Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung  mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für 2012 abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bilden die Vorgaben des SGB VIII im § 29 „Soziale Gruppenarbeit“.

 

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

 

Die Sozialen Trainingsmaßnahmen werden ausschließlich in Verbindung mit einer Weisung nach § 10 JGG des Jugendgerichts durchgeführt und fachlich im Rahmen der Jugendgerichtshilfe von den sozialpädagogischen Fachkräften der Sozialen Dienste empfohlen und begleitet.

 

2010 wurden insgesamt 39 Jugendliche und Heranwachsende aus Stadt und Landkreis Coburg betreut, von denen 27 (= ca. 70 %) ihren Wohnsitz im Landkreis Coburg hatten.

2011 ist die Gesamtteilnehmerzahl um 3 junge Menschen gestiegen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Budget wegen gesunkener Fallzahlen auf 32.000 € reduziert. Dieser Stand soll in 2012 fortgeschrieben werden.

Gleichzeitig ist beabsichtigt, im laufenden Jahr gemeinsam mit der Stadt Coburg unter Einbeziehung der Träger und Vertretern der Justiz eine Überprüfung und ggf. Anpassung der bestehenden Angebote der Jugendgerichtshilfe vorzunehmen. 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: