Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg erteilt gem. Art. 90 Abs. 2 LKrO dem Kreisrechnungsprüfungsamt den Auftrag, ab dem Prüfungsjahr 2010 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung als Sachverständiger der Verbandsversammlung des Zweckverbandes GRÜNES BAND tätig zu werden. Die Ausübung erfolgt im jährlichen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Kronach. Das Kreisrechnungsprüfungsamt ist im Rahmen dieser Tätigkeit der Verbandsversammlung unmittelbar verantwortlich. Die für die Prüfungstätigkeit anfallenden Kosten sind dem Landkreis Coburg zu erstatten. Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband GRÜNES BAND abzuschließen, bzw. die bestehende Vereinbarung entsprechend anzupassen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung am 03. November 2008 wurde der Zweckverband GRÜNES BAND- Rodachtal- Lange Berge- Steinachtal durch Unterzeichnung einer Verbandssatzung formell gegründet. In der Satzung wurden die Aufgaben des Zweckverbandes, sowie Regelungen zum Geschäftsgang festgehalten, weitere Regelungen wurden von der Verbandsversammlung mit Beschluss am 03.11.08 getroffen. Keine Regelung wurde jedoch zur haushaltsrechtlichen Prüfung der Jahresrechnung des Zweckverbandes getroffen. Laut Mitteilung der Regierung von Oberfranken ist die Jahresrechnung des Zweckverbandes jedoch einer örtlichen und überörtlichen Prüfung zu unterziehen. Nach Abfrage aller betroffenen Stellen soll die überörtliche Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband und die örtliche Prüfung durch das kommunale Prüfungsamt eines Verbandsmitglieds erfolgen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GRÜNES BAND hat deshalb in seiner 3. Sitzung am 29.03.2011 beschlossen, die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch die Kreisrechnungsprüfungsämter der Landkreise Coburg und Kronach im jährlichen Wechsel prüfen zu lassen. Die erste Prüfung soll dabei durch das Kreisrechnungsprüfungsamt Coburg erfolgen. Die Personalkosten für die Prüfungsleistungen sollen im Rahmen einer zu schließenden Kostenvereinbarung an die Landkreise erstattet werden. Gem. Art. 90 Abs. 2 der Landkreisordnung können der Kreistag und der Landrat den Rechnungsprüfungsämtern besondere Prüfungsaufträge erteilen. Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach gebrauch gemacht, z.B. bei der Prüfung des Krankenhausverbandes oder des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft. Entsprechend der in diesen Fällen getroffenen Kostenregelungen, soll im Falle der Erteilung eines Prüfungsauftrages auch vom Grünen Band eine Personalkostenerstattung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach den vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum festgestellten und veröffentlichten Personalvollkostensätzen, entsprechend der Besoldungsgruppe des/r eingesetzten Prüfers/in.