Beschluss:
Der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2012, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen.
Sachverhalt:
§ 28 SGB VIII
Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und
andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern
und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller
und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der
Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit
unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
In der Leistungsvereinbarung für 2012 ergeben sich keine bedeutsamen Veränderungen.
Der
Fachbereich Jugend, Familie und Senioren und die Familienberatungsstelle stehen
für die fachliche Weiterentwicklung der Konzeption der Beratungsstelle
weiterhin in einem engen fachlichen Austausch. Im Rahmen dieser Kooperation
wurden bereits neue Angebote, wie die Online-Beratung, eingeführt und in die
Leistungsvereinbarung 2011 aufgenommen. Das Angebot einer aufsuchenden und im
Sozialraum verorteten Beratung wurde neben den bereits etabliertem Angebot der
Außenberatung im Familienzentrum in Neustadt in zwei weiteren Gemeinden des
Landkreises in einem Probelauf getestet. In diesen Gemeinden fanden
Sprechstunden in den Räumen eines Kindergartens vor Ort statt. Die jeweilig zuständige
ASD-Fachkraft hat mit den Fachkräften der Erziehungsberatung kooperiert und
gezielt dieses Angebot bei Familien beworben und vermittelt.
Eine
gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Erziehungsberatung und dem Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wertet die Erfahrungen aus der Online-Beratung und
den Außensprechstunden im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung aus.
Diese wird dem Ausschuss für Jugend und
Familie im Oktober 2012 mit ihren fachlichen und finanziellen Auswirkungen auf
die Leistungsvereinbarungen vorgestellt.
In der Beratungsstelle wurden im Jahr 2010 insgesamt 486 Klienten
betreut. 318 davon aus dem Landkreis Coburg, das sind 65 %.
Der Kostenanteil des
Landkreises von ca. 80.000 € bleibt, im Vergleich zum Haushaltsansatz 2011, für
das Jahr 2012 gleich. Dieser errechnet sich aus den zu erwartenden Personal-
und Sachkosten für 2012, abzüglich der Landeszuschüsse und des Eigenanteils des
Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und Landkreis errechnen sich aus der Verteilung
der Klientenzahlen aus 2010.
Haushaltsstelle:
4650.7070
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: