Beschluss:
„Die Verwaltung
wird beauftragt für die zweite Stufe des Teilnahmewettbewerbs ‚Aktionsprogramm
regionale Daseinsvorsorge’ einen Antrag zu erarbeiten und einzureichen. Die vom
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hierfür zur Verfügung gestellte
Aufwandspauschale von 4000 € wird eingesetzt, um die Phase der Antragstellung
extern begleiten zu lassen.
Sollte der Antrag
des Landkreises Coburg positiv beschieden werden, sind für das Haushaltsjahr
2012 und 2013 jeweils 15.000 € Sachmittel, sowie die Personalkosten für eine
neu zu schaffende Vollzeitstelle als kommunaler Eigenanteil vorzusehen und die
Stelle im Stellenplan 2012 befristet für die Projektdauer einzuplanen. Der
Kreistag bringt hiermit zum Ausdruck welche Bedeutung dem Thema beigemessen
wird.“
Sachverhalt:
Im April 2011 startete das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO)
„Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge“, das einen Schwerpunkt der
„Initiative ländliche Infrastruktur“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung bildet. Mit diesem Programm sollen deutschlandweit bis zu 30 ausgewählte Modellregionen im
ländlichen Raum darin unterstützt werden, innovativ den infrastrukturellen
Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen und mit einer
„Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ erforderliche Infrastrukturanpassungen
vorausschauend in den Blick zu nehmen und aktiv zu gestalten.
Worum geht es
konkret?
Die „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ ist ein Instrument für jene
ländlich strukturierten Regionen, in denen die Grundversorgung mit unverzichtbaren
örtlichen Leistungsangeboten wie Schulen, Kindergärten, Gesundheits- und
Beratungseinrichtungen, ÖPNV, Straßen und technische Ver- und Entsorgung
gefährdet ist, weil die Bevölkerung stark abnimmt und / oder altert und so
wichtige Auslastungsschwellen unterschritten werden. Bei der Entwicklung der
Regionalstrategie geht es darum, die vielfältigen Bereiche der Infrastruktur an
die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen und drohende
Angebotseinschränkungen abzuwenden oder zumindest auf ein Minimum zu
reduzieren. Es handelt sich dabei vorrangig um einen diskursiven Prozess, der
seitens des Landkreises zu initiieren ist, um sich in Zusammenarbeit mit
Bevölkerung, Kommunalpolitik und Trägern der Daseinsvorsorge systematisch mit
den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die verschiedenen
Infrastrukturbereiche der Daseinsvorsorge auseinanderzusetzen, Szenarien und
Anpassungsstrategien zu entwickeln und deren Umsetzung politisch und
organisatorisch sicherzustellen.
Bisher sind die einzelnen Handlungsfelder oft getrennt als
„Fachplanungen“ betrachtet worden. Das Neue an der zu entwickelnden
Regionalstrategie ist der Ansatz, die Gesamtheit der öffentlichen
Infrastrukturangebote in den Blick zu nehmen und miteinander in Beziehung zu setzen.
(Beispiel: Schulschließungen führen oft auch zu einer Reduzierung des
Nahverkehrsangebots und damit zu einer Verschlechterung in der Erreichbarkeit
der verbliebenen Infrastrukturangebote wie Kindergärten, Arztpraxen etc.)
Ebenfalls neu ist, die Themenfelder mit einem möglichst breiten Personenkreis
zu diskutieren und diese Diskussion mit detaillierten Szenarienberechnungen zu
unterlegen, wobei der Planungshorizont von ca. 20 Jahren weit über die normalen
Planungszeiträume der Fachplanungen hinaus reicht und damit die vorausschauende
und auch voraus denkende Ausrichtung unterstreicht. Der Blick wird dabei immer
auf die Region und nicht auf einzelne Gebietskörperschaften gerichtet. Somit
werden künftige Anpassungsmaßnahmen nicht nur innerhalb einer einzelnen
Gemeinde diskutiert, sondern Lösungen für die Gesamtregion gemeinsam gesucht.
Solche neuen Lösungen können auch den gemeinsamen Betrieb von Einrichtungen
oder eine gegenseitige Ergänzung der Angebote umfassen.
Was sind die
Rahmenbedingungen?
Antragsverfahren:
Bei der Regionalstrategie Daseinsvorsorge handelt es sich um ein
zweistufiges Antragsverfahren. Das im April eröffnete
Interessensbekundungsverfahren (Stufe 1) richtete sich an Landkreise,
Planungsregionen und interkommunale Kooperationen.
In Würzburg fand hierzu eine Auslobungskonferenz statt, an der sowohl
der Landkreis Coburg, als auch das Regionalmanagement Stadt und Landkreis
Coburg GmbH und die Initiative Rodachtal teilnahmen.
Um die Chancen für die Region, in der Erstauswahl dabei zu sein, so hoch
wie möglich zu halten, verständigten sich die drei potentiellen Antragsteller
darauf, dass der Landkreis Coburg als Hauptantragsteller im
Interessensbekundungsverfahren fungiert. Sowohl das Regionalmanagement als auch
die Initiative Rodachtal sind Kooperationspartner. Somit hat die Region eine
gemeinschaftliche Interessensbekundung eingereicht, die den in den
Ausschreibungsmodalitäten beschriebenen Kriterien Rechnung trägt.
Insgesamt hatten sich 150 Regionen beworben, von denen im ersten Schritt
50 Regionen ausgewählt wurden. Am 17.06.2011 wurde uns mitgeteilt, dass der
Landkreis Coburg gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern eine dieser Regionen
ist, die die zweite Stufe des Teilnahmewettbewerbs erreicht haben.
Mit dieser positiven Auswahlentscheidung ist die Zusage verbunden, dass
wir als Bewerberregion, bei fristgerechter Abgabe eines Konzeptes zur
Erarbeitung einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge bis zum 16. September 2011,
eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 4000 € erhalten. Der Betrag soll in erster
Linie dazu dienen, sich für die Antragserarbeitung externe Unterstützung
beizuziehen.
Aus den dann im zweiten Schritt vorgelegten Konzepten der 50 Regionen
werden wiederum 30 Regionen ausgewählt, die am Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge
teilnehmen können und die somit auch in den Genuss der Förderung kommen. Wir
würden gerne eine dieser 30 Regionen sein.
Erarbeitungsverfahren:
Das Verfahren zur Erarbeitung der Regionalstrategie Daseinsvorsorge ist
vorgegeben und wurde seitens des BBSR bereits in 7 Regionen modellhaft erprobt.
Es umfasst als Grundbausteine
-
eine Bevölkerungsvorausschätzung mit
Differenzierung auf Gemeindeebene,
-
eine detaillierte Abbildung der Siedlungsstruktur,
-
eine Analyse der Erreichbarkeit
-
sowie qualitative Bedarfsanalysen, die die zur
Verfügung stehenden Daten ergänzen.
Auf diese methodischen
Grundbausteine setzen infrastrukturell-spezifische Betrachtungen auf, die die
einzelnen Daseinsvorsorgebereiche miteinander in Beziehung setzen.
Förderung:
Die Förderung für die zu erarbeitende Regionalstrategie Daseinsvorsorge
beträgt bis zu 100%, wobei ein gewisser Eigenanteil, Eigenleistungen und
Co-Finanzierungen im Teilnahmewettbewerb vorteilhaft sind (beispielsweise aus
Leader-Programm, Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden,
Zurverfügungstellung von Personal, Sachmitteln etc.).
Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sollten deswegen 15.000 €
eingeplant werden, die für verschiedene Aufwendungen als kommunaler Eigenanteil
eingesetzt werden können.
Die Förderhöhe für die Strategieerarbeitung liegt pro Jahr zwischen
50.000 € und 200.000 €, je nach regionaler Schwerpunktsetzung.
Für wenige der teilnehmenden Regionen (3 bis 5 von den 30) gibt es
darüber hinaus Fördermöglichkeiten für einzelne Umsetzungsprojekte i. H. v.
jeweils ca. 190.000 €.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
aus der Beratung:
Kreisrat Gerhard Preß wünscht, den 2. Absatz des Beschlusses um die Worte „befristet für die Projektdauer„ zu ergänzen.