Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die vorgelegte Satzung über die Seniorenvertretung im Landkreis Coburg. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung des Kreistages ist in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden, ohne dass dies in der Satzung über die Seniorenvertretung Niederschlag fand.

 

Diese Aktualisierung wird mit dem jetzt vorliegenden Entwurf nachgeholt.

 

Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt aus:

 

1.          Zusammensetzung

 

In der Zusammensetzung des Seniorenbeirats waren bislang auch die Vertreter der Verwaltung gesondert aufgeführt. Das ist nunmehr korrigiert worden. In dem Kreisgremium sind die Vertreter der Verwaltung in beratender Funktion, aber nicht stimmberechtigter Funktion beteiligt, müssen daher nicht gesondert aufgeführt werden.

 

2.          Vorsitz und Vertretung

 

Den Vorsitz hat der Landrat inne, der als seinen Vertreter Herrn Dr. Hasselkus bestimmt hat. Auch die Vertretung des Vertreters ist damit vom Landrat zu regeln, da dieser ihn vertritt.

 

3.          Einrichtung von Arbeitsgruppen

 

Die Möglichkeit, dass der Seniorenbeirat Unterarbeitsgruppen einrichtet, ist neu aufgenommen worden.

 

Die neue Satzung ist am 25.05.2011 im Seniorenbeirat vorberaten und einstimmig dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen worden.