Abstimmung: Ja: 41, Nein: 13

Beschluss:

Der Beschluss des Kreistages vom 16.12.2010 zur Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei Baumaßnahmen ab einer Bausumme von 500.000,00 EUR wird außer Vollzug gesetzt, bis der Rechnungsprüfungsausschuss zur künftigen Vorgehensweise eine Empfehlung abgegeben hat.


Sachverhalt:

Am 16.12.2010 hat der Kreistag auf Antrag der CSU/LV-Fraktion beschlossen, den Bayerischen Kommunalenprüfungsverband bei der Verwirklichung von Baumaßnahmen des Landkreises ab einer Investitionssumme von 500.000,00 EUR durch die Verwaltung einschalten zu lassen.

 

Die vorgelagerte Prüfung durch den BKPV führt in der Praxis zu nicht unerheblichen Problemen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Fristen. Der BKPV hat hierzu bereits mündlich mitgeteilt, dass er sich zu einer allumfassenden begleitenden Prüfung aller Baumaßnahmen ab einer Größenordnung von 500.000,00 EUR nicht in der Lage sieht.

 

Grundsätzlich prüft der BKPV nur abgeschlossene Maßnahmen; die begleitende Prüfung ist nicht der Regelfall. Seitens des BKPV wird auch die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, bei einer regelmäßigen begleitenden Prüfung für mögliche Fehler zu haften, da sich faktisch das Fehlerrisiko vom Landkreis auf den BKPV verlagern würde. Dieses kann dort aber nicht getragen werden.

 

Im Übrigen wird auf das beigefügte Schreiben vom 28.07.2011 verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ebenfalls mit dieser Problematik befasst und um weitere Sachaufklärung durch die Verwaltung gebeten. Die von dort angeforderten Erfahrungsberichte werden von der Verwaltung erstellt und dem RPA vorgetragen.

 

Vor diesem Hintergrund sollte eine Beschlussfassung im RPA abgewartet und bis dahin einstweilen zur Beschlusslage des Kreisausschusses vom 25.02.2010 (Einschaltung des BKPV ab 1 Mio. EUR) zurückgekehrt werden.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen: