Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V.,
vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für 2012 abzuschließen.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bilden die Vorgaben des SGB
VIII im § 29 „Soziale Gruppenarbeit“.
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und
Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und
Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines
gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher
durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.
Die
Sozialen Trainingsmaßnahmen werden ausschließlich in Verbindung mit einer
Weisung nach § 10 JGG des Jugendgerichts durchgeführt und fachlich im Rahmen
der Jugendgerichtshilfe von den sozialpädagogischen Fachkräften der Sozialen
Dienste empfohlen und begleitet.
2010
wurden insgesamt 39 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis
Coburg betreut, von denen 27 (= ca. 70 %) ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg
hatten.
2011
ist die
Gesamtteilnehmerzahl um 3 junge Menschen gestiegen.
Bereits
im vergangenen Jahr wurde das Budget wegen gesunkener Fallzahlen auf 32.000 € reduziert.
Dieser Stand soll in 2012 fortgeschrieben werden.
Gleichzeitig
ist beabsichtigt, im laufenden Jahr gemeinsam mit der Stadt Coburg unter
Einbeziehung der Träger und Vertretern der Justiz eine Überprüfung und ggf.
Anpassung der bestehenden Angebote der Jugendgerichtshilfe vorzunehmen.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden
Beschluss zu fassen: