Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.             Der Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Coburg, dem Landkreis Coburg und der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH vom 29.10.2009 über die jährlichen Zuwendungen zum Ausgleich der Defizite der Jahre 2010 bis 2012 zum 31.12.2011 wird zugestimmt.

 

2.             Dem Abschluss der vorgelegten neuen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 wird zugestimmt. Die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg gewähren demnach jährliche Zuwendungen zum Ausgleich des Defizits der Volkshochschule in Höhe von jeweils 234.000 € im Jahr 2012, von jeweils 211.000 € in den Jahren 2013 und 2014 sowie von jeweils 234.000 € im Jahr 2015. Verbleiben dem Defizitausgleich noch Mittel, sind diese einem Sonderposten für Investitionszuschüsse zuzuführen. Die Verwendung dieser Zuschüsse ist den Gesellschaftern zeitnah nachzuweisen

 

3.             Sowohl die Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarung als auch der Abschluss der neuen Finanzierungsvereinbarung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Coburg ebenso verfährt und gleichlautende Beschlüsse fasst.

 

4.             In den Haushalten 2012 bis 2015 sind jeweils entsprechende Mittel bei der HHSt. 3501.7094 zu veranschlagen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Erreichung einer Planungssicherheit hinsichtlich des zu gleichen Teilen von der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg zu tragenden Defizitausgleiches wird seit 2004 jeweils eine Finanzierungsvereinbarung über einen dreijährigen Zeitraum getroffen. Die letzte am 23.07.2009 vom Kreisausschuss beschlossene Finanzierungsvereinbarung läuft am 31.12.2012 ab.

 

Entsprechend den getroffenen Finanzierungsvereinbarungen waren von Stadt und Landkreis seit 2004 jeweils folgende Defizitausgleiche zu leisten:

 

2004

280.000 €

2005

270.000 €

2006

260.000 €

2007

260.000 €

2008

260.000 €

2009

260.000 €

2010

234.000 €

2011

234.000 €

 

Für 2012 ist nach der noch bis zum 31.12.2011 laufenden Finanzierungsvereinbarung ein Ausgleich von Stadt und Landkreis von jeweils 260.000 € vorgesehen. Die Stadt Coburg beabsichtigt wegen ihrer prekären Haushaltssituation diese Finanzierungsvereinbarung zum 31.12.2011 zu kündigen, um den zu tragenden Defizitausgleich bereits ab 2012 für die Zukunft zu senken.

 

Erforderlich wird dadurch der Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung. Abweichend von der bisherigen Regelung wünscht die Stadt nunmehr eine Finanzierungsvereinbarung über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2015.

 

Ein entsprechender Entwurf, der mit dem Geschäftsführer der Volkshochschule abgestimmt ist, ist als Anlage beigefügt. Er sieht vor, dass sich die Stadt Coburg sowie der Landkreis Coburg im Jahr 2012 nicht wie in der derzeit noch bestehenden Finanzierungsvereinbarung mit jeweils 260.000 € vorgesehen, sondern lediglich wie in den Vorjahren 2010 und 2011 mit dem aus 2009 um 10 v. H. auf jeweils 234.000 € abgesenkten Betrag beteiligen. Für die Jahre 2013 und 2014 soll die Beteiligung nochmals um rund 10 v. H. auf dann jeweils 211.000 € für Stadt und Landkreis Coburg reduziert werden. Für das Jahr 2015 wird von der Volkshochschule wieder der zuletzt in den Jahren 2010 – 2012 gezahlte Defizitausgleich von jeweils 234.000 € erbeten. Sollte das Defizit unter den Zuwendungen liegen, soll wie in vergangenen Jahren bereits praktiziert, der Minderbetrag zur Bildung einer Rücklage für Investitionen sowie als Liquiditätsreserve Verwendung finden.

 

Sowohl die Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarung als auch der Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung können nur gemeinsam von Stadt und Landkreis erfolgen. Dies setzt gleichlautende Beschlüsse der zuständigen Gremien von Stadt und Landkreis Coburg voraus. Der Finanzsenat der Stadt Coburg wird darüber voraussichtlich am 08.12.2011 entscheiden. Der Beschluss des Kreisausschusses sollte daher unter dem Vorbehalt stehen, dass die Stadt Coburg ebenso verfährt und einen gleichlautenden Beschluss fasst.

 

Aufgrund der Bestimmungen der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 08.05.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.10.2009 fällt die Entscheidung über die Kündigung und dem Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses.

 

 

Aus der Beratung des Kreisausschusses ergibt sich folgende Änderung im Beschlusstext zu Nr. 2:

 

Der letzte Satz (Sind die Defizite geringer, kann die Volkshochschule den Minderbetrag zur Bildung einer Rücklage für Investitionen sowie als Liquiditätsreserve verwenden) wird gestrichen und ergänzt durch:

 

„Verbleiben dem Defizitausgleich noch Mittel, sind diese einem Sonderposten für Investitionszuschüsse zuzuführen. Die Verwendung dieser Zuschüsse ist den Gesellschaftern zeitnah nachzuweisen.“

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrätin Christine Heider regt an, dass durch den vorzeitigen Ausstieg der Stadt Coburg aus der Finanzzierungsvereinbarung die eingeplanten Mittel (26.000 €) separat in den kommenden Haushalt für besondere Projekte in der Bildungsarbeit eingestellt werden sollen.

 

Der Vorsitzende sagt zu, dies zu berücksichtigen.