Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz e.V., Ortsverein Coburg,  für das Jahr 2012 ohne Änderung zu verlängern.

 

 


Sachverhalt:

2,6 Millionen Kinder in Deutschland leben in einer suchtbelasteten Familie. Ca. 30 Prozent der betroffenen Kinder zeigen massive psychische Störungen auf. Ca. 6 Millionen erwachsene Kinder aus suchtkranken Familien werden selbst suchtkrank oder haben einen suchtkranken Partner. Jedes 3. Kind in einer suchtbelasteten Familie erfährt physische Gewalt.  Diese Informationen machen deutlich, warum auch die Jugendhilfe des Landkreises Coburg die Arbeit des Blauen Kreuzes mit Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien regelmäßig unterstützt.

 

Der Zuschuss des Landkreises wird benötigt für die

 

·   Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen

·   Jugendgruppe, die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet

·   „Wunderbar“, eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut wird

·   Primärprävention in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten

 

Neu in die  Leistungsvereinbarung 2011 wurde die Beratung und Begleitung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen aufgenommen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für diese Förderung sind in § 14 SGB VIII, dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden

 

Die Erfahrungen und vorläufigen Fallzahlen aus 2011 zeigen, dass die zur Verfügung gestellten Finanzressourcen für die vorgesehenen Aufgaben ausreichend sind.  

 

Die benötigten Mittel sind unter der Haushaltsstelle 0.4650.7074 und 7090 mit summarisch 10.000 € veranschlagt.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: