Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.             Die Bedeutung der Arbeit von nec tv e. V. für die Schülerinnen und Schüler der beteiligten Schulen sowie für die Bildungsregion Coburg wird ausdrücklich anerkannt.

 

2.             Die rückwirkende Genehmigung zur Auszahlung der freiwilligen Leistung im Zusammenhang mit den Personalkosten für den Medienberater in Höhe von jeweils 16.000 € in den Jahren 2010 und 2011 wird erteilt.

 

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt für künftige Zahlungen der freiwilligen Leistung ab dem Haushaltsjahr 2011 die Haushaltsstelle 0.2351.7170 einzurichten und die Buchung der Zuschüsse für das medienpädagogische Konzept über diese Haushaltsstelle abzuwickeln. Dabei ist zu prüfen, ob es sich hierbei um eine echte freiwillige Leistung oder eine bedingt freiwillige Leistung handelt. Mittel werden nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Zuschusses wird dabei auf max. 16.000 € pro Jahr beschränkt.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 1997 wurde der Verein „Arbeitsgemeinschaft des lokalen Neustadter Fernsehsenders (NEC-TV) e. V.“ gegründet. Zweck des Vereins ist Förderung und Vermittlung neuer Techniken im schulischen Bereich durch Herstellen und Verarbeiten eines lokalen Fernsehprogramms sowie das Betreiben eines lokalen Informationskanals mit Teletextinformation unter Mithilfe von Schülern (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung vom 01.09.1997).

 

Der Landkreis Coburg ist förderndes Mitglied.

 

Ende 1997 trat der Verein an den Landkreis Coburg mit der Idee der Subregionalisierung des lokalen Fernsehangebotes heran. Das medienpädagogische Projekt sollte für weitere Bildungseinrichtungen in der Region geöffnet werden. Hierzu sollte ein Medienberater eingestellt werden. Der Landkreis Coburg erließ am 10.11.2008 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 10.000 € zum Zweck der Subregionalisierung des Fernsehangebotes in der Region Coburg und zur Verwendung für die Personalkosten eines Medienberaters beim Verein nec tv e. V.

 

Gegen den erklärten Willen der beteiligten Schulleitungen übertrug die Stadt Coburg ihren medienpädagogischen Auftrag an iTV-Coburg und blockierte somit vorerst eine schulübergreifende Zusammenarbeit im Coburger Land.

 

Der Vorstand des Trägervereins beschloss, den Mediencoach trotz der entstandenen Finanzierungslücke zur Sicherung der Qualitätsansprüche zu halten. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, die Realschulen des Landkreises in Coburg und Neustadt als Projektpartner zu gewinnen. Der Landkreis wurde gebeten, den Personalkostenzuschuss um 2 x 3.000 € aufzustocken. Die Gespräche mit den Schulen waren unterschiedlich erfolgreich. Das Interesse der Realschule Neustadt am Projekteinstieg erwies sich leider als nicht nachhaltig, dagegen benannte die Schulleitung der CO II mit Herrn Kölmer einen kompetenten Projektbetreuer, der die Schule nach ersten gemeinsamen Aktivitäten aus familiären Gründen verlassen musste. Ein Ersatz konnte bis heute nicht gefunden werden, das Interesse an einem Projekteinstieg ist an der CO II aber nach wie vor groß.

 

Seit dem Jahr 2009 wurden jährlich 16.000 € als Personalkostenzuschuss für den Medienberater in den Haushalt aufgenommen und an den Verein gezahlt. Der Verein verwendete diese Gelder für den Ausbau seines Angebotes in Zusammenarbeit des Medienbeauftragten mit zwei verschiedenen Schülergruppen des Arnold-Gymnasiums. In der Sitzung wird die Arbeit des Vereins und die Bedeutung für die Schule und die Bildungsregion Coburg vorgestellt.

 

Bei dem Zuschuss handelt es sich um freiwillige Leistungen. Eine Entscheidung hierüber hätte nach der Geschäftsordnung des Kreistags Coburg im Schul- und Kulturausschuss getroffen werden müssen, da sie im Haushaltsplan nicht einzeln ausgewiesen sind. Die Buchung erfolgt derzeit über die Haushaltsstelle 0.2351.5750 (verschiedene Schulaufwendungen einschl. Ganztags- und Nachmittagsbetreuung).

 

 

Durch das nachhaltige Engagement von nec tv e. V. hat sich das Arnold-Gymnasium im Bereich der Neuen Medien profiliert und ein bayernweit anerkanntes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Davon profitieren die beteiligten  Schüler und ebenfalls ihre Lehrer unmittelbar. Auch der Bildungsstandort Coburger Land profitiert durch die vorhandene multimediale Kompetenz.

 


aus der Beratung:

Frau Keyser trägt den Sachverhalt vor, wie er der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist.

Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Herr Dotterweich vom Staatlichen Arnold-Gymnasium „nec tv“ ausführlich vor, die zu verschiedenen Wortbeiträgen im Gremium geführt haben. Der Beschlussvorschlag wird aufgrund einer Nachfrage von KR Mattern dahingehend ergänzt, dass für künftige Zahlungen geprüft werden solle, ob es sich um echte freiwillige oder um bedingt freiwillige Leistungen handelt.

Nachdem die Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz verlesen hat, fasst der Schul- und Kulturausschuss folgenden ergänzten