Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich eines billigenden Planfeststellungsbeschlusses sind die für die Verlegung der Kreisstraße CO13 bei Ebersdorf bei Coburg mit den Gauff Ingenieuren, Nürnberg, bestehenden Ingenieurverträge um die Leistungsphasen 5 bis 7 zu erweitern, die Leistungsphasen 8 und 9 sollen stufenweise beauftragt werden, unabhängig davon ob der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist oder nicht. Die Ausführungsplanung ist nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses unverzüglich in Auftrag zu geben. Zur Vertragsunterzeichnung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Entsprechende Mittel sind im Vermögenshaushalt für 2012 einzuplanen.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Kreistag des Landkreises Coburg der Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens für den weiteren Verlauf des um die von der Gemeinde Ebersdorf zu bauende Vorwegmaßnahme reduzierten Streckenabschnittes der CO13 neu zugestimmt. Nach Erstellung der abzuändernden und zu aktualisierenden Planunterlagen wurde am 11.05.2010 dieses Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken beantragt.

 

Am 21.06.2010 wurde durch die Regierung das Anhörungsverfahren eingeleitet, das nach Vorliegen aller Einwendungen und Stellungnahmen am 08.10.2010 abgeschlossen wurde. Der Bauausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 für die Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Privateinwendungen, nachdem er zuvor vom Kreistag ermächtigt worden war, alle notwendigen weiteren Beschlüsse für das neuerliche Planfeststellungsverfahren in eigener abschließender Zuständigkeit zu fassen, eine Reihe von Grundsatzbeschlüssen gefasst und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieser Grundsatzbeschlüsse jeden einzelnen Einwand der Träger öffentlicher Belange und jede Privateinwendung separat zu würdigen und der Regierung schriftlich mitzuteilen. Dies erfolgte am 22.02.2011.

 

Der entsprechende Erörterungstermin fand am 20.07.2011 im Rathaussaal der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg statt. Die diesbezügliche Niederschrift wurde von der Regierung am 31.08.2011 erstellt und dem Landkreis zugeleitet.

 

Ein Planfeststellungsbeschluss ist bislang noch nicht ergangen. Nach jüngsten Telefongesprächen ist damit voraussichtlich Ende Januar 2012 zu rechnen.

 

Die weitere Vorgehensweise stellt sich wie folgt dar:

 

Nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist eine Kreuzungsvereinbarung mit Bund und Bahn zu schließen. Gegebenenfalls muss hierzu noch eine Fiktivplanung erstellt werden. Diese Kreuzungsvereinbarung wiederum ist Grundlage der GVFG-Finanzierung für den auf den Landkreis entfallenden Kostenanteil. In beiden Fällen ist hierzu das Vorliegen einer Ausführungsplanung unabdingbare Voraussetzung.

 

Gemäß den geschlossenen Ingenieurverträgen sind die Gauff Ingenieure, Nürnberg, bislang nur mit Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses ist die Beauftragung um die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) zu erweitern.

 

Obwohl der Planfeststellungsbeschluss bislang noch nicht vorliegt, sollten bereits jetzt die Weichen für die Ausführungsplanung gestellt werden, zumal die Regierung signalisiert hat, dass es gegenüber den eingereichten Entwurfsunterlagen keine gravierenden Änderungen geben wird. Ein Abwarten bis zu einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss würde einen weiteren Zeitverlust zur Folge haben. Es sollte lediglich der Eingang des Planfeststellungsbeschlusses abgewartet werden.