Sitzung: 28.06.2011 Bauausschuss
„Der Hildburghäuser Baugesellschaft wird im
Wege einer dringlichen Anordnung der Auftrag zum Ausbau der Ortsdurchfahrt
Unterelldorf in der Stadt Seßlach mit Mehrkosten von brutto 146.191,37 €, somit
insgesamt über 953.636,85 € erteilt.“
Landrat
Michael Busch verliest die dringliche Anordnung:
Kreisstraße
CO 16, Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterelldorf in der Stadt Seßlach
Auftragsvergabe
an die Hildburghäuser Baugesellschaft
Die Kosten der Gesamtmaßnahme „Ausbau der
Ortsdurchfahrt Unterelldorf“ wurde aufgrund des Beschlusses des
Kreisausschusses vom 28.10.2010 mit 915.000 € veranschlagt. Dabei entfallen auf
die Stadt Seßlach 197.000 € für Gehwege und Regenwasserkanal sowie 718.000 €
auf den Landkreis Coburg. Diese 718.000 € wurden auch in den Haushalt und in
das Investitionsprogramm des Landkreises aufgenommen.
Die Ausschreibung
der Bauarbeiten, Submission am 19.04.2011, hat nunmehr folgendes Ergebnis
gebracht:
Gesamtkosten 1.135.714,98 €
Anteil Landkreis: 864.191,37 €
Anteil Stadt Seßlach
271.523,61 €
Die Mehrkosten für
den Landkreis Coburg von rd. 146.000 € lassen sich wie folgt erklären:
./.
Bordsteinzuschuss und Ablöse Straßeneinläufe: 12.000 €
(bisher vom Ing.büro nicht in Kostenberechnung
berücksichtigt)
./. Stadt Seßlach –
Busbuchten - 19.000 €
(wird mit der Stadt Seßlach verrechnet)
echte Mehrkosten
Landkreis somit: 115.000 €
Kostenverschiebung
(bei den Mehrkosten) vom Kanal- zum Straßenbau ( d.h. von der Stadt zum
Landkreis im Vergleich zur Kostenberechnung) in Höhe von rd. 51.000 €. Die
Kosten der Stadt steigen von der Kostenberechnung zu den Kosten nach
Ausschreibung um 10,4 % die des Landkreises aber um 20,9 % - insgesamt steigen
die Kosten um 18,5 %.
Die restlichen
64.000 € sind ausschreibungsbedingte Mehrkosten durch gestiegene Energiekosten
und gestiegene Rohstoffpreise. Die Erhöhung entspricht ca. 8,9 % der
ursprünglichen Landkreiskosten.
Durch diese
Kostenerhöhung steigen aber auch die zuwendungsfähigen Kosten um ca. 115.000 €.
Bei einem zu erwartenden Fördersatz von ca. 50 v.H. würde dies die zu
erwartenden Zuwendungen für die Stadt und den Landkreis um 57.500 € erhöhen (
geschätzter Anteil des Landkreises daran ca. 48.000 € ).
Herr Hauck, der
zuständige Sachbearbeiter für die Zuwendungen Straßenbau bei der Regierung von
Oberfranken hat telefonisch gegenüber Herrn Knauer empfohlen, die Ausschreibung
aufgrund der Preissteigerung nicht aufzuheben, da eine merkliche
Preissteigerung auf dem Markt erkennbar sei und vermutlich bei einer erneuten
Ausschreibung keine niedrigeren Kosten zu erwarten wären – eher das die Gefahr
besteht, dass sich die Preise noch weiter erhöhen könnten. Auch ein Hofer
Kollege berichtet von Preissteigerung um die 10% bei den derzeitigen
Ausschreibungen im Straßenbau.
Als Indiz für einen
gesättigten Markt kann auch angesehen werden, dass von acht angeschriebenen
Firmen nur vier ein Angebot abgegeben haben. Von den vier Firmen, die kein
Angebot abgegeben haben, teilten drei mit, dass sie wegen Auslastung kein
Angebot abgeben können.
Auch der Bayerische
Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Schreiben vom 16.05.2011 mitgeteilt,
dass der Landkreis seine Bauherrenaufgaben ordnungsgemäß ausgeführt hat und
keine ersichtlichen Mängel in der Ausschreibung, Submission und den Angeboten
festgestellt wurden.
Der Baubeginn könnte
nach Auskunft der Firma Hildburghäuser Baugesellschaft Mitte Juni erfolgen. Die
Bindefrist, bis zu der die Firma an ihr Angebot gebunden ist, wurde bereits
vorsorglich vom 17.05.2011 auf den 27.05.2011 verlängert. Da der Landkreis
Coburg im Jahr 2011 sowieso nur eine Maßnahme gefördert bekommen hat, könnte es
passieren, dass bei einer weiteren zeitliche Verzögerung durch Aufhebung der
Ausschreibung etc. die Maßnahme und damit die Fördergelder einer anderen
Kommune in Oberfranken zugute kommen könnten.
Da die nächste
Bauausschuss-Sitzung erst am 28.06.2011 stattfindet, der Auftrag jedoch
innerhalb der Zuschlagsfrist erteilt werden muss, ist es notwendig, eine
dringliche Anordnung (§ 34 Abs. 3 LkrO, § 49 GSchO KT) für die Mehrkosten von
brutto rund 146.000 € zu erlassen.
Landrat Michael Busch hat folgende dringliche Anordnung
erlassen: