Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht über die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen bereich zur Kenntnis. Er beschließt, dass –vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch den Kreistag- die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Kreisjugendring abgeschlossen wird.

 


Sachverhalt:

Seit 2011 haben die angepassten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich Anwendung gefunden.

Die Einführung von einfachen Antragsvordrucken hat sich dabei bewährt.

 

2011 wurden 79 Anträge gestellt, die Verteilung auf die 4 Förderbereiche

-        Qualifizierungsmaßnahmen

-        Erstausstattungen

-        Besondere Projekte und

-        überregionale Jugendmeisterschaften

sah wie folgt aus:

 

 

In dieser Darstellung entsteht der Eindruck, dass vor allem Qualifizierungsmaßnahmen oder überregionale Meisterschaften im Vordergrund der Förderung stehen.

Dies wird jedoch korrigiert, wenn die Mittelverteilung betrachtet wird:

 

 

Demnach verteilt sich die Inanspruchnahme der Förderung tatsächlich fast gleichmäßig auf alle 4 Förderbereiche.

 

Die Förderung der sportlichen Jugendarbeit und der musisch-kulturellen unterscheidet sich aber nach wie vor. In 2011 wurde im sportlichen Bereich der Fördertopf in Höhe von 25.000 € ausgeschöpft. Im musisch-kulturellen Bereich hingegen sind „nur“ ca. 17.000 € abgeflossen, was 68 % der verfügbaren Gelder entspricht. Das Vergabegremium[1] unter dem Vorsitz der Kreisrätin Frau Marr als Vertreterin des Ausschusses für Jugend und Familie hat bereits im vergangenen Jahr gezielt entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Wirkung dessen ist daran erkennbar, dass sich darüber die Inanspruchnahme an Mitteln im musisch-kulturellen Bereich im Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt hat.

 

Seit 2009 werden die Antragsannahme, die Vorbereitung der Sitzungen, die Sichtung und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben, sowie der eingereichten Belege durch den Kreisjugendring (KJR) vorgenommen. Gemäß Richtlinien werden Aufgaben und Projekte u.a. dann gefördert, wenn andere Förderquellen bereits in Anspruch genommen wurden und dennoch ein Fehlbetrag vorliegt. Gerade das Know How des KJR über Fördertöpfe und deren Inanspruchnahme wird über diese Regelung genutzt.

 

Die vorliegende Vereinbarung regelt diese Leistungen, ihre Qualität und den dafür vom Landkreis gewährten Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Entsprechende Mittel sind in der Haushaltsstelle 0.4601.7090 eingeplant.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 



[1] Je 1 VertreterIn des Ausschusses für Jugend und Familie, des Schul- und Kulturausschusses, des Sportbeirats, der Bayerischen Sportjugend, des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Coburg