Beschluss:
Vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, beschließt der Ausschuss
für Jugend und Familie die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Blauen
Kreuz e.V., Ortsverein Coburg, für das
Jahr 2012 ohne Änderung zu verlängern.
Sachverhalt:
2,6 Millionen Kinder
in Deutschland leben in einer suchtbelasteten Familie. Ca. 30 Prozent der
betroffenen Kinder zeigen massive psychische Störungen auf. Ca. 6 Millionen
erwachsene Kinder aus suchtkranken Familien werden selbst suchtkrank oder haben
einen suchtkranken Partner. Jedes 3. Kind in einer suchtbelasteten Familie
erfährt physische Gewalt. Diese
Informationen machen deutlich, warum auch die Jugendhilfe des Landkreises
Coburg die Arbeit des Blauen Kreuzes mit Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten
Familien regelmäßig unterstützt.
Der Zuschuss des
Landkreises wird benötigt für die
·
Arbeit
mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen
·
Jugendgruppe,
die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet
·
„Wunderbar“,
eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut
wird
·
Primärprävention
in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten
Neu in die Leistungsvereinbarung
2011 wurde die Beratung und Begleitung von suchtgefährdeten und suchtkranken
Kindern und Jugendlichen aufgenommen.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Förderung sind in § 14 SGB VIII,
dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von
suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden
Die Erfahrungen und vorläufigen Fallzahlen aus 2011 zeigen, dass die zur
Verfügung gestellten Finanzressourcen für die vorgesehenen Aufgaben ausreichend
sind.
Die benötigten
Mittel sind unter der Haushaltsstelle 0.4650.7074 und 7090 mit summarisch
10.000 € veranschlagt.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: