Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Im Vollzug des Haushaltes 2011 wird folgende überplanmäßige Ausgabe bewilligt:

 

Verwaltungshaushalt

 

 

Deckungsring 96 – Jugendhilfe

Mehraufwendungen aufgrund gestiegener Fallzahlen

Deckung durch entsprechende Mehreinnahmen in der Jugendhilfe und bei den Erstattungen für die Leistungsbeteiligungen beim Vollzug von Hartz IV

295.600,00 €

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventl. noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.10.2009 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreisausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2011 sind bislang (Stand 18.11.2011) insgesamt 65 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 410.708,23 € angefallen. Davon entfallen 57 bzw. 270.642,88 € auf den Verwaltungshaushalt und acht bzw. 135.529,89 € auf den Vermögenshaushalt. Bei allen derzeitigen im Verwaltungshaushalt sowie bei sieben von acht Überschreitungen im Vermögenshaushalt fällt die Bewilligung dieser über- und außerplanmäßigen ausgaben in die Zuständigkeit des Landrates.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2011 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:

 

1.             Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt:

 

a)   Verwaltungshaushalt

 

keine

 

b)   Vermögenshaushalt

 

keine

 

2.             Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt

 

a)   Verwaltungshaushalt

 

Deckungsring 96 – Jugendhilfe

 

Ansatz Deckungsring

5.931.400,00 €

derzeitiger Ausgabestand

5.924.982,31 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2011

6.227.000,00 €

Ausgabeüberschreitung somit

295.600,00 €

 

Begründung:

Höhere Kosten bei der Eingliederungshilfe (145.000,00 €), bei der Heimerziehung (130.000,00 €) und bei der gemeinsamen Unterbringung von Müttern mit Kindern (75.000,00 €) wegen gestiegener Fallzahlen abzüglich Minderausgaben bei der Förderung in Tageseinrichtungen wegen des Bildungs- und Teilhabepaketes (54.400,00 €)

 

Deckung:

Bereits eingegangene und zum Teil noch eingehende höhere Erstattungen bei den Hilfen für junge Volljährige (55.000,00 €) und bei der Vollzeitpflege (30.000,00 €). Bereits mit 85.525,00 €) eingegangene und mit 255.000,00 € noch zu erwartenden höheren Erstattungen für die Leistungsbeteiligungen Hartz IV wegen Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabepaketes (Bundesanteil von ursprünglich 24,5 % auf nunmehr 35,8 %)

 

b)   Vermögenshaushalt

 

Ausbau der Kreisstraße CO 4 Ortsdurchfahrt Ottowind

 

Ansatz HHSt. 6504.9504

0,00 €

derzeitiger Ausgabestand

113.901,55 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2011

113.901,55 €

Ausgabeüberschreitung somit

113.901,55 €

 

Begründung:

Kosten des Prozessvergleiches im Zivilstreitverfahren Fa. EUROVIA ./. Landkreis Coburg gemäß Beschluss des Kreistages vom 28.07.2011

 

Deckung:

Minderausgaben für die Verlegung der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf (vom Kreistag am 28.07.2011 bereits bewilligt).

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2011 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.