Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das am 10.03.1997 bei der Bremer Landesbank, Niederlassung Oldenburg in 26016 Oldenburg über ursprünglich 434.598,10 EUR aufgenommene Kommunaldarlehen wird fristgerecht zum Ablauf der ersten Festzinsperiode am 28.02.2012 gekündigt.

 

Für die Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung der noch bestehenden Darlehensrestschuld über 160.043,73 EUR sind entsprechende Angebote für eine 5-jährige Laufzeit mit einem Festzinssatz bis zum Laufzeitende bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Sparkassen und Banken einzuholen.

 

Der Zuschlag ist auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Der Landrat wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt und beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Durch Vermittlung der KFG Kommunal-Finanzierungsvermittlung GmbH in Wasserburg/Inn hat der Landkreis Coburg am 10.03.1997 mit Wertstellung vom 28.02.1997 von der Bremer Landesbank, Niederlassung Oldenburg, 26016 Oldenburg ein Kommunaldarlehen in Höhe von 850.000 DM (= 434.598,10 EUR) aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre und endet am 15.03.2017. Der Zinssatz in Höhe von 5,635 v.H. ist bis 28.02.2012 (Ende der 1. Festzinsperiode) festgeschrieben. Die Zinsbindung endet demnach in Kürze.

 

Zum Zwecke der Zinsanpassung kann das Darlehen vom Landkreis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 28.02.2012 ganz oder in Teilbeträgen gekündigt werden. Zum 28.02.2012 beträgt die Darlehensrestschuld 160.043,73 EUR. Im Falle einer Kündigung wird diese Darlehensrestschuld einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in einer Summe am 28.02.2012 zur Zahlung fällig.

 

Nach den Bestimmungen des Darlehensvertrages stellt die Bremer Landesbank als Darlehensgeberin rechtzeitig ein Prolongationsangebot auf der Grundlage der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen in Aussicht. Dies geschah mit Schreiben vom 19.12.2011. Angeboten wurde eine Anschlussfinanzierung mit einem noch zu vereinbarenden Festzinssatz bis zum Laufzeitende.

 

In Anbetracht der relativ nur noch geringen Restschuld könnte dieses Darlehen durchaus im Zuge einer außerordentlichen Tilgung in einer Summe zum 28.02.2012 abgelöst werden. Zumindest erscheint ein solcher Weg überlegenswert. Andererseits sprechen die derzeit noch äußerst günstigen Kreditzinsen für eine entsprechende Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Gegenwärtig liegt der Zinssatz für ein Kommunaldarlehen mit 5-jähriger Zinsbindung bei etwa 2,15 – 2,20 v.H. (Stand 05.01.2012).

 

Es erscheint daher sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, das bestehende Darlehen zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 28.02.2012 fristgerecht zu kündigen. Für die Restlaufzeit des Darlehens von etwa 5 Jahren sollten entsprechende Angebote bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Sparkassen und Banken für eine Anschlussfinanzierung bzw. einer Umschuldung eingeholt werden.