Die öffentliche Niederschrift über die oben genannte Sitzung steht allen Mitgliedern des Schul- und Kulturausschusses über das Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme zur Verfügung. Einwendungen aus Reihen des Schul- und Kulturausschusses werden dagegen nicht erhoben, somit gilt sie als genehmigt.