Beschluss:
Der Landrat wird
ermächtigt, mit der Stadt Neustadt b. Coburg einen neuen Vertrag über die
Nutzung der Frankenhalle für den Schulsport zu schließen. Hierbei wird für die
kommenden fünf Jahre ein Festbetrag pro UE von 15,00 € vereinbart. Abgerechnet
werden die tatsächlichen Belegungen durch die Schulen.
Sachverhalt:
In den 70er Jahren
wurde die Frankenhalle in Neustadt gebaut. Ziel war es damals, eine gemeinsame
Halle zur Nutzung für den Schulsport und den Vereinssport zu errichten. Hierfür
wurden auch Zuschüsse des Landkreises Coburg und Schulbaufördermittel verwendet.
Zur Nutzung der
Halle durch die weiterführenden Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des
Landkreises Coburg wurde ein Benutzungsvertrag zwischen der Stadt Neustadt b.
Coburg und dem Landkreis Coburg geschlossen. Dieser Vertrag wurde wiederholt
geändert. In der zuletzt gültigen Fassung (Nachtrag vom 02.09.1991) wurde zu
den Kosten folgende Regelung getroffen:
„ Die Kosten für die
Übungseinheit der Frankenhalle werden für das Jahr berechnet, in dem sie
angefallen sind. Die Kosten errechnen sich aus den Gesamtkosten der
Unterabschnitte 5651 (Sportbetrieb Frankenhalle) und Unterabschnitt 7622
(Frankenhalle BgA) sowie anteilmäßig kalkulatorischer Kosten. Als Divisor dient
die Zahl der gesamten tatsächlichen Nutzungsstunden der Frankenhalle im
jeweiligen Rechnungsjahr.
UA 7622 + UA 5651
+ kalk. Kosten = Stundensatz
tatsächliche
Belegungsstunden“
Der Benutzungsvertrag wurde zum 31.12.2004
durch die Stadt Neustadt gekündigt. Hintergrund hierbei waren die fehlenden
Hallenkapazitäten – die Stadt Neustadt sah sich nicht in der Lage ihren
Verpflichtungen aus dem Benutzungsvertrag in vollem Umfang nachzukommen. Die
Halle wurde den beiden Schulen im Rahmen der Möglichkeiten dennoch zur
Verfügung gestellt. Die Kosten je Übungseinheit wurden gemäß der oben genannten
Regelung errechnet.
Im Frühjahr 2011
wurde die neue Zweifachsporthalle am Arnold-Gymnasium fertig gestellt. Die
Schulen wurden gebeten, ihren Sportunterricht so zu organisieren, dass diese
Halle möglichst weit ausgelastet ist. Dadurch reduziert sich die Anzahl der
Belegungsstunden in der Frankenhalle deutlich. Die tatsächliche Belegung ist
abhängig von den zugewiesenen Lehrerstunden für Sportunterricht an den
weiterführenden Schulen. Sie wird sich nach den Meldungen der Schulen zwischen
32 UE und 62 UE pro Woche bewegen. Bisher lag die Belegung bei 112 UE pro
Woche.
Da sich auf Grund
der bisher praktizierten Regelung eine deutliche Erhöhung des Satzes für eine
Unterrichtseinheit ergeben hätte, wurde in Verhandlungen mit der Stadt Neustadt
b. Coburg über eine Neufassung des Vertrages eingetreten.
Ergebnis der
Verhandlung ist ein Satz von 15,00 € je Übungseinheit für die Nutzung der
Frankenhalle durch die weiterführenden Schulen ebenso für die Nutzung der
Freisportanlage an der Frankenhalle für die Dauer von 5 Jahren. Danach soll die
Entwicklung der Kosten überprüft werden.
Die Kosten für eine
Übungseinheit lagen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 21,54 €. Mit der
Veränderung der Anzahl der UE wäre der Satz auf der Berechnungsgrundlage von
2010 auf 40,90 € angestiegen.
Dem Schul- und
Kulturausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
aus der Beratung: