Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Neustadt b. Coburg einen neuen Vertrag über die Nutzung der Frankenhalle für den Schulsport zu schließen. Hierbei wird für die kommenden fünf Jahre ein Festbetrag pro UE von 15,00 € vereinbart. Abgerechnet werden die tatsächlichen Belegungen durch die Schulen.

 


Sachverhalt:

In den 70er Jahren wurde die Frankenhalle in Neustadt gebaut. Ziel war es damals, eine gemeinsame Halle zur Nutzung für den Schulsport und den Vereinssport zu errichten. Hierfür wurden auch Zuschüsse des Landkreises Coburg und Schulbaufördermittel verwendet.

 

Zur Nutzung der Halle durch die weiterführenden Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Coburg wurde ein Benutzungsvertrag zwischen der Stadt Neustadt b. Coburg und dem Landkreis Coburg geschlossen. Dieser Vertrag wurde wiederholt geändert. In der zuletzt gültigen Fassung (Nachtrag vom 02.09.1991) wurde zu den Kosten folgende Regelung getroffen:

 

„ Die Kosten für die Übungseinheit der Frankenhalle werden für das Jahr berechnet, in dem sie angefallen sind. Die Kosten errechnen sich aus den Gesamtkosten der Unterabschnitte 5651 (Sportbetrieb Frankenhalle) und Unterabschnitt 7622 (Frankenhalle BgA) sowie anteilmäßig kalkulatorischer Kosten. Als Divisor dient die Zahl der gesamten tatsächlichen Nutzungsstunden der Frankenhalle im jeweiligen Rechnungsjahr.

 

UA 7622 + UA 5651 + kalk. Kosten = Stundensatz

tatsächliche Belegungsstunden“

 

Der Benutzungsvertrag wurde zum 31.12.2004 durch die Stadt Neustadt gekündigt. Hintergrund hierbei waren die fehlenden Hallenkapazitäten – die Stadt Neustadt sah sich nicht in der Lage ihren Verpflichtungen aus dem Benutzungsvertrag in vollem Umfang nachzukommen. Die Halle wurde den beiden Schulen im Rahmen der Möglichkeiten dennoch zur Verfügung gestellt. Die Kosten je Übungseinheit wurden gemäß der oben genannten Regelung errechnet.

 

 

Im Frühjahr 2011 wurde die neue Zweifachsporthalle am Arnold-Gymnasium fertig gestellt. Die Schulen wurden gebeten, ihren Sportunterricht so zu organisieren, dass diese Halle möglichst weit ausgelastet ist. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Belegungsstunden in der Frankenhalle deutlich. Die tatsächliche Belegung ist abhängig von den zugewiesenen Lehrerstunden für Sportunterricht an den weiterführenden Schulen. Sie wird sich nach den Meldungen der Schulen zwischen 32 UE und 62 UE pro Woche bewegen. Bisher lag die Belegung bei 112 UE pro Woche.

 

Da sich auf Grund der bisher praktizierten Regelung eine deutliche Erhöhung des Satzes für eine Unterrichtseinheit ergeben hätte, wurde in Verhandlungen mit der Stadt Neustadt b. Coburg über eine Neufassung des Vertrages eingetreten.

 

Ergebnis der Verhandlung ist ein Satz von 15,00 € je Übungseinheit für die Nutzung der Frankenhalle durch die weiterführenden Schulen ebenso für die Nutzung der Freisportanlage an der Frankenhalle für die Dauer von 5 Jahren. Danach soll die Entwicklung der Kosten überprüft werden.

 

Die Kosten für eine Übungseinheit lagen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 21,54 €. Mit der Veränderung der Anzahl der UE wäre der Satz auf der Berechnungsgrundlage von 2010 auf 40,90 € angestiegen.

 

 

 

Dem Schul- und Kulturausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 


aus der Beratung: