Sitzung: 13.12.2011 Ausschuss für Jugend und Familie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: 338/2011
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Familie begrüßt die Einrichtung einer Wohngruppe für Grundschulkinder im Landkreis Coburg in Trägerschaft der Geschwister Gummi Stiftung.
Sachverhalt:
Die Geschwister Gummi Stiftung ist seit vielen Jahren ein enger Partner
des Landkreises Coburg im Bereich der stationären Jugendhilfe mit Sitz in
Kulmbach.
Derzeitig sind 8 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Coburg in unterschiedlichen Wohngruppen des Trägers
untergebracht. Diese Belegung entspricht der unteren Grenze der Inanspruchnahme
in den zurückliegenden Jahren.
Die Einrichtung wird aufgrund der fachlichen Qualität in der
pädagogischen Arbeit insbesondere mit Kindern und deren Eltern sehr geschätzt.
Dabei ist besonders die hohe Flexibilität hervorzuheben, mit der am
individuellen Bedarf angepasste Lösungen gesucht werden. Unvermeidbar mit jeder
Unterbringung verbunden ist allerdings bis heute die Herauslösung der Kinder
aus ihrer gewohnten Umgebung, der Verlust von Freunden, der erforderliche
Schulwechsel und ein „Neubeginn“ in Kulmbach.
Die Entscheidung einer Rückführung ist und war damit aber zwangsläufig
nicht nur an eine positive Veränderung im Erziehungsverhalten der Eltern
gekoppelt, sondern ist und war auch mindestens abhängig von der schulischen
Situation eines Kindes. Würde ein –dann erneuter- Schulwechsel eines Kindes,
den schulischen Erfolg gefährden?
Dem kann nur begegnet werden, wenn eine Einrichtung im Landkreis
angesiedelt wäre.
In Abstimmung mit den Jugendämtern aus Stadt und Landkreis Coburg hat
die Geschwister Gummi Stiftung im November ein stationäres Konzept „Jugendhilfe vor Ort“ vorgelegt, mit dem eine
Wohngruppe für Kinder im Grundschulalter im Landkreis installiert werden soll.
Beabsichtigt ist, Kinder mit einer Rückkehroption in die eigene Familie
aufzunehmen, dieses Ziel mit intensiver Elternarbeit zu erreichen, eine
Nachbetreuung zu ermöglichen bzw. in der Phase nach erfolgter Rückführung
Eltern wie Kindern als niederschwellig erreichbarer Ansprechpartner zur
Verfügung zu stehen.
Das Jugendamt befürwortet diese Planung als fachlich notwendige
Ergänzung der bestehenden Hilfestrukturen für Familien und als eine
Möglichkeit, die Kostensteigerung der stationären Hilfen durch eine Verkürzung
der Hilfedauer minimieren zu können.
Das Konzept ist in der Anlage beigefügt, der Träger stellt es in der
Sitzung vor.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen: