Beschluss:
Für 2011 – 2013,
also begrenzt auf 3 Jahre tritt der Landkreis in die freiwillige Förderung von
Schulsozialarbeit[1]
ein (Variante C).
Sachverhalt:
Mit Änderung des
SGB II in 2011 und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgte
auch eine auf 3 Jahre befristete Finanzierung des Bundes für Schulsozialarbeit
und das Mittagessen im Hort. Für diese Aufgaben sind von 2011 bis 2013 400 Mio.
€ jährlich vorgesehen, die über 2,8 Prozentpunkte der Bundesbeteiligung an den
Kosten für Unterkunft und Heizung den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 Abs.8 SGB II
Der Anteil des Bundes ... wird den Ländern
erstattet. … Die Länder gewährleisten, dass geprüft wird, dass die Ausgaben der
kommunalen Träger begründet und belegt sind und den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Mit Schreiben vom
16.08.2011 teilte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) mit, dass die Entscheidung über den
Mitteleinsatz bei der Kommune liegt. Es empfiehlt, damit neue Stellen der
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zu schaffen.
Zur Situation im Landkreis Coburg
Im Haushalt 2011
des Landkreises Coburg wurden 5,1 Mio € als Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung eingestellt; 2,8 % davon entsprechen 142.800 €.
Diese Zahlen
basieren auf dem Planungsstand zu Beginn des Bildungs- und Teilhabepakets. Ob
die 2,8 %-Punkte aber auch zum Jahresende diesem Betrag entsprechen, hängt von
den tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft ab.
Der aktuelle Stand
zum 30.11.2011 wird in der Sitzung vorgelegt.
Der Landkreis kann
die Ausgaben für das Mittagessen im Hort und die eigenen Aufwendungen für JaS[1]
in Ansatz bringen, womit ca. 37.800 € abrechnungsfähig sind.
Über den dann noch
verbleibenden zum Jahresbeginn geplanten Betrag in Höhe von 105.000 € ist eine
Entscheidung zum Mitteleinsatz zu treffen.
Variante A:
Die Mittel werden
nicht genutzt.
Variante B:
Mit den Mitteln
wird JaS an den Mittelschulen im Landkreis ausgebaut.
Bis 2013 würden die
Kosten für neue Stellen zu 100 % beim Landkreis liegen, ab 2014 können –bei
Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und einer Beantragung vor Maßnahmebeginn-
diese in das JaS-Förderprogramm des StMAS überführt werden. Ein Anspruch auf
Förderung ist daraus aber nicht abzuleiten.
Würde an allen 8
Schulstandorten je eine 0,5 Stelle Sozialpädagoge[2]
eingerichtet, würden Kosten in Höhe von ca. 168.000 € entstehen, die sich ab
2014 - mit staatlicher Förderung - auf 112.000 € reduzieren würden.
Richtet man JaS nur
an einigen Schulstandorten[3]
ein, reduziert sich der Finanzaufwand um 24.000 € je 0,5 Stelle.
Variante C:
Für 2011 – 2013,
also begrenzt auf 3 Jahre tritt der Landkreis in die freiwillige Förderung von
Schulsozialarbeit[4]
ein.
Diese Angebote
finden bislang an den Schulstandorten Rödental, Bad Rodach, Ebersdorf,
Sonnefeld und Untersiemau statt.
Für 2011 wäre eine
Verteilung nach den tatsächlichen Aufwendungen möglich, für 2012 und 2013
müssen möglichst einfache Kriterien zur Mittelvergabe entwickelt werden, die
auch den Schulen bzw. Sachaufwandsträgern, die bislang noch keine
Schulsozialarbeit anbieten, eine entsprechende Umsetzung ermöglichen.
Der Bayerische
Gemeindetag, Kreisverband Coburg, hat sich in seiner Sitzung vom 17.11.2011 für
den Einsatz der Mittel für Schulsozialarbeit ausgesprochen.
aus der Beratung:
Während der Beratung und Diskussion ergibt sich aus den Reihen der Fraktionen, dass der Kreistag eine Resolution über die Verantwortung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Schulsozialarbeit fassen solle.