Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Ansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 im Rahmen des Gesamthaushaltes zu übernehmen und zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Verwaltungshaushalt

 

Bereits im Nachtragshaushalt für 2011 wurde deutlich, dass ein Anstieg der Aufwendungen für die Jugendhilfe nicht zu vermeiden war. Auf diesen Anstieg konnte und kann nicht mehr unmittelbar steuernd, sondern allenfalls mittels anderer Konzepte reagiert werden.

 

Im Folgenden sind die dafür ausschlaggebenden wesentlichen Entwicklungen in der Jugendhilfe – jeweils mit Angabe der jeweiligen Mehrbedarfs- dargestellt:

 

UA 4534         § 19 SGB VIII – gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

 

„Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes bedürfen.“

 

Diese Hilfe wird überwiegend in vollstationärer Form gewährt und setzt voraus, dass ohne diese Unterstützung eine akute und unmittelbare Gefährdung des Kindeswohls eintreten würde.

Sie ist unabhängig vom Alter der Eltern zu leisten und kommt somit auch zum Tragen, wenn z.B. eine entsprechend hilfebedürftige Frau mit Anfang 40 ihr erstes Kind erwartet.

 

Während in den zurückliegenden Jahren der Schwerpunkt der Hilfen bei den sehr jungen Schwangeren lag, ist dies inzwischen „gekippt“. Immer mehr geistig Behinderte möchten die Verantwortung für ihr Kind selbst übernehmen und –vor allem- immer häufiger liegt dem Hilfebedarf eine psychische Erkrankung des erziehenden Elternteils zugrunde.

Psychische Erkrankungen von Eltern sind mittlerweile ein Massenphänomen. Die Bundestherapeutenkammer schätzt, dass jedes 10. Kind mit einem psychisch erkrankten Elternteil lebt.

 

Im Landkreis Coburg wurden im laufenden Jahr 10 Hilfen nach § 19 gewährt. In 2 weiteren Fällen ist die sachliche Zuständigkeit derzeitig noch nicht abschließend geklärt.

Das entspricht mehr als einer Verdoppelung der Fallzahlen innerhalb eines Jahres.

 

Für 2011 geplant waren Ausgaben in Höhe von 230.000 €, für 2012 sind dafür nunmehr 400.000 € angesetzt. Rechnet man die damit verbundenen Mehreinnahmen dagegen, werden netto 149.000 € mehr gebraucht.

 

UA 4560         § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

 

Das Äquivalent zu den psychisch kranken Eltern sind die seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen. Es ist dabei unerheblich, ob bei diesen Kindern ggf. vererbte Anlagen zum Tragen kommen. Fakt ist jedenfalls, dass die umfassend diagnostizierten Fälle einer seelischen Behinderung zunehmen und dabei vor allem die Fälle auffallen, in denen personal- und kostenintensive Hilfekonstrukte nach sich ziehen.

 

 

In den stationären Hilfen laufen derzeitig 27 Hilfen. Davon nehmen nur 6 Fälle 40 % des geplanten Haushaltsansatzes in Anspruch. 
Für 2011 waren 1.100.000 € eingeplant, für 2012 sind dafür Mehrausgaben in Höhe von 250.000 € vorgesehen. Über Kostenbeiträge der Eltern zu der Maßnahme werden ca. 38.000 € Mehreinnahmen erwartet, die den Nettomehrbedarf auf 212.000 € begrenzen.

 

Diese Beteiligung der Eltern an den Kosten einer Maßnahme entfällt bei einer ambulanten Hilfe, zu denen auch die Schulassistenz gehört. Schulassistenten sind pädagogische Fachkräfte, die seelisch behinderte Kinder im schulischen Alltag begleiten, wenn ohne entsprechende Unterstützung der Schulbesuch aufgrund der Behinderung nicht mehr stattfinden würde und –in der Regel- eine stationäre Unterbringung erfolgen müsste.

Eine Schulassistenz kostet ca. 25.000 € im Jahr.

 

 

In den flexiblen Hilfen, die familienunterstützend bei seelisch Behinderten eingesetzt werden, hat nicht der Umfang, sondern die Form der Hilfe eine Änderung erfahren. Zunehmend reicht es nicht aus, (nur) pädagogisch zu intervenieren, sondern es bedarf therapeutischer Unterstützung, die je Fachleistungsstunde fast doppelt so teuer ist.

 

Die ambulanten Hilfen waren 2011 mit 95.000 € kalkuliert. Für 2012 sind dafür nun 160.000 € eingeplant, was einem Mehraufwand von 65.000 € entspricht.

 

Weitere 2012 kostenwirksam werdende Entwicklungen betreffen den präventiven Bereich.

 

UA 4531         § 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

 

Am 12.07.2011 hat der Ausschuss für Jugend und Familie die Einführung der Elternbriefe, am 25.10.2011 den Willkommensbesuch in Familien mit Neugeborenen beschlossen. Dafür sind summarisch 13.000 € einzuplanen.

 

Die Familiencard startete zum 01.09.2011. Für die entstehenden Ausgaben wurden –wie vereinbart- Sponsorengelder eingeworben. Die Ausgabekalkulation basierte auf bis zum Jahresende ausgegebenen 600 Karten und 150 Partnern aus der Region.

Bereits nach 2 Monaten Laufzeit waren über 50 % mehr Karten ausgegeben als ursprünglich geplant. Auf der „Gegenseite“ hatten sich nun sogar 220 Anbieter gemeldet, um sich im Rahmen der FamilienCard zu engagieren.

Aufgrund der hohen Resonanz der FamilienCard muss die Kalkulation korrigiert werden. Statt des ursprünglich vorgesehenen Nettobedarfs in Höhe von 4.000 € sind 10.000 € anzusetzen.

 

Zusammenfassend weist der Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren im Vergleich zu den Ansätzen 2011 für das kommende Haushaltsjahr einen Nettomehrbedarf in Höhe von

453.000 €

aus.

Berücksichtigt man den Nachtragshaushalt 2011, in dem sich Teile dieser beschriebenen Entwicklungen bereits abbildeten, verringert sich diese Kostensteigerung auf

245.000 €.

 

Vermögenshaushalt

 

Bis einschließlich 2002 wurde die Schaffung von Jugendräumen im Landkreis Coburg durch Richtlinie gefördert. Dem Kreisjugendring wurden dafür 25.000 € zur Verfügung gestellt. Die Förderung wurde 2003 wegen der damaligen Finanzsituation ausgesetzt.

Aktuell liegen jetzt –erstmalig seit 2002- wieder Anträge vor, für die im Haushalt 2012 10.000 € eingeplant werden.

 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: