Beschluss:
Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsvereinbarung mit dem Bezirksverband der Arbeitswohlfahrt
Oberfranken/Mittelfranken e.V. über die Leistungen der Fachstelle für pflegende
Angehörige im Jahr 2012, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel
durch den Kreistag, abzuschließen.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Seit 2002 fördert
der Landkreis Coburg die Fachstelle für pflegende Angehörige in Coburg unter
der Trägerschaft des Bezirksverbands der Arbeiterwohlfahrt Oberfranken /
Mittelfranken e.V..
Hintergrund ist,
dass ca. 70 Prozent der Pflegebedürftigen
zuhause versorgt und betreut werden. Dabei tragen vor allem Angehörigen, aber
auch Nachbarn und Freunde die Hauptlast der häuslichen Versorgung. Die
Fachstelle für pflegende Angehörige bietet diesem Personenkreis eine
Unterstützung durch professionelle Beratung, Qualifizierung und Organisation
von Entlastungshilfen an, um die physische und psychische Gesundheit der
pflegenden Angehörigen zu erhalten und damit einen möglichst langen Verbleib
pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Der
Anteil an Ratsuchenden ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, von
2007 bis 2010 hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt. Gleiches gilt für die
von der Fachstelle organisierten und koordinierten Einsätzen ehrenamtlicher
Helfer.
Dieser
Anstieg begründet sich in der Zunahme insbesondere hochbetagter Menschen, die
der Pflege und Unterstützung bedürfen.
Die
Entwicklung der vergangenen 4 Jahre ist folgender Grafik zu entnehmen:
Finanzierung
Die Fachstelle
für pflegende Angehörige wird vom Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) nach der Richtlinie im „Bayerischen
Netzwerk Pflege“ gefördert. Für 100.000 Einwohner ist eine Vollzeitstelle
förderfähig, die Fördersumme beträgt dafür 17.000 €.
Der Träger
übernimmt einen 10%igen Eigenanteil.
Stadt und
Landkreis Coburg bezuschussen die Fachstelle anteilig nach Einwohnerzwahl, d.h.
die Stadt Coburg fördert eine 0,5 Sozialpädagogen-Stelle, der Landkreis zwei
0,5 Stellen. Die Aufgaben werden von einer Sozialpädagogin und einer
gerontopsychiatrischen Fachkraft wahrgenommen.
Die
Finanzplanung der Fachstelle für 2012 sieht auf dieser Grundlage wie folgt aus:
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Personalkosten Soz.päd |
55.448,53 € |
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10 % Sachkosten |
5.544,85 € |
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Personalkosten gerontopsych. FK |
19.319,35 € |
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10 % Sachkosten |
1.931,93 € |
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Summe Ausgaben |
82.244,66 € |
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abzgl. Zuschuss StMAS |
25.500 € |
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verbleiben |
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56.744,66 € |
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abzgl. 10 % Eigenanteil AWO |
5.674,47 € |
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verbleiben |
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51.070,19 € |
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abzgl. Zuschuss Stadt Coburg für 0,5 Soz.päd. |
19.797,02 € |
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verbleiben als Zuschussbedarf durch den Landkreis |
31.273,17 € |
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Mit Einbindung
in den Pflegestützpunkt soll sich lt. der o.a. Richtlinie der Zuschuss des
StMAS für 3 Jahre um 3.000 € erhöhen. Dies ist bereits seit dem vergangenen
Jahr beantragt, bis heute aber noch nicht entschieden. Sollte der staatliche
Zuschuss angehoben werden, reduziert sich die Landkreisförderung anteilig um
1.800 €.
Die Fachstelle
legt im Folgejahr eine Spitzabrechnung vor.
Instrument „Leistungsvereinbarung“
Bislang wurden
Zuschüsse auf der Grundlage einer Kreistagsentscheidung aus 2002 ausgezahlt und
sind im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen fortgeschrieben worden.
Im
Seniorenbereich wird nun erstmalig eine Vereinbarung vorgelegt, die nicht nur
die Höhe des Zuschusses benennt, sondern die zu erbringenden Leistungen
qualitativ und quantitativ regelt und die Qualitätsstandards der Einrichtung
beschreibt.
Beabsichtigt ist,
dieses Instrument in allen Zuschussbereichen der Seniorenarbeit anzuwenden.
Dem Seniorenbeirat wird vorgeschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen: