Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.      Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 31. 03. 2011, der Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 11. 07. 2011 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2010 vom 13.05.2011 für das Geschäftsjahr 2010 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H., werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m b. H. für das Geschäftsjahr 2010 zum 31.12.2010 wird mit je 51.219.971,27 € in Aktiva und Passiva und mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 703.268,24 € festgestellt.

 

Der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

 

Kreisrat Wolfgang Dultz ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

einstimmig

 

2.      Dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

 

Landrat Michael Busch ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist, die Stellvertreterin des Landrats Elke Protzmann übernimmt den Vorsitz des Kreistages.

 

Die Kreisräte Rolf Roßenbauer, Renate Schubart-Eisenhardt, Matthias Korn, Gerhard Preß, Kurt Bernreuther, Günter Kleindienst, Georg Hofmann, Hans Lotter, Bernd Reisenweber und Ulrich Leicht sind wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

einstimmig


Sachverhalt:

 

Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben

 

a)            den Lagebericht der Geschäftsführung vom 31.03.2011

b)            den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 13.05.2011

c)            den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.07.2011

 

zu beraten.

 

Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über

 

d)            die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

e)            die Verwendung des Bilanzgewinnes und

f)              die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

 

a)           Lagebericht

Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 31.03.2011 für das Geschäftsjahr 2010 ist zu entnehmen, dass

 

a)            die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.

 

b)            sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.

 

c)            die gesellschaftsvertragliche Rücklage im Geschäftsjahr eine Steigerung von 70.327,00 € erfuhr, so dass die gesellschaftsvertragliche Rücklage am 31. Dezember 2010 327.074,12 € beträgt. Das sind rund 38,61 % des Stammkapitals.

 

d)            im Geschäftsjahr erstmals eine Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) über 600.000 € gebildet wurde.

 

e)            die Geschäftsführung an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilnahm, die Beschlüsse des Aufsichtsrates durchführte, den Aufsichtsrat laufend über den Geschäftsgang unterrichtete, die Bautätigkeit, die Instandsetzungsarbeiten und die Verwaltung des Hausbesitzes überwachte.

 

f)              der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres unverändert 1.337 Wohneinheiten in 215 Häusern beträgt. Davon sind 899 (Vorjahr 893) Wohnungen voll modernisiert bzw. weisen einen marktgängigen Standard auf.

 

 

b)           Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Der Lagebericht sowie der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurden in der Zeit vom 21. Februar bis 25. Februar 2011 und vom 18. April bis 05. Mai 2011 sowie am 13. Mai 2011 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstr. 11  vom VdW Bayern Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern eingehend geprüft. Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:

 

Zitat:

 

„Wir haben den Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Zitat Ende

 

c)            Beratung über den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat hat den Bericht Nr. 10931-10K des VdW Bayern vom 13. Mai 2011 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zur Kenntnis genommen.

 

Dem Verband Bayerischer Wohnungsbauunternehmen in München ist folgende Stellungnahme des Aufsichtsrates zu übermitteln:

 

„Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. hat  den Bericht Nr. 10931-10K des VdW Bayern vom 13. Mai 2011 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zur Kenntnis genommen.“

 

d)           Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. weist zum 31. Dezember 2010 in Aktiva und Passiva 51.219.971,27 € aus, während die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 703.268,24 € abschließt.

 

e)           Verwendung des Bilanzgewinnes

Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 703.268,24 € wurden 70.327,00 € der gesellschaftsvertraglichen Rücklage und 600.000,00 € der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 32.941,24 € ist der freien Rücklage zuzuführen.

 

f)             Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.