Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der GeRi GmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2012 zu verlängern.
Sachverhalt:
§ 10, Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz
Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die
Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und
sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine
unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen
insbesondere auferlegen, ……. Arbeitsleistungen zu erbringen……..
Ziel der
Vermittlung gemeinnütziger Arbeit ist die vollständige Ableistung
gemeinnütziger Arbeit, um weitere Sanktionen wie Jugendarrest, Bewährungsstrafen
oder Haft zu vermeiden und die drohende Abwärtsspirale zu stoppen. Das Konzept
zielt darauf ab, durch die sorgfältige Wahl der Einsatzstelle und Art der
Tätigkeit die Rahmenbedingungen für einen positiven Einsatz zu schaffen.
GeRI sorgt nach
sorgfältiger Einschätzung der Klienten für eine zeitnahe Vermittlung unter Berücksichtigung
seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten. Hierzu werden auch die Vorgaben und
Wünsche der Einsatzstellen abgeglichen, um so möglichst passgenau zu
vermitteln.
Während der Ableistung der Arbeitsstunden
bietet die Koordinierungsstelle dem Klienten bei Bedarf Begleitung,
Unterstützung und Hilfestellung an.
Der Träger führt weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Strafverfahren von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Der Landkreis finanziert einzelfallbezogen
die Durchführung von Betreuungsweisungen und seit 2010 pauschal die Vermittlung
und Betreuung von Arbeitsweisungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
7.000 € im Jahr.
Diese wurde ursprünglich ausschließlich über Bußgelder des Gerichts
finanziert werden.
Nach einem Auswertungsgespräch mit dem Träger wurde, aufgrund der
vorläufigen Fallzahlen in 2011 und der weiterhin verminderten Spendeneingänge
ein gleichbleibendes Budget in Höhe von 7.000 € auch für das Jahr 2012 in der
Leistungsvereinbarung festgelegt.
Haushaltsstelle: 4660.7070, Unterkonto
Arbeitsweisungen
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden
Beschluss zu fassen: