Sitzung: 27.10.2011 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 4
Vorlage: 308/2011
Beschluss:
- Der Planung des Erweiterungsbaues des
Landratsamtes Coburg gem Planvariante 4 am Standort des Landratsamtes
Coburg auf den Fl. Nrn. 5468, 5469, 5470, 5471, 5472/3 und 5472/10 der
Gemarkung Coburg wird grundsätzlich zugestimmt.
- Der Bauabschnitt „Erweiterungsbau
Landratsamt Coburg“ soll ab 2012 oder baldmöglichst begonnen werden.
- Mit der Erstellung der Planung für den
BA Erweiterungsbau Landratsamt Coburg wird das Architekturbüro Wutke
entsprechend der vorgestellten Planvariante Nr. 4 bis zur Leistungsphase 2
beauftragt.
- Der Landrat wird zur Auftragsvergabe und
zum Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrages ermächtigt und
beauftragt, ebenso zum Abschluss für in dieser Phase erforderlicher
Verträge mit Fachplanungsstellen.
- Die Realisierung der Maßnahme bleibt
einer gesonderten Beschlussfassung nach Vorliegen der Genehmigungsplanung
und der Kostenermittlung vorbehalten. Der Raumbedarf für das Jobcenter
Coburg Land ist als abgeschlossener Gebäudetrakt zu planen, der eine evtl.
separate Nutzung oder Vermietung an Dritte ermöglicht.
- Die Haushaltsmittel sind im Zuge der
Fortschreibung des Investitionsprogramms möglichst in den Haushaltsjahren
2012 bis 2014 bereitzustellen.
- Die anfallenden Kosten sind aus der
Haushaltsstelle 00681.9450 (Erweiterungsbau Landratsamt Coburg) der
jeweiligen Vermögenshaushalte zu bezahlen.
- Voraussetzung zur Umsetzung dieses
Beschlusses ist der Verkauf der Immobilie, Neustadter Straße 7, 96450
Coburg (altes Gesundheitsamt) zum Preis von 1,2 Mio €.
9.
Für die
Begleitung der Baumaßnahmen Erweiterungsbau Landratsamt Coburg (und Neubau
Straßenmeisterei) wird die Einrichtung einer baubegleitenden Arbeitsgruppe aus
Politik und Verwaltung eingerichtet.
Sachverhalt:
Die Thematik war
bereits im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Straßenmeisterei des
Landkreises Coburg und als separate Beschlussvorlage Gegenstand der Beratungen
in den Kreisgremien. Insoweit wird auf die Vorlagen Nr: 224/2011 vom
04.04.2011, 241/2011 vom 16.06.2011, 274/2011 vom 22.09.2011 und 274/2011 vom
22.09.2011, zur Beratung und Beschlussfassung in den Sitzungen des
Bauausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages hingewiesen. Die
Vorlage Nr. 304/2011 vom 11.10.2011 ist zwischenzeitlich vom Bauausschuss und
vom Kreisausschuss in der gemeinsamen Sitzung befürwortend, unter Aufhebung der
Vertraulichkeit, zur Beschlussfassung an den Kreistag überwiesen worden. Die
Aufhebung der Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf die bis dato zur
Entscheidungsfindung überlassenen Daten, soweit der Datenschutz greift.
Ausgangsüberlegungen für einen evtl. Erweiterungsbau sind:
·
Konzentration
aller Verwaltungsteile des Landkreises Coburg an einen Standort, um die
Kundenzufriedenheit zu verbessern, Betriebsabläufe zu optimieren und
·
weitere
Synergieeffekte zu generieren
·
Ablösung
unwirtschaftlicher Mietverhältnisse
·
Schaffung
der erforderlichen Platzverhältnisse für Projekt- und Verwaltungsarbeit.
Um dies zu
realisieren wird vorgeschlagen, einen Erweiterungsbau
im südlichen Grundstücksbereich Lauterer Straße 60 zu schaffen, mit
Unterbringung
·
der
Tiefbauverwaltung und der Straßenmeisterei –
·
und
weiterer Büroflächen für verschiedene Verwaltungsbereiche.
Dafür aufgegeben wird die Planung, das
Gebäude Neustadter Straße 7 (ehem. Gesundheitsamt) als Verwaltungsgebäude
umzubauen.
Im vorläufigen Raumprogramm ist dafür ein Raumbedarf
von 2.465 m² berechnet und ausgewiesen.
Die Gesamtschau und
eine Planskizze mit Kostenschätzung sind in der Unterlage (1) der Vorlage
304/2011 von Architekt Christian Wutke dargestellt.
Dadurch freiwerdende Flächen im bisherigen Amtsgebäude werden für Projekte (in 2011 ist ein Antrag für das Projekt MORO“ gestellt) sowie ein Bürgerbüro und auch für den Raumbedarf des Gesundheitsamtes und die dringende Erweiterung des Fachbereiches Informations- und Kommunikationstechnik benötigt.
Vorab wurde bei
einer Überprüfung (Basis FA-ZR/1985) als Ergebnis ermittelt, dass Raumreserven
im bestehenden LRA-Gebäude nicht vorhanden sind. Das Raumprogramm des LRA
Coburg wurde mit Schreiben vom 06.08.1981 vom Bayer. Staatsministerium des
Inneren mit 169 Arbeitsplätzen, hiervon entfallen 148 Arbeitsplätze in die
Kernverwaltung, anerkannt. Die Kernverwaltung ist mittlerweile (Stand
01.08.2011) um 10 Arbeitsplätze auf 157,78 gestiegen und die Anzahl der
Gesamtbeschäftigten beläuft sich auf 187,78. In dem 1981 genehmigten
Raumprogramm wurden 10% Raumreserven vorgesehen und mit anerkannt. Mit diesen
Reserven konnte die steigende Anzahl an Personal und die unterschiedlichen
Projekte wie ZV Grünes Band, VHS-Lebenslanges Lernen, Mehr-Aus-Bildung,
Regionalmanagement, etc. abgedeckt werden. Dem errechneten Bedarf von 2768 m²
für 157,78 Arbeitsplätze der Kernverwaltung stehen verfügbare Flächen von 2766
m² gegenüber.
Die vergleichende
Darstellung der Betriebs- und
Folgekosten weist zu erwartende Verbesserungen in beträchtlicher Höhe aus
(Details s. beil. Unterlage 2 der Vorlage 304/2011).
Bei Gesamtbetrachtung der Maßnahmen (Neubau
Straßenmeisterei mit Tiefbauverwaltung und Erweiterungsbau LRA) hätte der
Landkreis Coburg kalkulierte Gesamtausgaben in Höhe von:
6.128.000 €
Dem stehen gegenüber
Einnahmen und nicht anfallende Ausgaben in Höhe von:
3.076.000 €
Außerdem ergeben sich
jährlich Einnahmen und Einsparungen
in Höhe von:
205.735 €
Zu berücksichtigen
ist weiter, dass in den Gesamtausgaben ein Betrag von:
1.921.000 €
enthalten ist, der
für die Baumaßnahme in Scheuerfeld angefallen wäre.
Die vom Bauausschuss
mehrheitlich und vom Kreisausschuss einstimmig empfohlene Variante geht gem. nachstehender Tabelle von einem jährlichen Finanzierungsbedarf von
90.945 € aus.
|
Ausgaben in € |
|
Einnahmen in € |
|
Baukosten SM
+Tiefbau |
2.655.000 |
Verkaufserlös
Grundstück (11.442 m²) |
400.000 |
2) |
Abbruchkosten
Scheuerfeld |
150.000 |
Verkaufserlös
Wohnhaus Scheuerfeld |
200.000 |
|
Baukosten
Erweiterungsbau |
3.323.000 |
Verkaufserlös
Dienstgebäude Neustadter Straße 7 |
1.200.000 |
|
Summe: |
6.128.000 |
|
1.800.000 |
|
Abgleich Ausgaben: Finanzierung über
Kredit 1) |
4.328.000 jährlich 259.680 |
Einnahmen aus Miete und ersparter Miete im HH für Bedienung Kredit verfügbar |
jährlich 178.735 |
3) |
Netto: |
80.945 |
|
|
|
Bei besserem
Verkauferlös für das Grundstück in Scheuerfeld verringert sich der
Kreditbedarf.
Gelöst sind bei Verwirklichung dieser Variante, die Hauptproblemstellungen
wie:
die
kundenfreundliche Konzentration des Dienstbetriebs in der Lauterer Straße,
dadurch Generierung
von Synergieeffekten,
Deckung des
Raumbedarfs im Verwaltungsbereich und für Projekte,
Ablösung
unwirtschaftlicher Mietverhältnisse,
Generierung von
Mieteinnahmen.
Bereits mehrfach
vorgetragen sind die Vorteile, jetzt, vor Beginn der Baumaßnahme
„Straßenmeisterei mit Tiefbau“ die Entscheidung eines Erweiterungsbaues zu
treffen (Dimensionierung von Heizung, Planung zur gemeinsamen Nutzung von
Sozial-, Besprechungs- und sonstigen Nebenräumen, gemeinsame Fachplanung
möglich, Synergien bei gemeinsamer Gewerbevergabe etc.).
Analog den
Absprachen bei Schulbaumaßnahmen wird vorgeschlagen, auch für die Baumaßnahme/n
Neubau Straßenmeisterei und Erweiterung LRA eine baubegleitende Arbeitsgruppe
aus Politik und Verwaltung einzurichten.
Der Auftrag zur
Planung kann zweckmäßigerweise nur an das Büro Wutke erfolgen. Diese Entscheidung sowie
dann weitere Entscheidungen über die Vergabe entsprechender Planungsleistungen
hat in den nächsten Jahren Investitionen von über 1 Mio. € zur Folge. Die
Entscheidung hierüber fällt daher gemäß § 29 der Geschäftsordnung des
Kreistages in der derzeit gültigen Fassung in die Zuständigkeit des Kreistages.
Nachdem eine solche Entscheidung weitreichende Auswirkungen für die kommenden
Haushaltsjahre hat, ist in dieser Angelegenheit entsprechend der am 08.10.2009
geänderten Geschäftsordnung (i. d .F. vom 16.12.2010) vor einer Entscheidung im
Kreistag der Kreisausschuss zu beteiligen. Die entsprechenden Vorberatungen
sind im Rahmen zweier gemeinsamer Sitzungen des Bau- und Kreisausschusses.
Die Behandlung erfolgt öffentlich, da die Gründe für die vertrauliche
Behandlung insoweit sie in der Beschlussvorlage dargestellt sind, entfallen
sind.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
aus der Beratung:
Wie in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Kreisausschusses am 20.10.2011 bittet Kreisrat Georg Hofmann die Verwaltung, vor der Verlagerung des Jobcenters auf die Lauterer Höhe die Erstattung der Fahrkarten zu klären. Momentan seien ca. 38 % der Leistungsempfänger auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.
Kreisrat Hofmann schlägt vor, den Betroffenen eine Fahrkarte mit der nächsten Einladung zu verschicken oder evtl. Busdienste einzuführen.