Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der GeRi GmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2012 zu verlängern.

 


Sachverhalt:

§ 10, Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

 

Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, ……. Arbeitsleistungen zu erbringen……..

 

Ziel der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit ist die vollständige Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um weitere Sanktionen wie Jugendarrest, Bewährungsstrafen oder Haft zu vermeiden und die drohende Abwärtsspirale zu stoppen. Das Konzept zielt darauf ab, durch die sorgfältige Wahl der Einsatzstelle und Art der Tätigkeit die Rahmenbedingungen für einen positiven Einsatz zu schaffen.

GeRI sorgt nach sorgfältiger Einschätzung der Klienten für eine zeitnahe Vermittlung unter Berücksichtigung seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten. Hierzu werden auch die Vorgaben und Wünsche der Einsatzstellen abgeglichen, um so möglichst passgenau zu vermitteln.

Während der Ableistung der Arbeitsstunden bietet die Koordinierungsstelle dem Klienten bei Bedarf Begleitung, Unterstützung und Hilfestellung an.

 

Der Träger führt weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Strafverfahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Der Landkreis finanziert einzelfallbezogen die Durchführung von Betreuungsweisungen und seit 2010 pauschal die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsweisungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit 7.000 € im  Jahr.

 

Diese wurde ursprünglich ausschließlich über Bußgelder des Gerichts finanziert werden.

Nach einem Auswertungsgespräch mit dem Träger wurde, aufgrund der vorläufigen Fallzahlen in 2011 und der weiterhin verminderten Spendeneingänge ein gleichbleibendes Budget in Höhe von 7.000 € auch für das Jahr 2012 in der Leistungsvereinbarung festgelegt.

 

Haushaltsstelle: 4660.7070, Unterkonto Arbeitsweisungen

 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: