Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Ansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 im Rahmen des Gesamthaushaltes zu übernehmen und zu beschließen.
Sachverhalt:
Verwaltungshaushalt
Bereits im Nachtragshaushalt für 2011 wurde deutlich, dass ein Anstieg
der Aufwendungen für die Jugendhilfe nicht zu vermeiden war. Auf diesen Anstieg
konnte und kann nicht mehr unmittelbar steuernd, sondern allenfalls mittels
anderer Konzepte reagiert werden.
Im Folgenden sind die dafür ausschlaggebenden wesentlichen Entwicklungen
in der Jugendhilfe – jeweils mit Angabe der jeweiligen Mehrbedarfs-
dargestellt:
UA 4534 §
19 SGB VIII – gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
„Mütter oder Väter, die allein
für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen
gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und
solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der
Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes bedürfen.“
Diese Hilfe wird
überwiegend in vollstationärer Form gewährt und setzt voraus, dass ohne diese
Unterstützung eine akute und unmittelbare Gefährdung des Kindeswohls eintreten
würde.
Sie ist unabhängig
vom Alter der Eltern zu leisten und kommt somit auch zum Tragen, wenn z.B. eine
entsprechend hilfebedürftige Frau mit Anfang 40 ihr erstes Kind erwartet.
Während in den
zurückliegenden Jahren der Schwerpunkt der Hilfen bei den sehr jungen
Schwangeren lag, ist dies inzwischen „gekippt“. Immer mehr geistig Behinderte
möchten die Verantwortung für ihr Kind selbst übernehmen und –vor allem- immer
häufiger liegt dem Hilfebedarf eine psychische Erkrankung des erziehenden
Elternteils zugrunde.
Psychische
Erkrankungen von Eltern sind mittlerweile ein Massenphänomen. Die
Bundestherapeutenkammer schätzt, dass jedes 10. Kind mit einem psychisch
erkrankten Elternteil lebt.
Im Landkreis Coburg
wurden im laufenden Jahr 10 Hilfen nach § 19 gewährt. In 2 weiteren Fällen ist
die sachliche Zuständigkeit derzeitig noch nicht abschließend geklärt.
Das entspricht mehr
als einer Verdoppelung der Fallzahlen innerhalb eines Jahres.
Für 2011 geplant
waren Ausgaben in Höhe von 230.000 €, für 2012 sind dafür nunmehr 400.000 €
angesetzt. Rechnet man die damit verbundenen Mehreinnahmen dagegen, werden
netto 149.000 € mehr gebraucht.
UA 4560 § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe
für seelisch Behinderte
Das Äquivalent zu den psychisch kranken Eltern sind die seelisch
behinderten Kinder und Jugendlichen. Es ist dabei unerheblich, ob bei diesen
Kindern ggf. vererbte Anlagen zum Tragen kommen. Fakt ist jedenfalls, dass die
umfassend diagnostizierten Fälle einer seelischen Behinderung zunehmen und
dabei vor allem die Fälle auffallen, in denen personal- und kostenintensive
Hilfekonstrukte nach sich ziehen.
In den stationären Hilfen laufen derzeitig 27 Hilfen. Davon
nehmen nur 6 Fälle 40 % des geplanten Haushaltsansatzes in Anspruch.
Für 2011 waren 1.100.000 € eingeplant, für 2012 sind dafür Mehrausgaben in Höhe
von 250.000 € vorgesehen. Über
Kostenbeiträge der Eltern zu der Maßnahme werden ca. 38.000 € Mehreinnahmen
erwartet, die den Nettomehrbedarf auf 212.000
€ begrenzen.
Diese Beteiligung der Eltern an den Kosten einer Maßnahme entfällt bei
einer ambulanten Hilfe, zu denen auch die Schulassistenz gehört. Schulassistenten
sind pädagogische Fachkräfte, die seelisch behinderte Kinder im schulischen
Alltag begleiten, wenn ohne entsprechende Unterstützung der Schulbesuch
aufgrund der Behinderung nicht mehr stattfinden würde und –in der Regel- eine
stationäre Unterbringung erfolgen müsste.
Eine Schulassistenz kostet ca. 25.000 € im Jahr.
In den flexiblen Hilfen, die familienunterstützend bei seelisch
Behinderten eingesetzt werden, hat nicht der Umfang, sondern die Form der Hilfe
eine Änderung erfahren. Zunehmend reicht es nicht aus, (nur) pädagogisch zu
intervenieren, sondern es bedarf therapeutischer Unterstützung, die je
Fachleistungsstunde fast doppelt so teuer ist.
Die ambulanten Hilfen waren 2011 mit 95.000 € kalkuliert. Für 2012 sind
dafür nun 160.000 € eingeplant, was einem Mehraufwand von 65.000 € entspricht.
Weitere 2012 kostenwirksam werdende Entwicklungen betreffen den
präventiven Bereich.
UA 4531 § 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung
der Erziehung in der Familie
Am 12.07.2011 hat der Ausschuss für Jugend und Familie die Einführung
der Elternbriefe, am 25.10.2011 den Willkommensbesuch in Familien mit
Neugeborenen beschlossen. Dafür sind summarisch 13.000 € einzuplanen.
Die Familiencard startete zum 01.09.2011. Für die entstehenden Ausgaben
wurden –wie vereinbart- Sponsorengelder eingeworben. Die Ausgabekalkulation
basierte auf bis zum Jahresende ausgegebenen 600 Karten und 150 Partnern aus
der Region.
Bereits nach 2 Monaten Laufzeit waren über 50 % mehr Karten ausgegeben
als ursprünglich geplant. Auf der „Gegenseite“ hatten sich nun sogar 220
Anbieter gemeldet, um sich im Rahmen der FamilienCard zu engagieren.
Aufgrund der hohen Resonanz der FamilienCard muss die Kalkulation
korrigiert werden. Statt des ursprünglich vorgesehenen Nettobedarfs in Höhe von
4.000 € sind 10.000 € anzusetzen.
Zusammenfassend weist der Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend,
Familie und Senioren im Vergleich zu den Ansätzen 2011 für das kommende
Haushaltsjahr einen Nettomehrbedarf in Höhe von
453.000
€
aus.
Berücksichtigt man den Nachtragshaushalt 2011, in dem sich Teile dieser
beschriebenen Entwicklungen bereits abbildeten, verringert sich diese
Kostensteigerung auf
245.000
€.
Vermögenshaushalt
Bis einschließlich 2002 wurde die Schaffung von Jugendräumen im
Landkreis Coburg durch Richtlinie gefördert. Dem Kreisjugendring wurden dafür
25.000 € zur Verfügung gestellt. Die Förderung wurde 2003 wegen der damaligen
Finanzsituation ausgesetzt.
Aktuell liegen jetzt –erstmalig seit 2002- wieder Anträge vor, für die
im Haushalt 2012 10.000 € eingeplant
werden.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen: