Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Für 2011 – 2013, also begrenzt auf 3 Jahre tritt der Landkreis in die freiwillige Förderung von Schulsozialarbeit[1] ein (Variante C).

 



[1] nicht Ganztagsschule oder Mittagsbetreuung


Sachverhalt:

 

Mit Änderung des SGB II in 2011 und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgte auch eine auf 3 Jahre befristete Finanzierung des Bundes für Schulsozialarbeit und das Mittagessen im Hort. Für diese Aufgaben sind von 2011 bis 2013 400 Mio. € jährlich vorgesehen, die über 2,8 Prozentpunkte der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 46 Abs.8 SGB II

 Der Anteil des Bundes ... wird den Ländern erstattet. … Die Länder gewährleisten, dass geprüft wird, dass die Ausgaben der kommunalen Träger begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

 

Mit Schreiben vom 16.08.2011 teilte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) mit, dass die Entscheidung über den Mitteleinsatz bei der Kommune liegt. Es empfiehlt, damit neue Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zu schaffen.

 

Zur Situation im Landkreis Coburg

 

Im Haushalt 2011 des Landkreises Coburg wurden 5,1 Mio € als Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung eingestellt; 2,8 % davon entsprechen 142.800 €.

Diese Zahlen basieren auf dem Planungsstand zu Beginn des Bildungs- und Teilhabepakets. Ob die 2,8 %-Punkte aber auch zum Jahresende diesem Betrag entsprechen, hängt von den tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft ab.

 

Der aktuelle Stand zum 30.11.2011 wird in der Sitzung vorgelegt.

 

Der Landkreis kann die Ausgaben für das Mittagessen im Hort und die eigenen Aufwendungen für JaS[1] in Ansatz bringen, womit ca. 37.800 € abrechnungsfähig sind.

Über den dann noch verbleibenden zum Jahresbeginn geplanten Betrag in Höhe von 105.000 € ist eine Entscheidung zum Mitteleinsatz zu treffen.

 

Variante A:

Die Mittel werden nicht genutzt.

 

Variante B:

Mit den Mitteln wird JaS an den Mittelschulen im Landkreis ausgebaut.

 

Bis 2013 würden die Kosten für neue Stellen zu 100 % beim Landkreis liegen, ab 2014 können –bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und einer Beantragung vor Maßnahmebeginn- diese in das JaS-Förderprogramm des StMAS überführt werden. Ein Anspruch auf Förderung ist daraus aber nicht abzuleiten.

 

Würde an allen 8 Schulstandorten je eine 0,5 Stelle Sozialpädagoge[2] eingerichtet, würden Kosten in Höhe von ca. 168.000 € entstehen, die sich ab 2014 - mit staatlicher Förderung - auf 112.000 € reduzieren würden.

Richtet man JaS nur an einigen Schulstandorten[3] ein, reduziert sich der Finanzaufwand um 24.000 € je 0,5 Stelle.

 

Variante C:

Für 2011 – 2013, also begrenzt auf 3 Jahre tritt der Landkreis in die freiwillige Förderung von Schulsozialarbeit[4] ein.

 

Diese Angebote finden bislang an den Schulstandorten Rödental, Bad Rodach, Ebersdorf, Sonnefeld und Untersiemau   statt.

Für 2011 wäre eine Verteilung nach den tatsächlichen Aufwendungen möglich, für 2012 und 2013 müssen möglichst einfache Kriterien zur Mittelvergabe entwickelt werden, die auch den Schulen bzw. Sachaufwandsträgern, die bislang noch keine Schulsozialarbeit anbieten, eine entsprechende Umsetzung ermöglichen.

 

 

Der Bayerische Gemeindetag, Kreisverband Coburg, hat sich in seiner Sitzung vom 17.11.2011 für den Einsatz der Mittel für Schulsozialarbeit ausgesprochen.

 

 



[1] Volksschule "Am Moos" und Förderzentren Heinrich-Schaumberger- und Glockenbergschule

[2] Mindestvoraussetzung zur Förderung

[3] Ausschlaggebend sind die sozialen Belastungsindikatoren an einer Schule

[4] nicht Ganztagsschule oder Mittagsbetreuung


aus der Beratung:

 

Während der Beratung und Diskussion ergibt sich aus den Reihen der Fraktionen, dass der Kreistag eine Resolution über die Verantwortung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Schulsozialarbeit fassen solle.