Sachverhalt:

Pflegefamilien – Daten, Konzeption, Handlungsbedarfe

 

„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen ……… Kindern und Jugendlichen eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“

§ 33 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

 

Die Unterbringung eines jungen Menschen in einer Pflegefamilie ist eine Besonderheit in dem Leistungskatalog der Erziehungshilfe. Sie ist mit der Heimerziehung oder der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung gleichrangige Leistung der Erziehungshilfe außerhalb des Elterhauses, gleichzeitig wird sie im Regelfall aber nicht durch pädagogisch qualifiziertes Personal erbracht. Die Pflegeeltern sind nicht als solche erwerbstätig, die Vergütung sichert nicht das Familieneinkommen.

 

Pflegeeltern sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr fast ehrenamtlich Tätige, die gleichzeitig vergleichbar anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen haben wie die Einrichtungen der Erziehungshilfe.

Sie versorgen und erziehen eines oder mehrere Kinder, die mit einer meist problematischen eigenen Familiengeschichte in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Sie geben diesen Kindern ein Ersatz-Zuhause auf Zeit oder auf Dauer. Sie nehmen sich damit auch mittelbar der anderen, leiblichen Eltern an, müssen ihnen mit Akzeptanz begegnen, begleiten manchmal die Besuchskontakte, sind „Leistungserbringer“ im gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren.

 

Pflegefamilien sind ein nicht ersetzbarer Gewinn für die Jugendhilfe und noch viel mehr für die Kinder, die –aus welchen Gründen auch immer- nicht in ihrer leiblichen Familie aufwachsen können.

 

I.         Wann kommt es zu einer Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie ?

Die Umstände, die zur Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie führen, können ganz unterschiedlich sein:
-        die Eltern(teile) sind überfordert,
-        Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder -missbrauch haben ein Eingreifen des        Jugendamtes erforderlich gemacht,
-        anhaltender Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder psychische Erkrankungen      verhindern eine angemessene Versorgung und Erziehung
oder aber auch
-        der alleinerziehende Elternteil muss ins Krankenhaus oder eine Haftstrafe antreten und hat niemanden, der das das Kind versorgen kann.

Die Kinder, die in Pflegefamilien aufgenommen werden sind überwiegend im Kleinkind-, manchmal im Grundschulalter. Sehr selten werden Jugendliche in Pflegefamilien vermittelt.

Die jungen Menschen sind häufig –aufgrund ihrer spezifischen Vorgeschichte- entwicklungsverzögert und/oder traumatisiert.

 

II.        Pflegefamilie = Pflegefamilie ?

            Die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege

 
Die wesentlichsten Unterschiede in der Vollzeitpflege sind mit den Stichworten Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege und Sonderpädagogische Pflegestellen umschrieben.

 

In der Vollzeitpflege lebt ein Kind geplant befristet oder dauerhaft in einer Pflegefamilie.

Bereitschaftspflegefamilien nehmen kurzfristig in Notsituationen Kinder in ihrem Haushalt auf. In der Regel verbleiben die Kinder dort auch nicht, wenn sich in der sich anschließenden Clearingphase herausstellt, dass eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern nicht möglich ist.

Sonderpädagogische Pflegestellen werden dann in Anspruch genommen, wenn aufgrund komplexer Schwierigkeiten eine pädagogisch ausgebildete Fachkraft die Aufgabe eine/r Pflegevater/-mutter übernehmen muss.

 

III.      Was leistet das Jugendamt ?

 

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

 

Für die Zusammenarbeit mit Pflegefamilien sind im Fachbereich Jugend, Familie und Senioren der Pflegekinderfachdienst, die Sozialraummitarbeiter (ASD) und die Wirtschaftliche Jugendhilfe zuständig.

 

Während der Pflegekinderfachdienst über Vollzeitpflege informiert, um Pflegefamilien wirbt, mit diesen Informations-, Beratungs- und Eignungsgespräche führt, diese darin auf ein Pflegekind vorbereitet und das Matching (d.h. der Erstkontakt zwischen für das neue Pflegekind geeigneten Pflegeeltern und dem ASD) sicherstellt, übernimmt der ASD die konkrete Anbahnung, Unterbringung und Begleitung des Pflegeverhältnisses.

Dauerpflegen werden nach Ablauf von 2 Jahren vom ASD an den Pflegekinderfachdienst übergeben, der dann seinerseits die weitere Begleitung sicherstellt.

 

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie findet dabei durchgehend statt. Es werden Besuchskontakte der leiblichen Eltern mit dem Kind vereinbart und im Bedarfsfall durch Umgangsbegleiter/-innen sichergestellt.

 

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist der Ansprechpartner der Pflegefamilien in allen kostenrelevanten Fragestellungen.

 

Materielle Leistungen in der Vollzeitpflege

 

Der Landkreis Coburg wendet die Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes an. Auf dieser Grundlage erhalten Pflegefamilien –inklusive Kindergeld- folgende finanzielle Leistungen:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Summe (Pflegepauschale)

0 – 5 Jahre

450 €

 

240 €

690 €

6 – 11 Jahre

544 €

784 €

Ab 12 Jahren

668 €

908 €

 

Darüber hinaus werden die Beiträge zu einer Unfallversicherung übernommen, sowie die nachgewiesenen Aufwendungen zur Alterssicherung bis zu einem Betrag von 39,80 €.

 

Ein Großteil der einmaligen Beihilfen wurde mit Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie vom 22.02.2011 pauschaliert. Seither erhalten Pflegeeltern 15 € monatlich für die Taufe oder Erstkommunion/Konfirmation, für die Anschaffung eines Fahrrades o.ä.

Größere, tatsächlich einmalige Leistungen werden weiterhin auf Antrag wie folgt gewährt:

 

Art

Altersstufe

Max. Beihilfe

Erstausstattung für Möbel und Bettzeug

0 – 5 Jahre

690 €

 

6 – 11 Jahre

784 €

 

Ab 12 Jahren

908 €

Erstausstattung für Bekleidung

0 – 5 Jahre

345 €

 

6 – 11 Jahre

392 €

 

Ab 12 Jahren

454 €

Ausstattung für Berufsanfänger

 

908 €

Hilfe zur Verselbständigung

 

908 €

 

Ohne Antrag erhalten alle Pflegefamilien 50 € Weihnachtsbeihilfe je Pflegekind und der Kindergartenbeitrag wird vollständig übernommen.

 

Jedes Kind bringt „als Rucksack“ seine persönliche –oftmals problematische- Lebensgeschichte in die Pflegefamilie mit. Manche verfügen dabei über gute Resilienzen[1]. Aber immer mehr Kinder weisen Einschränkungen, Behinderungen, schwerwiegende Verhaltensstörungen auf.

Pflegefamilien, die Kinder mit entsprechenden Einschränkungen aufnehmen, erhalten –abgestuft- den „erhöhten Erziehungsaufwand“ mit  Beträgen in Höhe von 100 €, 250 € oder im Extremfall 400 € abgegolten.

 

Beispielsrechnung:

Familie Müller (Vater, Mutter und die 6jährige Melanie) nimmt den 5jährigen Kevin als Pflegekind bei sich auf. Kevin ist hyperaktiv und nässt und kotet ein. Er bringt nur wenig passende Kleidung mit, das Zimmer muss eingerichtet werden. Familie Müller meldet Kevin im nahegelegenen Kindergarten an.

Als Erstausstattung erhält die Familie einen Maximalbetrag von 1.035 €.

Die Gebühren für den Kindergarten werden in voller Höhe übernommen.

An monatlichen Zahlungen erhält Familie Müller 1.128,80 € (Kindergeld, Pflegegeld, 200 € erhöhter Erziehungsaufwand, Beihilfepauschale + Alterssicherung).

 

 

Materielle Leistungen in der Bereitschaftspflege

 

Für Kinder, die aufgrund einer Krisenintervention ad hoc in einer sogenannten Bereitschaftspflegefamilie untergebracht werden (Inobhutnahme), erhalten die Pflegeeltern im 1. Monat der Aufnahme die doppelte und im 2. Monat die 1,5 fache Pflegepauschale. Ab dem 3. Monat des Aufenthaltes wird der „normale“ Pflegesatz für Vollzeitpflege gezahlt.

 

Materielle Leistungen in der Sonderpädagogischen Pflegestelle

 

Mit sonderpädagogischen Pflegestellen werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen (Anlage 1). Auf der Grundlage des Hilfebedarfs wird im Hilfeplan festgelegt, in welcher Höhe der Erziehungsbetrag zu gewähren ist. Der Maximalbetrag liegt bei 1.200 € (ohne Unterhaltsbedarf).

 

Ergänzende Hilfen

 

Haben Pflegeeltern einen Unterstützungsbedarf in der Erziehung des Pflegekindes oder im Umgang mit der Herkunftsfamilie werden im Rahmen der Hilfeplanung flexible Erziehungshilfen eingesetzt werden.

 

Eine weitere ergänzende Unterstützung ist die Inanspruchnahme von Supervision. Diese wird dann eingesetzt, wenn Konflikte mit dem Pflegekind zu psychosozialen Belastungen der Pflegeeltern führen.

 

Die Fachkräfte des Pflegekinderfachdienstes stellen in der Sitzung den aktuellen Stand der Konzeptentwicklung vor.

 

IV.       Zahlen, Daten, Fakten

 

Finanzen

Durchschnittlich sind zwischen 50 und 60 Kindern aus dem Landkreis Coburg in Pflegefamilien untergebracht. Für alle diesbezüglichen Leistungen wurden summarisch bis zu 700.000 € jährlich aufgewandt:

 

 

Scheinbar ist die Entwicklung eine weitestgehend konstante: Mit zurückgehender Pflegekinderzahl sinken die Ausgaben in gleichem Umfang.

 

In der Binnendifferenzierung der Ausgaben ist jedoch festzustellen, dass sich in den vergangenen 5 Jahren die Ausgaben für ergänzende sozialpädagogische oder therapeutische Hilfen von ca. 15.000 € in 2006 auf mehr als 35.000 € im Jahr 2010 verdoppelt haben:

 

 

Hintergrund ist die eingangs beschriebene Entwicklung zunehmend problematischer Pflegekinder bzw. Schwierigkeiten z.B. bei Besuchskontakten mit der Herkunftsfamilie.

 

Zahlen zu den Pflegeverhältnissen

 

Im Landkreis Coburg sind derzeitig 40 Pflegefamilien aktiv, von denen nur 2 nicht belegt sind. 2 weitere Pflegefamilien befinden sich in der Vorbereitungsphase, nach deren Abschluss Kinder aufgenommen werden können.

 

Mit zwei sonderpädagogische Pflegestellen sind Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. In beiden Familien sind bereits Kinder untergebracht.

 

Zur Zeit leben 7 Kinder in Familien, die die Voraussetzungen für einen erhöhten Erziehungsaufwand erfüllen, 3 davon in sonderpädagogischen Pflegestellen. Der für den besonderen Bedarf eingesetzte Prüfbogen des bayerischen Landesjugendamtes ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Während im Jahr 2010 14 Kinder in Obhut genommen und in einer Bereitschaftspflege untergebracht wurden, trifft dies in den ersten 5 Monaten des Jahres 2011 auf bereits 10 Kinder zu.

 

V.        Handlungsbedarf

 

Zur Zeit sind fast alle Pflegefamilien im Landkreis Coburg belegt und es besteht ein dringender Bedarf an neuen Familien. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits 2010 ab und hat sich in 2011 eher verstärkt.

 

Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen:

1. Die Unterbringungen nehmen zu - ablesbar ist dies an der Fallzahlenentwicklung aller Hilfen außerhalb des Elternhauses:

 

 

Vereinzelt konnte in den vergangenen Monaten tatsächlich keine geeignete Pflegefamilie im Landkreis gefunden werden. Als Alternative musste deshalb bereits auf Angebote von freien Trägern anderer Landkreise oder tatsächlich auf eine Unterbringung in einer Heimeinrichtung zurück gegriffen werden.

 

2. Der Landkreis Coburg hat keine „Exklusivverträge“ mit Landkreisfamilien. Diese werden –wie städtische Pflegefamilien- gemeinsam von der Stadt und dem Landkreis belegt – und Fallzahlensteigerungen sind kein lokales Phänomen.

 

3. Im Bereich von Pflegefamilien gibt es immer wieder Fluktuation: Familien, die ihr Engagement mit dem Erwachsenwerden des Pflegekindes beenden, die „eine Pause einlegen“, die wegziehen. Es besteht also laufend Bedarf daran, neue Familien zu finden, um das bisherige Niveau zu halten – und erst im 2. Schritt, um das Angebot auszuweiten.

 

Ausbaubedarf:

 

Im Landkreis Coburg besteht ein dringender Bedarf, mehr Bereitschaftspflegefamilien zu gewinnen, da die Zahl der Inobhutnahmen steigt (siehe Pkt. IV) und gerichtliche Klärungen zum Sorgerecht z.T. mehrere Monate laufen.

 

Schwierig und nur sehr begrenzt realisierbar ist die gemeinsame Unterbringung von 2 Geschwisterkindern in einer Pflegefamilie. Als unmöglich erweist es sich, 3 Geschwisterkinder in einer Familie unterzubringen.

 

Bislang konnten fast alle Kinder unter 6 Jahren, die sich von ihren leiblichen Eltern trennen mussten, in eine Pflegefamilie vermittelt werden. Mit zunehmendem Alter der Kinder ist dies nur noch in Einzelfällen möglich und kommt bei Jugendlichen nicht mehr vor.

 

Die Unterbringung behinderter Kindern in Familien ist Aufgabe des Bezirkes. In wenigen Einzelfällen ist und war der Pflegekinderfachdienst involviert – auch hier besteht Ausbaubedarf.

 

VI.       Handlungsoptionen

 

Bei den folgenden Handlungsoptionen wird nicht zwischen den einzelnen Arten des Pflegeverhältnisses unterschieden. Grundsätzliche Änderungen werden sich auf alle Pflegefamilien auswirken, also auch die Möglichkeit eröffnen, Familien für die o.g. Bereiche zu gewinnen.

Die „Problemanzeigen“ basieren sowohl auf einer fachlichen Analyse, wie auch auf Rückmeldungen von aktiven Pflegeeltern oder –bewerbern, die dann doch von der Aufnahme eines Pflegekindes Abstand genommen haben.

 

Problemanzeige A:

Die Kinder werden immer schwieriger und Pflegeeltern wünschen sich mehr Entlastung in der Bewältigung des Alltags.

 

Handlungsoption:

Das bislang nur in besonders gelagerten Einzelfällen eingesetzte Bewertungsverfahren des Bayerischen Landesjugendamt (Anlage 2) wird als Standardinstrument weiter entwickelt.

Mit dem dann ermittelten Betrag wird der erhöhte Erziehungsaufwand abgegolten bzw. die Pflegefamilien in die Lage versetzt, sich Entlastung, z.B. bei hauswirtschaftlichen Aufgaben „einzukaufen“.

Jugendämter, die dieses Bewertungsverfahren erprobt haben, haben mitgeteilt, dass die konsequente Anwendung Mehrausgaben zur Folge hat.

 

Problemanzeige B:

In der ersten Phase nach der Aufnahme eines Kindes ist in der Regel eine intensive fachliche Begleitung des neuen Pflegeverhältnisses erforderlich.

 

Handlungsoption:

Die Begleitung nimmt der Pflegekinderfachdienst wahr. Die dafür erforderlichen Zeitkapazitäten kann durch eine reduzierte Tätigkeit in Dauerpflegefamilien dann geschaffen werden, wenn der Einsatz von Erziehungsberatung, flexiblen Erziehungshilfen und Supervision erhöht wird. Das ist mit Mehrkosten verbunden.

 

Problemanzeige C:

Eine Umgangsbegleitung wird dann eingesetzt, wenn der Kontakt zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern problematisch ist (z.B. nach einer Kontaktpause, bei nicht adäquatem Umgang, bei drohender Kindesentziehung).

 

Handlungsoption:

Wenn der Bedarf gegeben ist, wird bereits jetzt eine Umgangsbegleitung eingesetzt. In Pkt. V ist bei der Darstellung der Ausgabeentwicklung aber bereits deutlich geworden, dass in immer mehr Pflegefamilien die Besuchskontakte problembesetzt sind. In der Detailbetrachtung der in diesem Jahr neu entstandenen Pflegeverhältnisse wird deutlich, dass sich dieser Trend auch in den Folgejahren fortsetzen wird.

 

Problemanzeige D:

Die einmaligen Beihilfen werden auf der Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages gewährt.

Im Februar 2011 hat der Ausschuss für Jugend und Familie der Pauschalierung eines großen Teils der Beihilfen zugestimmt. Familien erhalten seither 15 € monatlich für die Anschaffung eines Fahrrads, für die Kommunion oder Konfirmation ausgezahlt. Vereinbart ist, die Erfahrungen dazu nach einem Jahr auszuwerten und erneut im Ausschuss Bericht zu erstatten.

Die Erstausstattung wird einmalig mit Beginn des Pflegeverhältnisses gewährt, ist von den Pflegeeltern nach Vorlage der Rechnungen spitz abzurechnen und begrenzt sich dabei auf die Beschaffung von Mobiliar und Bekleidung. Spielzeug ist darin nicht enthalten, was sich zunehmend dann als Problem herausstellt, wenn die Pflegefamilie keine (eigenen) Kinder hat.

 

Handlungsoption:

Um festzustellen, wie sich die neu eingeführte Pauschalierung auswirkt und ob die ermittelte Höhe ausreicht, ist vorgesehen, im Dezember 2011 eine Befragung der Pflegefamilien durchzuführen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Jugend und Familie im Februar 2012 zu präsentieren.

 

Die Erstausstattung umfasst künftig auch die Beschaffung von Spielzeug. Der Betrag wird künftig pauschal gewährt. Eine Spitzabrechnung wird nicht mehr vorgenommen, da in der Regel die Ausgaben die Höhe des Maximalbetrages übersteigen.

 

Problemanzeige E

Bereitschaftspflegefamilien nehmen ad hoc Kinder jeglichen Alters in einer Notsituation auf. Diesen Familien wird ein Höchstmaß an Flexibilität, Offenheit im Familiensystem und Organisationstalent abverlangt.

 

Handlungsoption:

Bereitschaftspflegefamilien erhalten in Zeiten der Nicht-Belegung die einfache Pflegepauschale ohne Unterhaltsbetrag (240 €) als Bereitschaftsvergütung.

Eine Grundausstattung an Mobiliar und -bei Kleinkindern- an notwendiger Ausstattung wie Kinderwagen und Autositz ist Eigentum des Landratsamtes, verbleibt aber in der Familie und wird bei weiteren Belegungen genutzt. Für notwendige Bekleidung wird ein Betrag von bis zu 150 € ausgezahlt. Diese Bekleidung nimmt das Kind bei einer Anschlusshilfe oder Rückkehr in die Herkunftsfamilie mit.

 

Problemanzeige F:

Bislang werden interessierte Pflegeeltern in Einzelgesprächen umfassend informiert, vorbereitet und beraten. Die Inhalte werden im Wesentlichen mündlich transportiert, Vorbereitungsseminare finden nicht statt.

 

Handlungsoption:

Die umfangreichen Einzelgespräche entfallen künftig, stattdessen werden künftig Vorbereitungsseminare durchgeführt, die durch ein Informationsgespräch zu Beginn und ein Abschlussgespräch nach den Seminaren gerahmt werden. Dies ist personalneutral umzusetzen und bietet den künftigen Pflegeeltern unmittelbare Austauschmöglichkeiten.

Für die Pflegeeltern wird ein Handbuch für Pflegeeltern zusammengestellt und gedruckt, dass Informationen zu pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Fragestellungen  und Informationen zu Hilfsangeboten und Ansprechpartnern vor Ort enthält.

Für die Seminare und das Handbuch ist ein entsprechender Betrag von 2.000 €/jährlich im Haushalt einzuplanen.

 

Problemanzeige G:

Pflegeeltern wünschen sich Sicherheit im Umgang mit den großen und kleinen Unwägbarkeiten, die mit der Aufnahme des Pflegekindes entstehen. Dazu braucht es kurze Wege zu einem schnell erreichbaren erfahrenen Ansprechpartner.

Das Jugendamt braucht dringend mehr und neue Pflegeeltern, die über die bisherigen Wege der Öffentlichkeitsarbeit allein nicht erreicht werden.

 

Handlungsoption:

In jeder Gemeinde im Landkreis übernimmt eine im Pflegekinderbereich erfahrene Person die Funktion eines Mentoren. Diese Mentoren sprechen in ihrer Gemeinde Familien an und werben dafür, Pflegeeltern zu werden. Sie halten Kontakt zu den Pflegefamilien in ihrer Gemeinde, organisieren Austauschtreffen vor Ort, bereiten ggf. relevante Themen auf und sind Erstanlaufstelle bei auftauchenden Fragestellungen. Das Modell ist dem Programm „Elterntalk“ entlehnt. Hier erhalten die sog. Regionalbeauftragten eine pauschale Aufwandsentschädigung. Übertragen auf die Mentoren würde diese –je nach Anzahl der zu betreuenden Pflegefamilien- monatlich 100 – 150 € betragen.

 

Diese Handlungsoptionen stellen eine Diskussionsgrundlage für die weitere Ausrichtung der Pflegeelternarbeit dar, Ergebnisse werden in die neue Konzeption eingearbeitet.

 

Der Vorlage ist in der Anlage 3 ein aktueller Bericht über eine Pflegefamilie aus dem Landkreis Coburg beigefügt. In der Sitzung werden 2 erfahrene Pflegemütter über ihre Erfahrungen berichten.

 

 



[1] Resilienz bedeutet sinngemäß Widerstandsfähigkeit.