Beschluss:
Dem Kreistag wird
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Von der allgemeinen
Information zur möglichen Kostenentwicklung bei Hochbaumaßnahmen wird Kenntnis
genommen.
Sachverhalt:
Die Planung und
Durchführung einer Baumaßnahme findet in mehreren Abschnitten statt, die nach
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in 9 Leistungsphasen
aufgeteilt werden.
Zum Ende der
Leistungsphasen 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
und 8 (Objektüberwachung) wird eine Aussage über den jeweils aktuellen
Kostenstand der Baumaßnahme getroffen.
Erste
Kostenermittlung ist die Kostenschätzung (LPH 2).
Diese wird nach DIN
276, 1. Gliederungsebene erstellt. Hier werden die Kosten dadurch ermittelt,
dass grobe Bezugsgrößen aus der
Vorplanung (z.B. Bruttorauminhalt oder Nutzflächen des Objektes) mit
Vergleichswerten (z.B. nach BKI – statistische Kostenkennwerte annähernd
vergleichbarer abgerechneter Objekte) multipliziert werden.
Viele Kosteneinflüsse
können in diesem Leistungsstand nicht berücksichtigt werden.
Der zugebilligte
Toleranzrahmen ist keine fest definierte Größe. In Kommentaren und
Gerichtsurteilen wird der Toleranzrahmen zwischen Kostenschätzung und
Kostenberechnung bei Neubaumaßnahmen bei bis zu +- 40 % gesehen.
Die zweite
Kostenermittlung ist die Kostenberechnung (LPH 3).
Sie wird ebenfalls
nach DIN 276 erstellt, jedoch verfeinert bis mindestens zur 2. Gliederungsebene.
Die HOAI spricht
bei der Kostenberechnung von einer verbindlichen Kostenermittlung.
Nach geltender
Rechtsprechung wird dem Planer hierbei ein Toleranzrahmen von +- 20-25 % zum Kostenanschlag
zugebilligt.
Die dritte
prognostizierende Kostenermittlung ist der Kostenanschlag (LPH 7).
Hier liegen das
erste Mal keine Werte aus der Literatur oder von Vergleichsobjekten zu Grunde,
sondern die bindenden Preise der anbietenden Unternehmer.
Eine Ungenauigkeit
von +- 10-15 % muss hierbei noch toleriert werden.
Die abschließende
Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung (LPH 8).
Hier werden nach
Abschluss aller Arbeiten und Abrechnungen sämtliche angefallenen Kosten
zusammengestellt.
Die zu tolerierende
Kostenabweichung ist immer vom Einzelfall abhängig und kann sich insbesondere
bei Maßnahmen im Altbestand noch wesentlich erhöhen.
Zur Information:
Die Preissteigerung in der Bauwirtschaft bei Bauleistungen betrug in den
letzten 5 Jahren (III: Quartal 2006 bis III. Quartal 2011) nach Angaben des
Statistischen Bundesamts 17,2 %.