Sitzung: 21.07.2011 Kreisausschuss
Die Niederschrift über
die oben genannte Sitzung ist allen Mitgliedern des Kreisausschusse bzw. den
bei dieser Sitzung anwesenden Vertretern zur Kenntnis gegeben worden.
Einwendungen werden dagegen nicht erhoben, somit gilt sie als genehmigt.