Beschluss:
1.
Die
Bedeutung der Arbeit von nec tv e. V. für die Schülerinnen und Schüler der
beteiligten Schulen sowie für die Bildungsregion Coburg wird ausdrücklich
anerkannt.
2.
Die
rückwirkende Genehmigung zur Auszahlung der freiwilligen Leistung im
Zusammenhang mit den Personalkosten für den Medienberater in Höhe von jeweils
16.000 € in den Jahren 2010 und 2011 wird erteilt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt für künftige Zahlungen der freiwilligen Leistung ab
dem Haushaltsjahr 2011 die Haushaltsstelle 0.2351.7170 einzurichten und die
Buchung der Zuschüsse für das medienpädagogische Konzept über diese
Haushaltsstelle abzuwickeln. Dabei ist zu prüfen, ob es sich hierbei um eine
echte freiwillige Leistung oder eine bedingt freiwillige Leistung handelt. Mittel
werden nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises zur
Verfügung gestellt. Die Höhe des Zuschusses wird dabei auf max. 16.000 € pro
Jahr beschränkt.
Sachverhalt:
Im Jahr 1997 wurde
der Verein „Arbeitsgemeinschaft des lokalen Neustadter Fernsehsenders (NEC-TV)
e. V.“ gegründet. Zweck des Vereins ist Förderung und Vermittlung neuer
Techniken im schulischen Bereich durch Herstellen und Verarbeiten eines lokalen
Fernsehprogramms sowie das Betreiben eines lokalen Informationskanals mit
Teletextinformation unter Mithilfe von Schülern (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung
vom 01.09.1997).
Der Landkreis Coburg
ist förderndes Mitglied.
Ende 1997 trat der Verein an den Landkreis Coburg mit der Idee der
Subregionalisierung des lokalen Fernsehangebotes heran. Das medienpädagogische
Projekt sollte für weitere Bildungseinrichtungen in der Region geöffnet werden.
Hierzu sollte ein Medienberater eingestellt werden. Der Landkreis Coburg erließ
am 10.11.2008 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 10.000 € zum Zweck der
Subregionalisierung des Fernsehangebotes in der Region Coburg und zur
Verwendung für die Personalkosten eines Medienberaters beim Verein nec tv e. V.
Gegen den
erklärten Willen der beteiligten Schulleitungen übertrug die Stadt Coburg ihren
medienpädagogischen Auftrag an iTV-Coburg und blockierte somit vorerst eine
schulübergreifende Zusammenarbeit im Coburger Land.
Der Vorstand des Trägervereins beschloss, den
Mediencoach trotz der entstandenen Finanzierungslücke zur Sicherung der
Qualitätsansprüche zu halten. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, die
Realschulen des Landkreises in Coburg und Neustadt als Projektpartner zu
gewinnen. Der Landkreis wurde gebeten, den Personalkostenzuschuss um 2 x 3.000
€ aufzustocken. Die Gespräche mit den Schulen waren unterschiedlich
erfolgreich. Das Interesse der Realschule Neustadt am Projekteinstieg erwies
sich leider als nicht nachhaltig, dagegen benannte die Schulleitung der CO II mit
Herrn Kölmer einen kompetenten Projektbetreuer, der die Schule nach ersten
gemeinsamen Aktivitäten aus familiären Gründen verlassen musste. Ein Ersatz
konnte bis heute nicht gefunden werden, das Interesse an einem Projekteinstieg
ist an der CO II aber nach wie vor groß.
Seit dem Jahr 2009
wurden jährlich 16.000 € als Personalkostenzuschuss für den Medienberater in
den Haushalt aufgenommen und an den Verein gezahlt. Der Verein verwendete diese
Gelder für den Ausbau seines Angebotes in Zusammenarbeit des Medienbeauftragten
mit zwei verschiedenen Schülergruppen des Arnold-Gymnasiums. In der Sitzung
wird die Arbeit des Vereins und die Bedeutung für die Schule und die
Bildungsregion Coburg vorgestellt.
Bei dem Zuschuss
handelt es sich um freiwillige Leistungen. Eine Entscheidung hierüber hätte nach
der Geschäftsordnung des Kreistags Coburg im Schul- und Kulturausschuss
getroffen werden müssen, da sie im Haushaltsplan nicht einzeln ausgewiesen
sind. Die Buchung erfolgt derzeit über die Haushaltsstelle 0.2351.5750
(verschiedene Schulaufwendungen einschl. Ganztags- und Nachmittagsbetreuung).
Durch das nachhaltige Engagement von nec tv
e. V. hat sich das Arnold-Gymnasium im Bereich der Neuen Medien profiliert und
ein bayernweit anerkanntes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Davon profitieren
die beteiligten Schüler und ebenfalls
ihre Lehrer unmittelbar. Auch der Bildungsstandort Coburger Land profitiert
durch die vorhandene multimediale Kompetenz.
aus der Beratung:
Frau Keyser trägt den Sachverhalt vor, wie er der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist.
Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Herr Dotterweich vom Staatlichen Arnold-Gymnasium „nec tv“ ausführlich vor, die zu verschiedenen Wortbeiträgen im Gremium geführt haben. Der Beschlussvorschlag wird aufgrund einer Nachfrage von KR Mattern dahingehend ergänzt, dass für künftige Zahlungen geprüft werden solle, ob es sich um echte freiwillige oder um bedingt freiwillige Leistungen handelt.
Nachdem die Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz verlesen hat, fasst der Schul- und Kulturausschuss folgenden ergänzten