Sachverhalt:

 

Gerhard Lehrfeld gibt bekannt:

 

Zu Ö 10 Landkreisgrenzänderungen;

Änderungen des Gebietes der Gemeinden Großheirath und Untersiemau sowie des Landkreises Coburg und des Landkreises Lichtenfels

Die Zustimmung des Landkreises für die vorgesehenen Landkreisgrenzänderungen und die entsprechende Beschluss-Niederschrift wurden der Direktion für ländliche Entwicklung am 15.06.2011 zugeleitet. Der weitere Vollzug des Beschlusses und der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung obliegt zunächst der Direktion für ländliche Entwicklung und der Regierung von Oberfranken.

 

Zu

 Ö 11 Kreisstraße CO 14 Neustadt b. Coburg;

Beteiligung an der Eisenbahnüberführung in der Ketschendorfer Straße und am Kreisverkehrsplatz CO 11 / CO 14 / Coburger Straße in Neustadt bei Coburg

 

Der Beschluss wurde der Stadt Neustadt b. Coburg zugeleitet. Nach erfolgter Ausfertigung der Vereinbarungsexemplare und Unterzeichnung durch die Stadt Neustadt b. Coburg wird die Gegenzeichnung durch den Landrat erfolgen. Der weiter Vollzug (Planung) obliegt dann der Stadt Neustadt bei Coburg.