„Der Hildburghäuser Baugesellschaft wird im Wege einer dringlichen Anordnung der Auftrag zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterelldorf in der Stadt Seßlach mit Mehrkosten von brutto 146.191,37 €, somit insgesamt über 953.636,85 € erteilt.“


Landrat Michael Busch verliest die dringliche Anordnung:

 

Kreisstraße CO 16, Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterelldorf in der Stadt Seßlach

Auftragsvergabe an die Hildburghäuser Baugesellschaft

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterelldorf“ wurde aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 28.10.2010 mit 915.000 € veranschlagt. Dabei entfallen auf die Stadt Seßlach 197.000 € für Gehwege und Regenwasserkanal sowie 718.000 € auf den Landkreis Coburg. Diese 718.000 € wurden auch in den Haushalt und in das Investitionsprogramm des Landkreises aufgenommen.

 

Die Ausschreibung der Bauarbeiten, Submission am 19.04.2011, hat nunmehr folgendes Ergebnis gebracht:

 

Gesamtkosten                    1.135.714,98 €

Anteil Landkreis:                    864.191,37 €

Anteil Stadt Seßlach     271.523,61 €

 

Die Mehrkosten für den Landkreis Coburg von rd. 146.000 € lassen sich wie folgt erklären:

 

./. Bordsteinzuschuss und Ablöse Straßeneinläufe:                               12.000 €

    (bisher vom Ing.büro nicht in Kostenberechnung berücksichtigt)

./. Stadt Seßlach – Busbuchten -                                                               19.000 €

    (wird mit der Stadt Seßlach verrechnet)

echte Mehrkosten Landkreis somit:                                                            115.000 €

 

Kostenverschiebung (bei den Mehrkosten) vom Kanal- zum Straßenbau ( d.h. von der Stadt zum Landkreis im Vergleich zur Kostenberechnung) in Höhe von rd. 51.000 €. Die Kosten der Stadt steigen von der Kostenberechnung zu den Kosten nach Ausschreibung um 10,4 % die des Landkreises aber um 20,9 % - insgesamt steigen die Kosten um 18,5 %.

 

Die restlichen 64.000 € sind ausschreibungsbedingte Mehrkosten durch gestiegene Energiekosten und gestiegene Rohstoffpreise. Die Erhöhung entspricht ca. 8,9 % der ursprünglichen Landkreiskosten.

 

Durch diese Kostenerhöhung steigen aber auch die zuwendungsfähigen Kosten um ca. 115.000 €. Bei einem zu erwartenden Fördersatz von ca. 50 v.H. würde dies die zu erwartenden Zuwendungen für die Stadt und den Landkreis um 57.500 € erhöhen ( geschätzter Anteil des Landkreises daran ca. 48.000 € ).


Herr Hauck, der zuständige Sachbearbeiter für die Zuwendungen Straßenbau bei der Regierung von Oberfranken hat telefonisch gegenüber Herrn Knauer empfohlen, die Ausschreibung aufgrund der Preissteigerung nicht aufzuheben, da eine merkliche Preissteigerung auf dem Markt erkennbar sei und vermutlich bei einer erneuten Ausschreibung keine niedrigeren Kosten zu erwarten wären – eher das die Gefahr besteht, dass sich die Preise noch weiter erhöhen könnten. Auch ein Hofer Kollege berichtet von Preissteigerung um die 10% bei den derzeitigen Ausschreibungen im Straßenbau.

 

Als Indiz für einen gesättigten Markt kann auch angesehen werden, dass von acht angeschriebenen Firmen nur vier ein Angebot abgegeben haben. Von den vier Firmen, die kein Angebot abgegeben haben, teilten drei mit, dass sie wegen Auslastung kein Angebot abgeben können.

 

Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Schreiben vom 16.05.2011 mitgeteilt, dass der Landkreis seine Bauherrenaufgaben ordnungsgemäß ausgeführt hat und keine ersichtlichen Mängel in der Ausschreibung, Submission und den Angeboten festgestellt wurden.

 

Der Baubeginn könnte nach Auskunft der Firma Hildburghäuser Baugesellschaft Mitte Juni erfolgen. Die Bindefrist, bis zu der die Firma an ihr Angebot gebunden ist, wurde bereits vorsorglich vom 17.05.2011 auf den 27.05.2011 verlängert. Da der Landkreis Coburg im Jahr 2011 sowieso nur eine Maßnahme gefördert bekommen hat, könnte es passieren, dass bei einer weiteren zeitliche Verzögerung durch Aufhebung der Ausschreibung etc. die Maßnahme und damit die Fördergelder einer anderen Kommune in Oberfranken zugute kommen könnten.

 

Da die nächste Bauausschuss-Sitzung erst am 28.06.2011 stattfindet, der Auftrag jedoch innerhalb der Zuschlagsfrist erteilt werden muss, ist es notwendig, eine dringliche Anordnung (§ 34 Abs. 3 LkrO, § 49 GSchO KT) für die Mehrkosten von brutto rund 146.000 € zu erlassen.

 

Landrat Michael Busch hat folgende dringliche Anordnung erlassen: