Sachverhalt:

 

 

 


aus der Beratung:

 

Herr Manfred Schilling berichtet dem Gremium zur Errichtung von Räumen für die Ganztagsbetreuung an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg und am Arnold-Gymnasium Folgendes:

 

Mit Schreiben vom 02.01.2012 hat die Regierung von Oberfranken eine Zuweisung für die Errichtung von Räumen für die Ganztagesbetreuung/Mensa an der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg und am Staatlichen Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg kritisch hinterfragt, da aus den Antragsunterlagen des Landkreises vom 28.11.2011 ersichtlich ist, dass

 

- die schulisch anerkannte Hauptnutzfläche um 193,17 m² bzw. um knapp 37 v. H. überschritten wird,

 

- die zuweisungsfähigen Kosten, die auf der Basis der Kostenrichtwerte 2011 errechneten Fördergrundlage um mehr als 50 v. H. überschritten sein dürften.

 

In diesem Zusammenhang weißt die Regierung darauf hin, dass

 

- Zuwendungen nur dann gewährt werden, wenn sie der Träger der Maßnahme nur mit staatlicher Hilfe durchführen kann,

 

- überzogene Maßnahmen nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht gefördert werden dürfen. Dies gilt dann, wenn über den notwendigen Raumbedarf hinaus gebaut wird bzw. die Investitionskosten den durch die Kostenrichtwerte vorgegebenen Höchstwert wesentlich übersteigen (Überschreitung von mehr als 20 v. H.).

 

Mit Schreiben des Landkreises vom 02.02.2012 wurde die Notwendigkeit der Flächenüberschreitung und somit auch die Kostenerhöhung (Kostenschätzung: 3.268.000 €) begründet und mit Schreiben der Regierung vom 05.03.2012 auch anerkannt. Eine neuerliche Erhöhung aufgrund der Kostenberechnung des Architekten vom 22.03.2012 auf 3.684.000 € könnte jedoch dazu führen, dass die Förderung schlimmstenfalls komplett gestrichen werden könnte. Bei einer Besprechung bei der Regierung von Oberfranken am 27.03.2012 soll abgeklärt werden, ob die Kostenmehrung von rd. 400.000 € die Förderung der Gesamtmaßnahme in Frage stellt.