Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 1

Beschluss:

Aufgrund der Haushaltsermächtigung 2011 nimmt der Landkreis Coburg entsprechende Kredite bis zu 4.535.000 € auf.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu den geeignetsten Bedingungen abzuschließen.

 


Sachverhalt:

In der am 24.02.2011 vom Kreistag erlassenen Haushaltssatzung 2011 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.535.000 € festgesetzt. Diese Kreditermächtigung ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2011 durch die Regierung von Oberfranken ge­nehmigungspflichtig. Die entsprechende Genehmigung wurde mit Schreiben vom 10.05.2011 erteilt.

 

Auch wenn derzeit noch nicht erkennbar ist, welcher genaue Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2011 notwendig wird, ist die erforderliche Einzelentscheidung durch die Beschlussgremien des Landkreises in die Wege zu leiten. Selbstverständlich werden vor einer Kreditaufnahme alle anderen Deckungsmittel (Zuschüsse, Zuführung vom Ver­waltungshaushalt etc.) voll ausgeschöpft, so dass die gesetzliche Zulässigkeit uneinge­schränkt vorliegt. Infolge des derzeit günstigen Zinsniveaus kann es jedoch durchaus sinn­voll und zweckmäßig sein, unabhängig vom Erfordernis diese Kreditermächtigung in 2011 als Vorgriff für die kommenden Jahre in voller Höhe auszuschöpfen.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zur Kreditaufnahme sind mehrere Grundsätze zu beachten, deren Anwendung im Hinblick auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit geboten ist (z.B. Einholen von Vergleichsangeboten, Effektivzinssatz, Konditionen marktüblich etc.).

 

Weil der Abschluss eines Kreditvertrages ein Tagesgeschäft ist und zum anderen der genaue Zeitpunkt des Bedarfs an Fremdmitteln nicht zu taxieren ist, wurde in der Vergangenheit der Landrat ermächtigt, im Interesse einer Zinskostenminimierung zu einem günstigen Zeitpunkt über das geeignetste Angebot zu entscheiden.

 

Wir bereits in den Vorjahren besteht auch in 2011 die Möglichkeit, Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur über einen KfW-Kommunalkredit bzw. einem Investkredit Kommunal der BayernLabo oder der LfA Förderbank Bayern mit einer zehnjährigen Zinsbindung zinsgünstig zu finanzieren. Aus diesen Programmen kann der Jahreskreditbedarf je nach Investitionsvorhaben in der Regel mindestens zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kreditermächtigung sollte wie in den Vorjahren nach dem bisherigen Verfahren auf dem Kapitalmarkt ausgeschöpft werden.

 

Im vergangen Haushaltsjahr 2010 belief sich die Kreditermächtigung einschließlich eines seinerzeit noch vorhandenen Haushaltseinnahmerestes auf insgesamt 2.270.000 €, die in 2010 auch in voller Höhe ausgeschöpft wurde. Im Einzelnen wurden in 2010 folgende Kredite aufgenommen:

 

 

950.000 € bei der LfA Förderbank Bayern

Laufzeit 20 Jahre, 10-jährige Zinsbindung mit 2,23866 %

 

570.000 € bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Laufzeit 20 Jahre, 10-jährige Zinsbindung mit 2,17 %

 

750.000 € über die Sparkasse Coburg-Lichtenfels bei der BayernLabo

Laufzeit 30 Jahr, 30-jährige Zinsbindung mit 3,29 %

 

Für 2011 ist eine ähnliche Aufteilung der Kreditermächtigung vorgesehen.

 

 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: