Beschluss: einstimmig

Seit 2007 besteht eine Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk Coburg. Diese ist inhaltlich deckungsgleich mit den ebenfalls fördernden Landkreisen Lichtenfels und Kronach und der Stadt Coburg.

 

Der Leistungsbereich umfasst die Beratung nach § 2 SchKG und Schwangerschafts-konfliktberatung nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG). Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfe-änderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 Bayer. Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG).

 

Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung werden vom Gesetzgeber  definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.

 

Die betreffenden Kommunen beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %.

Seit 2005 wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen und dieses Verfahren erfüllt die Vorgaben der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet. 

Für das Jahr 2011 wurden dafür 26.000 € im Haushaltsentwurf veranschlagt, für das Jahr 2012 wird, nach den Berechnungen des Diakonischen Werkes, die Summe wieder in dieser Höhe  prognostiziert. 

 

Haushaltsstelle: 04620.7070 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für das Jahr 2012 mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Seit 2007 besteht eine Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk Coburg. Diese ist inhaltlich deckungsgleich mit den ebenfalls fördernden Landkreisen Lichtenfels und Kronach und der Stadt Coburg.

 

Der Leistungsbereich umfasst die Beratung nach § 2 SchKG und Schwangerschafts-konfliktberatung nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG). Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfe-änderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 Bayer. Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG).

 

Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung werden vom Gesetzgeber  definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.

 

Die betreffenden Kommunen beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %.

Seit 2005 wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen und dieses Verfahren erfüllt die Vorgaben der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet. 

Für das Jahr 2011 wurden dafür 26.000 € im Haushaltsentwurf veranschlagt, für das Jahr 2012 wird, nach den Berechnungen des Diakonischen Werkes, die Summe wieder in dieser Höhe  prognostiziert. 

 

Haushaltsstelle: 04620.7070 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: