Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Dem vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufgestellten Tekturplan für den Ausbau der Kreisstraße CO3 einschließlich des Neubaues eines Geh- und Radweges zwischen Rossfeld und der Staatsstraße 2205 bei Bad Rodach wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Jahren 2012 und 2013 abzuwickeln.

 

Die Gesamtkosten von 1.310.000 € werden wie folgt finanziert:

 

685.000 € Zuwendungen nach GVFG

625.000 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der HHSt. 6503.9501 der Vermögenshaushalte 2012 und 2013 zu bezahlen. Das Investitionsprogramm des Landkreises ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 entsprechend fortzuschreiben.

 


Sachverhalt:

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm 2010 bis 2014 ist unter der lfd. Nr. 47 der Ausbau der Kreisstraße CO 3 einschließlich eines Geh- und Radweges zwischen Roßfeld und der Staatsstraße 2205 bei Bad Rodach mit Gesamtkosten von 1.350.000 € in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen.

 

Der Bauausschuss und der Kreistag des Landkreises Coburg haben sich in den Sitzungen vom 12.06. und 26.06.2008 bereits sehr eingehend mit der Notwendigkeit dieser Maßnahme befasse und dem vom Fachbereich Tiefbau seinerzeit aufgestellten Bauentwurf mit Gesamtkosten von 1.270.000 € beschlussmäßig zugestimmt. Vorgesehen war seinerzeit eine Realisierung in den Jahren 2008 bis 2010. Auf die damalige Verwaltungsvorlage vom 02.06.2008 und die entsprechenden Beschluss-Niederschriften wird insoweit Bezug genommen.

 

Die in der Folgezeit aufgenommenen Grunderwerbsverhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig. Von den betroffenen Hauptanliegern, aber auch vom Bayerischen Bauernverband, wurden insbesondere der hohe Flächenbedarf kritisiert und Lösungen für eine Flächenreduzierung gefordert. Obwohl zwischenzeitlich eine positive baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg am 20.01.2009 eingegangen wir, wurde deshalb der Bauentwurf auch nicht an die Regierung von Oberfranken zur Bewilligung entsprechender Zuwendungen weitergeleitet.

 

In Abstimmung mit den betroffenen Anliegern, aber auch mit der Stadt Bad Rodach, wurde anstatt dessen eine Umplanung mit dem Ziel den Flächenbedarf zu reduzieren und die Zustimmung der betroffenen Landwirte zu erreichen, in die Wege geleitet. Als Ergebnis soll nunmehr die Trasse von Bau-km 0+175 bis 0+500 auf einer Länge von 325 m nach Süden und von Bau-km 0+500 bis 1+075 auf einer Länge von 575 m nach Norden näher an die alte Obstbaumallee verschoben werden. Der Gesamtflächenbedarf verringert sich dadurch gegenüber der ursprünglichen Planung um knapp 6.000 m² auf nunmehr rd. 22.500 m². Der genaue Verlauf der geänderten Linienführung wird in der Sitzung noch detailliert dargestellt und erläutert.

 

Diese Trassenverschiebung ist sowohl mit den betroffenen Hauptanliegern, als auch mit der Stadt Bad Rodach abgestimmt. Die letzt Zustimmung eines hauptbetroffenen Landwirtes ging am 17.08.2011 ein.

 

Um die Frist für eine Förderung ab 2012 zu wahren, wurde das Vorhaben noch im August 2011 vorsorglich bei der Regierung von Oberfranken für das Programmjahr 2012 angemeldet. Aufgrund der Trassenverschiebung muss jedoch noch eine Tekturplanung nachgereicht werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich gegenüber der Beschlussfassung 26.06.2008 um 40.000 € auf nunmehr voraussichtlich 1.310.000 € erhöhen. Davon werden ca. 1.250.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 685.000 € (=55 v.H.) erwartet. Demnach wären vom Landkreis Eigenmittel von rund 625.000 € aufzubringen.

 

Im Vermögenshaushalt sind für diese Maßnahme bei der HHSt. 6503.9501 bis einschließlich 2011 bereits 175.000 € bereitgestellt. Nach dem derzeitigen Investitionsprogramm sind für die Jahre 2012 und 2013 weitere 1.175.000 €, also in ausreichendem Maße bereits eingeplant.

 

Das Vorhaben soll in den Jahren 2012 und 2013 abgewickelt werden. Im Hinblick auf die Größenordnung des Vorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre dabei auf das annehmbarste Angebot zu erteilen (§ 25 VOB).

 

Infolge der geänderten Linienführung und der erforderlich werdenden Tekturplanung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit der seinerzeitige Kreistagsbeschluss entsprechend ergänzt und neugefasst werden.

 

Zuständig hierfür aufgrund der Größenordnung des Vorhabens (über 1 Mio. €) ist gemäß § 29 der Geschäftsordnung in der derzeit gültigen Fassung der Kreistag. Nachdem die Realisierung des Vorhabens weitreichende Auswirkungen für die kommenden Haushaltsjahre hat, ist diese Angelegenheit entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung vor einer Entscheidung im Kreistag zunächst als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.