Sitzung: 12.07.2011 Ausschuss für Jugend und Familie
Vorlage: 242/2011
Sachverhalt:
Pflegefamilien – Daten, Konzeption,
Handlungsbedarfe
„Hilfe zur Erziehung in
Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes
oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen ……… Kindern und
Jugendlichen eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder auf Dauer angelegte
Lebensform bieten.
Für besonders
entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der
Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“
§ 33 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Die Unterbringung
eines jungen Menschen in einer Pflegefamilie ist eine Besonderheit in dem
Leistungskatalog der Erziehungshilfe. Sie ist mit der Heimerziehung oder der Intensiven
sozialpädagogischen Einzelbetreuung gleichrangige Leistung der Erziehungshilfe außerhalb
des Elterhauses, gleichzeitig wird sie im Regelfall aber nicht durch
pädagogisch qualifiziertes Personal erbracht. Die Pflegeeltern sind nicht als
solche erwerbstätig, die Vergütung sichert nicht das Familieneinkommen.
Pflegeeltern sind
rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr fast ehrenamtlich Tätige, die gleichzeitig
vergleichbar anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen haben wie die Einrichtungen
der Erziehungshilfe.
Sie versorgen und
erziehen eines oder mehrere Kinder, die mit einer meist problematischen eigenen
Familiengeschichte in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Sie geben diesen
Kindern ein Ersatz-Zuhause auf Zeit oder auf Dauer. Sie nehmen sich damit auch
mittelbar der anderen, leiblichen Eltern an, müssen ihnen mit Akzeptanz
begegnen, begleiten manchmal die Besuchskontakte, sind „Leistungserbringer“ im
gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren.
Pflegefamilien sind
ein nicht ersetzbarer Gewinn für die Jugendhilfe und noch viel mehr für die
Kinder, die –aus welchen Gründen auch immer- nicht in ihrer leiblichen Familie
aufwachsen können.
I. Wann
kommt es zu einer Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie ?
Die Umstände, die zur Unterbringung
eines Kindes in einer Pflegefamilie führen, können ganz unterschiedlich sein:
- die Eltern(teile) sind
überfordert,
- Vernachlässigung,
Kindesmisshandlung oder -missbrauch haben ein Eingreifen des Jugendamtes erforderlich gemacht,
- anhaltender Alkohol- oder Drogenmissbrauch
oder psychische Erkrankungen verhindern
eine angemessene Versorgung und Erziehung
oder aber auch
- der alleinerziehende Elternteil
muss ins Krankenhaus oder eine Haftstrafe antreten und hat niemanden, der das
das Kind versorgen kann.
Die Kinder, die in Pflegefamilien
aufgenommen werden sind überwiegend im Kleinkind-, manchmal im Grundschulalter.
Sehr selten werden Jugendliche in Pflegefamilien vermittelt.
Die jungen Menschen sind häufig –aufgrund
ihrer spezifischen Vorgeschichte- entwicklungsverzögert und/oder traumatisiert.
II. Pflegefamilie
= Pflegefamilie ?
Die
verschiedenen Formen der Vollzeitpflege
Die wesentlichsten Unterschiede in der Vollzeitpflege sind mit den Stichworten
Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege und Sonderpädagogische Pflegestellen
umschrieben.
In der Vollzeitpflege
lebt ein Kind geplant befristet oder dauerhaft in einer Pflegefamilie.
Bereitschaftspflegefamilien nehmen kurzfristig in Notsituationen
Kinder in ihrem Haushalt auf. In der Regel verbleiben die Kinder dort auch
nicht, wenn sich in der sich anschließenden Clearingphase herausstellt, dass
eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern nicht möglich ist.
Sonderpädagogische
Pflegestellen werden dann in
Anspruch genommen, wenn aufgrund komplexer Schwierigkeiten eine pädagogisch
ausgebildete Fachkraft die Aufgabe eine/r Pflegevater/-mutter übernehmen muss.
III. Was
leistet das Jugendamt ?
Ansprechpartner
und Zuständigkeiten
Für die
Zusammenarbeit mit Pflegefamilien sind im Fachbereich Jugend, Familie und
Senioren der Pflegekinderfachdienst, die Sozialraummitarbeiter (ASD) und die
Wirtschaftliche Jugendhilfe zuständig.
Während der
Pflegekinderfachdienst über Vollzeitpflege informiert, um Pflegefamilien wirbt,
mit diesen Informations-, Beratungs- und Eignungsgespräche führt, diese darin
auf ein Pflegekind vorbereitet und das Matching (d.h. der Erstkontakt zwischen
für das neue Pflegekind geeigneten Pflegeeltern und dem ASD)
sicherstellt, übernimmt der ASD die konkrete Anbahnung, Unterbringung und
Begleitung des Pflegeverhältnisses.
Dauerpflegen werden
nach Ablauf von 2 Jahren vom ASD an den Pflegekinderfachdienst übergeben, der
dann seinerseits die weitere Begleitung sicherstellt.
Die Zusammenarbeit
mit der Herkunftsfamilie findet dabei durchgehend statt. Es werden
Besuchskontakte der leiblichen Eltern mit dem Kind vereinbart und im
Bedarfsfall durch Umgangsbegleiter/-innen sichergestellt.
Die Wirtschaftliche
Jugendhilfe ist der Ansprechpartner der Pflegefamilien in allen
kostenrelevanten Fragestellungen.
Materielle
Leistungen in der Vollzeitpflege
Der Landkreis Coburg
wendet die Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes an. Auf dieser
Grundlage erhalten Pflegefamilien –inklusive Kindergeld- folgende finanzielle
Leistungen:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Summe
(Pflegepauschale) |
0 – 5 Jahre |
450 € |
240 € |
690 € |
6 – 11 Jahre |
544 € |
784 € |
|
Ab 12 Jahren |
668 € |
908 € |
Darüber hinaus
werden die Beiträge zu einer Unfallversicherung übernommen, sowie die
nachgewiesenen Aufwendungen zur Alterssicherung bis zu einem Betrag von 39,80
€.
Ein Großteil der
einmaligen Beihilfen wurde mit Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie
vom 22.02.2011 pauschaliert. Seither erhalten Pflegeeltern 15 € monatlich für
die Taufe oder Erstkommunion/Konfirmation, für die Anschaffung eines Fahrrades
o.ä.
Größere, tatsächlich
einmalige Leistungen werden weiterhin auf Antrag wie folgt gewährt:
Art |
Altersstufe |
Max.
Beihilfe |
Erstausstattung
für Möbel und Bettzeug |
0 – 5 Jahre |
690 € |
|
6 – 11 Jahre |
784 € |
|
Ab 12 Jahren |
908 € |
Erstausstattung
für Bekleidung |
0 – 5 Jahre |
345 € |
|
6 – 11 Jahre |
392 € |
|
Ab 12 Jahren |
454 € |
Ausstattung für
Berufsanfänger |
|
908 € |
Hilfe zur
Verselbständigung |
|
908 € |
Ohne Antrag erhalten
alle Pflegefamilien 50 € Weihnachtsbeihilfe je Pflegekind und der
Kindergartenbeitrag wird vollständig übernommen.
Jedes Kind bringt „als Rucksack“ seine persönliche –oftmals
problematische- Lebensgeschichte in die Pflegefamilie mit. Manche verfügen
dabei über gute Resilienzen[1].
Aber immer mehr Kinder weisen Einschränkungen, Behinderungen, schwerwiegende
Verhaltensstörungen auf.
Pflegefamilien, die Kinder mit entsprechenden Einschränkungen
aufnehmen, erhalten –abgestuft- den „erhöhten Erziehungsaufwand“ mit Beträgen in Höhe von 100 €, 250 € oder im
Extremfall 400 € abgegolten.
Beispielsrechnung:
Familie Müller (Vater, Mutter
und die 6jährige Melanie) nimmt den 5jährigen Kevin als Pflegekind bei sich
auf. Kevin ist hyperaktiv und nässt und kotet ein. Er bringt nur wenig passende
Kleidung mit, das Zimmer muss eingerichtet werden. Familie Müller meldet Kevin
im nahegelegenen Kindergarten an.
Als Erstausstattung erhält die
Familie einen Maximalbetrag von 1.035 €.
Die Gebühren für den
Kindergarten werden in voller Höhe übernommen.
An monatlichen Zahlungen erhält
Familie Müller 1.128,80 €
(Kindergeld, Pflegegeld, 200 € erhöhter Erziehungsaufwand, Beihilfepauschale +
Alterssicherung).
Materielle
Leistungen in der Bereitschaftspflege
Für Kinder, die
aufgrund einer Krisenintervention ad hoc in einer sogenannten
Bereitschaftspflegefamilie untergebracht werden (Inobhutnahme), erhalten die
Pflegeeltern im 1. Monat der Aufnahme die doppelte und im 2. Monat die 1,5
fache Pflegepauschale. Ab dem 3. Monat des Aufenthaltes wird der „normale“
Pflegesatz für Vollzeitpflege gezahlt.
Materielle
Leistungen in der Sonderpädagogischen Pflegestelle
Mit
sonderpädagogischen Pflegestellen werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen
(Anlage 1). Auf der Grundlage des Hilfebedarfs wird im Hilfeplan festgelegt, in
welcher Höhe der Erziehungsbetrag zu gewähren ist. Der Maximalbetrag liegt bei
1.200 € (ohne Unterhaltsbedarf).
Ergänzende Hilfen
Haben Pflegeeltern
einen Unterstützungsbedarf in der Erziehung des Pflegekindes oder im Umgang mit
der Herkunftsfamilie werden im Rahmen der Hilfeplanung flexible
Erziehungshilfen eingesetzt werden.
Eine weitere
ergänzende Unterstützung ist die Inanspruchnahme von Supervision. Diese wird
dann eingesetzt, wenn Konflikte mit dem Pflegekind zu psychosozialen
Belastungen der Pflegeeltern führen.
Die Fachkräfte des
Pflegekinderfachdienstes stellen in der Sitzung den aktuellen Stand der
Konzeptentwicklung vor.
IV. Zahlen,
Daten, Fakten
Finanzen
Durchschnittlich
sind zwischen 50 und 60 Kindern aus dem Landkreis Coburg in Pflegefamilien
untergebracht. Für alle diesbezüglichen Leistungen wurden summarisch bis zu 700.000
€ jährlich aufgewandt:
Scheinbar ist die
Entwicklung eine weitestgehend konstante: Mit zurückgehender Pflegekinderzahl
sinken die Ausgaben in gleichem Umfang.
In der
Binnendifferenzierung der Ausgaben ist jedoch festzustellen, dass sich in den
vergangenen 5 Jahren die Ausgaben für ergänzende sozialpädagogische oder
therapeutische Hilfen von ca. 15.000 € in 2006 auf mehr als 35.000 € im Jahr
2010 verdoppelt haben:
Hintergrund ist die
eingangs beschriebene Entwicklung zunehmend problematischer Pflegekinder bzw.
Schwierigkeiten z.B. bei Besuchskontakten mit der Herkunftsfamilie.
Zahlen zu den
Pflegeverhältnissen
Im Landkreis Coburg
sind derzeitig 40 Pflegefamilien aktiv, von denen nur 2 nicht belegt sind. 2
weitere Pflegefamilien befinden sich in der Vorbereitungsphase, nach deren
Abschluss Kinder aufgenommen werden können.
Mit zwei
sonderpädagogische Pflegestellen sind Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. In
beiden Familien sind bereits Kinder untergebracht.
Zur Zeit leben 7
Kinder in Familien, die die Voraussetzungen für einen erhöhten
Erziehungsaufwand erfüllen, 3 davon in sonderpädagogischen Pflegestellen. Der
für den besonderen Bedarf eingesetzte Prüfbogen des bayerischen
Landesjugendamtes ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Während im Jahr 2010
14 Kinder in Obhut genommen und in einer Bereitschaftspflege untergebracht
wurden, trifft dies in den ersten 5 Monaten des Jahres 2011 auf bereits 10
Kinder zu.
V. Handlungsbedarf
Zur Zeit sind fast
alle Pflegefamilien im Landkreis Coburg belegt und es besteht ein dringender
Bedarf an neuen Familien. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits 2010 ab und
hat sich in 2011 eher verstärkt.
Diese Entwicklung
hat mehrere Ursachen:
1. Die
Unterbringungen nehmen zu - ablesbar ist dies an der Fallzahlenentwicklung
aller Hilfen außerhalb des Elternhauses:
Vereinzelt konnte in
den vergangenen Monaten tatsächlich keine geeignete Pflegefamilie im Landkreis
gefunden werden. Als Alternative musste deshalb bereits auf Angebote von freien
Trägern anderer Landkreise oder tatsächlich auf eine Unterbringung in einer
Heimeinrichtung zurück gegriffen werden.
2. Der Landkreis
Coburg hat keine „Exklusivverträge“ mit Landkreisfamilien. Diese werden –wie
städtische Pflegefamilien- gemeinsam von der Stadt und dem Landkreis belegt –
und Fallzahlensteigerungen sind kein lokales Phänomen.
3. Im Bereich von
Pflegefamilien gibt es immer wieder Fluktuation: Familien, die ihr Engagement
mit dem Erwachsenwerden des Pflegekindes beenden, die „eine Pause einlegen“,
die wegziehen. Es besteht also laufend Bedarf daran, neue Familien zu finden,
um das bisherige Niveau zu halten – und erst im 2. Schritt, um das Angebot
auszuweiten.
Ausbaubedarf:
Im Landkreis Coburg
besteht ein dringender Bedarf, mehr Bereitschaftspflegefamilien zu gewinnen, da
die Zahl der Inobhutnahmen steigt (siehe Pkt. IV) und gerichtliche Klärungen
zum Sorgerecht z.T. mehrere Monate laufen.
Schwierig und nur
sehr begrenzt realisierbar ist die gemeinsame Unterbringung von 2
Geschwisterkindern in einer Pflegefamilie. Als unmöglich erweist es sich, 3
Geschwisterkinder in einer Familie unterzubringen.
Bislang konnten fast
alle Kinder unter 6 Jahren, die sich von ihren leiblichen Eltern trennen
mussten, in eine Pflegefamilie vermittelt werden. Mit zunehmendem Alter der
Kinder ist dies nur noch in Einzelfällen möglich und kommt bei Jugendlichen
nicht mehr vor.
Die Unterbringung
behinderter Kindern in Familien ist Aufgabe des Bezirkes. In wenigen
Einzelfällen ist und war der Pflegekinderfachdienst involviert – auch hier
besteht Ausbaubedarf.
VI. Handlungsoptionen
Bei den folgenden
Handlungsoptionen wird nicht zwischen den einzelnen Arten des
Pflegeverhältnisses unterschieden. Grundsätzliche Änderungen werden sich auf
alle Pflegefamilien auswirken, also auch die Möglichkeit eröffnen, Familien für
die o.g. Bereiche zu gewinnen.
Die
„Problemanzeigen“ basieren sowohl auf einer fachlichen Analyse, wie auch auf
Rückmeldungen von aktiven Pflegeeltern oder –bewerbern, die dann doch von der
Aufnahme eines Pflegekindes Abstand genommen haben.
Problemanzeige A:
Die Kinder werden immer schwieriger und Pflegeeltern wünschen sich mehr
Entlastung in der Bewältigung des Alltags.
Handlungsoption:
Das bislang nur in besonders gelagerten Einzelfällen eingesetzte
Bewertungsverfahren des Bayerischen Landesjugendamt (Anlage 2) wird als
Standardinstrument weiter entwickelt.
Mit dem dann ermittelten Betrag wird der erhöhte Erziehungsaufwand
abgegolten bzw. die Pflegefamilien in die Lage versetzt, sich Entlastung, z.B.
bei hauswirtschaftlichen Aufgaben „einzukaufen“.
Jugendämter, die dieses Bewertungsverfahren erprobt haben, haben
mitgeteilt, dass die konsequente Anwendung Mehrausgaben zur Folge hat.
Problemanzeige B:
In der ersten Phase nach der Aufnahme eines Kindes ist in der Regel
eine intensive fachliche Begleitung des neuen Pflegeverhältnisses erforderlich.
Handlungsoption:
Die Begleitung nimmt der Pflegekinderfachdienst wahr. Die dafür
erforderlichen Zeitkapazitäten kann durch eine reduzierte Tätigkeit in
Dauerpflegefamilien dann geschaffen werden, wenn der Einsatz von
Erziehungsberatung, flexiblen Erziehungshilfen und Supervision erhöht wird. Das
ist mit Mehrkosten verbunden.
Problemanzeige C:
Eine Umgangsbegleitung wird dann eingesetzt, wenn der Kontakt zwischen
den Kindern und ihren leiblichen Eltern problematisch ist (z.B. nach einer
Kontaktpause, bei nicht adäquatem Umgang, bei drohender Kindesentziehung).
Handlungsoption:
Wenn der Bedarf gegeben ist, wird bereits jetzt eine Umgangsbegleitung
eingesetzt. In Pkt. V ist bei der Darstellung der Ausgabeentwicklung aber
bereits deutlich geworden, dass in immer mehr Pflegefamilien die
Besuchskontakte problembesetzt sind. In der Detailbetrachtung der in diesem
Jahr neu entstandenen Pflegeverhältnisse wird deutlich, dass sich dieser Trend
auch in den Folgejahren fortsetzen wird.
Problemanzeige D:
Die einmaligen Beihilfen werden auf der Grundlage der Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages gewährt.
Im Februar 2011 hat der Ausschuss für Jugend und Familie der
Pauschalierung eines großen Teils der Beihilfen zugestimmt. Familien erhalten
seither 15 € monatlich für die Anschaffung eines Fahrrads, für die Kommunion
oder Konfirmation ausgezahlt. Vereinbart ist, die Erfahrungen dazu nach einem
Jahr auszuwerten und erneut im Ausschuss Bericht zu erstatten.
Die Erstausstattung wird einmalig mit Beginn des Pflegeverhältnisses
gewährt, ist von den Pflegeeltern nach Vorlage der Rechnungen spitz abzurechnen
und begrenzt sich dabei auf die Beschaffung von Mobiliar und Bekleidung.
Spielzeug ist darin nicht enthalten, was sich zunehmend dann als Problem
herausstellt, wenn die Pflegefamilie keine (eigenen) Kinder hat.
Handlungsoption:
Um festzustellen, wie sich die neu eingeführte Pauschalierung auswirkt
und ob die ermittelte Höhe ausreicht, ist vorgesehen, im Dezember 2011 eine
Befragung der Pflegefamilien durchzuführen und die Ergebnisse dem Ausschuss für
Jugend und Familie im Februar 2012 zu präsentieren.
Die Erstausstattung umfasst künftig auch die Beschaffung von Spielzeug.
Der Betrag wird künftig pauschal gewährt. Eine Spitzabrechnung wird nicht mehr
vorgenommen, da in der Regel die Ausgaben die Höhe des Maximalbetrages
übersteigen.
Problemanzeige E
Bereitschaftspflegefamilien nehmen ad hoc Kinder jeglichen Alters in
einer Notsituation auf. Diesen Familien wird ein Höchstmaß an Flexibilität,
Offenheit im Familiensystem und Organisationstalent abverlangt.
Handlungsoption:
Bereitschaftspflegefamilien erhalten in Zeiten der Nicht-Belegung die
einfache Pflegepauschale ohne Unterhaltsbetrag (240 €) als Bereitschaftsvergütung.
Eine Grundausstattung an Mobiliar und -bei Kleinkindern- an notwendiger
Ausstattung wie Kinderwagen und Autositz ist Eigentum des Landratsamtes,
verbleibt aber in der Familie und wird bei weiteren Belegungen genutzt. Für
notwendige Bekleidung wird ein Betrag von bis zu 150 € ausgezahlt. Diese
Bekleidung nimmt das Kind bei einer Anschlusshilfe oder Rückkehr in die
Herkunftsfamilie mit.
Problemanzeige F:
Bislang werden interessierte Pflegeeltern in Einzelgesprächen umfassend
informiert, vorbereitet und beraten. Die Inhalte werden im Wesentlichen
mündlich transportiert, Vorbereitungsseminare finden nicht statt.
Handlungsoption:
Die umfangreichen Einzelgespräche entfallen künftig, stattdessen werden
künftig Vorbereitungsseminare durchgeführt, die durch ein Informationsgespräch
zu Beginn und ein Abschlussgespräch nach den Seminaren gerahmt werden. Dies ist
personalneutral umzusetzen und bietet den künftigen Pflegeeltern unmittelbare
Austauschmöglichkeiten.
Für die Pflegeeltern wird ein Handbuch für Pflegeeltern
zusammengestellt und gedruckt, dass Informationen zu pädagogischen,
psychologischen und rechtlichen Fragestellungen
und Informationen zu Hilfsangeboten und Ansprechpartnern vor Ort
enthält.
Für die Seminare und das Handbuch ist ein entsprechender Betrag von
2.000 €/jährlich im Haushalt einzuplanen.
Problemanzeige G:
Pflegeeltern wünschen sich Sicherheit im Umgang mit den großen und
kleinen Unwägbarkeiten, die mit der Aufnahme des Pflegekindes entstehen. Dazu
braucht es kurze Wege zu einem schnell erreichbaren erfahrenen Ansprechpartner.
Das Jugendamt braucht dringend mehr und neue Pflegeeltern, die über die
bisherigen Wege der Öffentlichkeitsarbeit allein nicht erreicht werden.
Handlungsoption:
In jeder Gemeinde im Landkreis übernimmt eine im Pflegekinderbereich
erfahrene Person die Funktion eines Mentoren. Diese Mentoren sprechen in ihrer
Gemeinde Familien an und werben dafür, Pflegeeltern zu werden. Sie halten
Kontakt zu den Pflegefamilien in ihrer Gemeinde, organisieren Austauschtreffen
vor Ort, bereiten ggf. relevante Themen auf und sind Erstanlaufstelle bei
auftauchenden Fragestellungen. Das Modell ist dem Programm „Elterntalk“
entlehnt. Hier erhalten die sog. Regionalbeauftragten eine pauschale
Aufwandsentschädigung. Übertragen auf die Mentoren würde diese –je nach Anzahl
der zu betreuenden Pflegefamilien- monatlich 100 – 150 € betragen.
Diese
Handlungsoptionen stellen eine Diskussionsgrundlage für die weitere Ausrichtung
der Pflegeelternarbeit dar, Ergebnisse werden in die neue Konzeption
eingearbeitet.
Der Vorlage ist in
der Anlage 3 ein aktueller Bericht über eine Pflegefamilie aus dem Landkreis
Coburg beigefügt. In der Sitzung werden 2 erfahrene Pflegemütter über ihre
Erfahrungen berichten.