen darstellen. Hintergrund sei auch die anstehende (Teil-)Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West in Bezug auf die zukünftigen Vorranggebiete für Windenergie – auch im Landkreis Coburg.

Nach Ansicht des Landrats sei es an der Zeit, sich zu positionieren – nicht auch zuletzt aufgrund der Information aus dem Initiativkreis zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Landkreis Coburg. Dabei gehe es insbesondere darum, wie im Landkreis Coburg die zukünftigen Vorranggebiete (auch im Sinne der kreisangehörigen Kommunen) zur Wertschöpfung vor Ort gesichert werden können.

 

Martin Schmitz erinnert daran, dass das Thema „Energiekompetenz“ vom Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen als strategisches Element der Landkreisentwicklung definiert wurde. Auf dieser Basis sei u.a. das Klimaschutzkonzept des Landkreises in Auftrag gegeben worden. Dazu käme ganz aktuell die Regionalplanfortschreibung Oberfranken-West und – speziell für die Region Coburg – die Tatsache, dass es in der Region fünf leistungsstarke, kompetente Energieversorgungsunternehmen gibt, die ihrerseits sehr engagiert im Klimaschutzkonzept sind und aktiv an der Gestaltung der Energiewende vor Ort mitwirken.

Der Wirtschaftsförderer erklärt, dass es im Hinblick auf die höhere Wertschöpfung bei der Energieversorgung im Landkreis letztendlich um das Ziel gehe: Wie können Bürger an der Energiewende und damit an der Nutzung regenerativer Energienquellen beteiligt werden? Damit verbunden sei dann auch die Frage nach der regionalen Akzeptanz solcher Anlagen durch die Bevölkerung.

Dies alles sei im Falle der Windkraft vor einem für die Region Coburg spezifischen und nicht ganz trivialen Hintergrund zu sehen, nach dem z.B. der Bayerische Windatlas dem Coburger Land weniger Windkraftpotenzial attestiere, als beispielsweise dem östlichen Unterfranken oder dem östlichen Oberfranken.

 

Herr Neubauer stellt die Gesellschaft zur Umsetzung von Technologieprojekten im Landkreis Haßberge mbH (GUT Haßberge mbH) vor. Hierbei geht er im Besonderen auf die Aufgabe, die Gesellschafterstruktur, die Kapitalausstattung und die Überlegungen zur Einbindung der Bürger und Unternehmer aus dem Landkreis ein.

 

Ziel des Landkreises Haßberge sei es, bereits im Jahr 2030 von Energieimporten unabhängig zu sein und sogar Energie zu exportieren. Hierfür gründete der Landkreis Haßberge die GUT Haßberge mbH, deren Aufgaben die Identifizierung und Realisierung möglicher Projekte zur Gewinnung von Energie, vor allem regenerativer Energie, seien.

 

Die Gesellschaftsstruktur der GUT Haßberge mbH schlüsselt Herr Neubauer wie folgt auf: der Landkreis Haßberge hält 48,4% der Stimmanteile, die Städte, Märkte und Gemeinden insgesamt 46,4% plus 3,2% von der Städtischen Betriebe Haßfurt GmbH, die für die Stadt Haßfurt in der Gesellschaft vertreten ist, zudem hält die bbv-LandSiedlung GmbH als Gesellschaft des Bayerischen Bauernverbandes 2% der Stimmanteile.

 

Die Kapitalausstattung der Gesellschaft sei über einen Bevölkerungsschlüssel erfolgt. So haben der Landkreis, die Kommunen und die Städtischen Betriebe Haßfurt GmbH für die Stadt Haßfurt je 3 € pro Einwohner eingezahlt. Dies entspricht insgesamt 6 € pro Einwohner, da der Kreis die Einwohner aller Kommunen einschließt, so dass bei einer Einwohnerzahl von 84.910 insgesamt 509.460 € von Kreis und Kommunen eingezahlt wurden. Mit den 10.540 €, die die bbv-LandSiedlung zusteuere, beträgt die Kapitaleinlage demnach 520.000 €.

 

Beim Thema „Nutzung von Windenergie“ seien die organisatorischen Rahmenbedingungen ähnlich wie im Landkreis Coburg gewesen. Es sei im Landkreis Haßberge ebenfalls um die Teilfortschreibung des dortigen Regionalplans gegangen. Auch im westlichen Nachbarlandkreis stand zu Beginn der Überlegungen die Frage im Raum, ob man das Thema Windenergie dem freien Markt überlassen wolle und damit die Konsequenz in Kauf nähme, dass begehrte Flächen über Standortsicherungsverträge belegt würden und hier über Jahre von den Kommunen nicht mehr steuernd eingegriffen werden könne.

Wegen des flächendeckenden Windkraftpotenzials habe man in Haßberge alle 26 kreisangehörigen Gemeinden zu Beginn einbezogen.

Inhaltlich habe man sich im Landkreis Haßberge frühzeitig auf ein eigens vom Landkreis beim TÜV-Süd in Auftrag gegebenes Windgutachten gestützt, das bereits vor der Gründung der GUT Haßberge mbH in Auftrag gegeben wurde. Die Kosten für dieses Gutachten seien bei rund 15.000 Euro auf Kreisebene gelegen.

Auf Nachfrage von Herrn Schmitz erklärt Herr Neubauer, dass die konzeptionelle Basis des Gutachtens keine echte Windmessung gewesen sei, sondern vielmehr eine modifizierte Interpolationsrechnung für die Windgeschwindigkeiten (Vorteil: im Kreis HAS standen bereits vier Windräder an unterschiedlichen Standorten, deren exakte Windwerte hochgerechnet und interpoliert werden konnten).

Auf Basis der Auswertung des eigenen Windgutachtens sei in der Folge ein Nutzungskonzept für den Landkreis Haßberge erstellt worden.

 

Zum Abschluss seines Vortrages gibt Herr Neubauer noch einen Ausblick zum Thema Bürgerbeteiligung: Zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung sei es vorgesehen, die Bevölkerung des Landkreises zu beteiligen. Die Rechtsform wäre hierbei noch nicht abschließend geklärt, diskutiert würden vor allem eine GmbH & Co. KG oder eine Genossenschaft. Unabhängig von der Rechtsform stünde es jedoch außer Frage, dass eine Beteiligungsform unabdingbar sei, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen und regionaler Wirtschaftsmultiplikator zu sein.