Sitzung: 15.02.2012 Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen
aus der Beratung:
Landrat Michael
Busch leitet ein, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10 den Schwerpunkt für
diese Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen
darstellen. Hintergrund sei auch die anstehende (Teil-)Fortschreibung des
Regionalplans Oberfranken-West in Bezug auf die zukünftigen Vorranggebiete für
Windenergie – auch im Landkreis Coburg.
Nach Ansicht des
Landrats sei es an der Zeit, sich zu positionieren – nicht auch zuletzt
aufgrund der Information aus dem Initiativkreis zur Erstellung des
Klimaschutzkonzeptes im Landkreis Coburg. Dabei gehe es insbesondere darum, wie
im Landkreis Coburg die zukünftigen Vorranggebiete (auch im Sinne der
kreisangehörigen Kommunen) zur Wertschöpfung vor Ort gesichert werden können.
Martin Schmitz
erinnert daran, dass das Thema „Energiekompetenz“ vom Ausschuss für
Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen als strategisches Element der
Landkreisentwicklung definiert wurde. Auf dieser Basis sei u.a. das
Klimaschutzkonzept des Landkreises in Auftrag gegeben worden. Dazu käme ganz
aktuell die Regionalplanfortschreibung Oberfranken-West und – speziell für die
Region Coburg – die Tatsache, dass es in der Region fünf leistungsstarke,
kompetente Energieversorgungsunternehmen gibt, die ihrerseits sehr engagiert im
Klimaschutzkonzept sind und aktiv an der Gestaltung der Energiewende vor Ort
mitwirken.
Der
Wirtschaftsförderer erklärt, dass es im Hinblick auf die höhere Wertschöpfung
bei der Energieversorgung im Landkreis letztendlich um das Ziel gehe: Wie
können Bürger an der Energiewende und damit an der Nutzung regenerativer
Energienquellen beteiligt werden? Damit verbunden sei dann auch die Frage nach
der regionalen Akzeptanz solcher Anlagen durch die Bevölkerung.
Dies alles sei im
Falle der Windkraft vor einem für die Region Coburg spezifischen und nicht ganz
trivialen Hintergrund zu sehen, nach dem z.B. der Bayerische Windatlas dem
Coburger Land weniger Windkraftpotenzial attestiere, als beispielsweise dem
östlichen Unterfranken oder dem östlichen Oberfranken.
Herr Neubauer
stellt die Gesellschaft zur Umsetzung von Technologieprojekten im Landkreis
Haßberge mbH (GUT Haßberge mbH) vor. Hierbei geht er im Besonderen auf die
Aufgabe, die Gesellschafterstruktur, die Kapitalausstattung und die
Überlegungen zur Einbindung der Bürger und Unternehmer aus dem Landkreis ein.
Ziel des
Landkreises Haßberge sei es, bereits im Jahr 2030 von Energieimporten
unabhängig zu sein und sogar Energie zu exportieren. Hierfür gründete der
Landkreis Haßberge die GUT Haßberge mbH, deren Aufgaben die Identifizierung und
Realisierung möglicher Projekte zur Gewinnung von Energie, vor allem
regenerativer Energie, seien.
Die
Gesellschaftsstruktur der GUT Haßberge mbH schlüsselt Herr Neubauer wie folgt
auf: der Landkreis Haßberge hält 48,4% der Stimmanteile, die Städte, Märkte und
Gemeinden insgesamt 46,4% plus 3,2% von der Städtischen Betriebe Haßfurt GmbH,
die für die Stadt Haßfurt in der Gesellschaft vertreten ist, zudem hält die
bbv-LandSiedlung GmbH als Gesellschaft des Bayerischen Bauernverbandes 2% der
Stimmanteile.
Die
Kapitalausstattung der Gesellschaft sei über einen Bevölkerungsschlüssel
erfolgt. So haben der Landkreis, die Kommunen und die Städtischen Betriebe
Haßfurt GmbH für die Stadt Haßfurt je 3 € pro Einwohner eingezahlt. Dies
entspricht insgesamt 6 € pro Einwohner, da der Kreis die Einwohner aller
Kommunen einschließt, so dass bei einer Einwohnerzahl von 84.910 insgesamt
509.460 € von Kreis und Kommunen eingezahlt wurden. Mit den 10.540 €, die die
bbv-LandSiedlung zusteuere, beträgt die Kapitaleinlage demnach 520.000 €.
Beim Thema „Nutzung
von Windenergie“ seien die organisatorischen Rahmenbedingungen ähnlich wie im
Landkreis Coburg gewesen. Es sei im Landkreis Haßberge ebenfalls um die
Teilfortschreibung des dortigen Regionalplans gegangen. Auch im westlichen
Nachbarlandkreis stand zu Beginn der Überlegungen die Frage im Raum, ob man das
Thema Windenergie dem freien Markt überlassen wolle und damit die Konsequenz in
Kauf nähme, dass begehrte Flächen über Standortsicherungsverträge belegt würden
und hier über Jahre von den Kommunen nicht mehr steuernd eingegriffen werden
könne.
Wegen des
flächendeckenden Windkraftpotenzials habe man in Haßberge alle 26
kreisangehörigen Gemeinden zu Beginn einbezogen.
Inhaltlich habe man
sich im Landkreis Haßberge frühzeitig auf ein eigens vom Landkreis beim TÜV-Süd
in Auftrag gegebenes Windgutachten gestützt, das bereits vor der Gründung der
GUT Haßberge mbH in Auftrag gegeben wurde. Die Kosten für dieses Gutachten
seien bei rund 15.000 Euro auf Kreisebene gelegen.
Auf Nachfrage von
Herrn Schmitz erklärt Herr Neubauer, dass die konzeptionelle Basis des
Gutachtens keine echte Windmessung gewesen sei, sondern vielmehr eine
modifizierte Interpolationsrechnung für die Windgeschwindigkeiten (Vorteil: im
Kreis HAS standen bereits vier Windräder an unterschiedlichen Standorten, deren
exakte Windwerte hochgerechnet und interpoliert werden konnten).
Auf Basis der
Auswertung des eigenen Windgutachtens sei in der Folge ein Nutzungskonzept für
den Landkreis Haßberge erstellt worden.
Zum Abschluss
seines Vortrages gibt Herr Neubauer noch einen Ausblick zum Thema
Bürgerbeteiligung: Zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung sei es vorgesehen,
die Bevölkerung des Landkreises zu beteiligen. Die Rechtsform wäre hierbei noch
nicht abschließend geklärt, diskutiert würden vor allem eine GmbH & Co. KG
oder eine Genossenschaft. Unabhängig von der Rechtsform stünde es jedoch außer
Frage, dass eine Beteiligungsform unabdingbar sei, um die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu schaffen und regionaler Wirtschaftsmultiplikator zu sein.