Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2012, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen.

 


Sachverhalt:

§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung

 

Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

In der Leistungsvereinbarung für 2012 ergeben sich keine bedeutsamen Veränderungen.

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren und die Familienberatungsstelle stehen für die fachliche Weiterentwicklung der Konzeption der Beratungsstelle weiterhin in einem engen fachlichen Austausch. Im Rahmen dieser Kooperation wurden bereits neue Angebote, wie die Online-Beratung, eingeführt und in die Leistungsvereinbarung 2011 aufgenommen. Das Angebot einer aufsuchenden und im Sozialraum verorteten Beratung wurde neben den bereits etabliertem Angebot der Außenberatung im Familienzentrum in Neustadt in zwei weiteren Gemeinden des Landkreises in einem Probelauf getestet. In diesen Gemeinden fanden Sprechstunden in den Räumen eines Kindergartens vor Ort statt. Die jeweilig zuständige ASD-Fachkraft hat mit den Fachkräften der Erziehungsberatung kooperiert und gezielt dieses Angebot bei Familien beworben und vermittelt.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Erziehungsberatung und dem Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wertet die Erfahrungen aus der Online-Beratung und den Außensprechstunden im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung aus. Diese wird dem  Ausschuss für Jugend und Familie im Oktober 2012 mit ihren fachlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Leistungsvereinbarungen vorgestellt.  

 

In der Beratungsstelle wurden im Jahr 2010 insgesamt 486 Klienten betreut. 318 davon aus dem Landkreis Coburg, das sind 65 %.

 

Der Kostenanteil des Landkreises von ca. 80.000 € bleibt, im Vergleich zum Haushaltsansatz 2011, für das Jahr 2012 gleich. Dieser errechnet sich aus den zu erwartenden Personal- und Sachkosten für 2012, abzüglich der Landeszuschüsse und des Eigenanteils des Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und Landkreis errechnen sich aus der Verteilung der Klientenzahlen aus 2010.

 

Haushaltsstelle: 4650.7070

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: