Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Beschluss des Kreistages vom 16.12.2010 zur Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei Baumaßnahmen ab einer Bausumme von 500.000,00 EUR wird aufgehoben. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, bei Schwierigkeiten im Einzelfall von den Beratungsleistungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes Gebrauch zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Am 16.12.2010 hat der Kreistag auf Antrag der CSU/LV-Fraktion beschlossen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bei der Verwirklichung von Baumaßnahmen des Landkreises ab einer Investitionssumme von 500.000 EUR durch die Verwaltung einschalten zu lassen. Zuvor hat der Kreisausschuss bereits am 25.02.2010 beschlossen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ab einer Bausumme von 1 Million EUR mit der baubegleitenden Prüfung zu beauftragen.

 

Im Rahmen der Auftragsvergabe für Arbeiten an der Kreisstraße CO 16, OD Unterelldorf (erster einschlägiger Fall), wurde entsprechend der Beschlusslage des Kreistages vom 16.12.2010 vor Zuschlagserteilung der BKPV kontaktiert. Seitens des Landkreises wurden sämtliche vergaberelevanten Unterlagen vorab nach München zur Prüfung der beabsichtigten Vergabeentscheidung übersandt. Schon anlässlich dieses Einzelfalls wurde vom BKPV mitgeteilt, dass dies weder seine Aufgabe sei, noch dergestalt auf Dauer bewerkstelligt werden könne. Es wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass Landratsämter wie das Landratsamt Coburg, im Gegensatz zu kleinen kreisangehörigen Gemeinden, über das geeignete Fachpersonal verfügen, derartige Baumaßnahmen selbständig durchzuführen.

 

Zu dieser Praxis hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Schreiben vom 28.07.2011, eingegangen am gleichen Tag vor der Kreistagsitzung per Telefax, mitgeteilt, dass eine Prüfung grundsätzlich nur in Stichproben erfolgt (nicht vollumfänglich), und dass sie abgeschlossene bzw. im Wesentlichen abgeschlossene Vorgänge behandelt. Hierzu wird in dem Schreiben auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen.

 

Daraufhin hat der Kreistag in der Sitzung vom 28.07.2011 seinen Beschluss vom 16.12.2010 außer Vollzug gesetzt, bis der Rechnungsprüfungsausschuss zur künftigen Vorgehensweise eine Empfehlung abgegeben hat.

 

In einem ergänzenden Telefonat hat der zuständige Sachbearbeiter beim BKPV, Herr Böllmann, erläutert, dass es mit dem gesetzlichen Auftrag des BKPV nicht vereinbar ist, alle baulichen Maßnahmen einer Kommune ab einer bestimmten Bausumme zu prüfen. Der BKPV kann keine Qualitätssicherung für einzelne Kommunen leisten. Hierzu fehlt es bereits an der personellen Ausstattung. Weiterhin möglich ist eine Beratung im Einzelfall bei konkreten Problemen.

 

Bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist es gleichwohl nicht möglich, dass der BKPV jeden Einzelschritt einer Maßnahme betreut. Insbesondere ist es nicht leistbar, dass vor der Auftragsvergabe oder vor der Ausführung einzelner Maßnahmen erst eine „Freigabeerklärung“ des BKPV abgefragt wird.

 

Durch eine derartige Praxis würde der Landkreis die Verantwortlichkeit für Fehler vollständig dem BKPV überantworten und damit seine Haftung überwälzen. Eine derartige Verlagerung des Haftungsrisikos wird seitens des BKPV strikt abgelehnt.

 

Die vom Kreisausschuss bzw. vom Kreistag vorgesehene Verwaltungspraxis erweist sich deshalb als undurchführbar. Gleichwohl besteht nach wie vor die Möglichkeit, bei Problemen im konkreten Einzelfall auf die Beratung durch den BKPV zurückzugreifen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.09.2011 beschlossen:

 

1. Dem Kreisausschuss wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.02.2010 zur Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei Baumaßnahmen ab einer Bausumme von 1 Million EUR wird aufgehoben. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, bei Schwierigkeiten im Einzelfall von den Beratungsleistungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes Gebrauch zu machen.

 

2. Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Beschluss des Kreistages vom 16.12.2010 zur Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei Baumaßnahmen ab einer Bausumme von 500.000,00 EUR wird aufgehoben. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, bei Schwierigkeiten im Einzelfall von den Beratungsleistungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes Gebrauch zu machen.

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Gerhard Preß bittet die Verwaltung, die Gremien zeitgerecht bei Kostenüber­schreitungen zu informieren. Bei einer Überschreitung von 10 – 15 %, sei im Einzelfall zu entscheiden, ob der Kommunale Prüfungsverband mit einzubeziehen ist.