Beschluss:
Die vorliegende
Leistungsvereinbarung zur Erbringung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche im Bereich Schulbegleitung und -assistenz soll mit allen
Leistungserbringern im Schuljahr 2011/2012 abgeschlossen werden.
Sachverhalt:
Stimmt die Schulaufsichtsbehörde den Besuch eines Kindes, das zum
Personenkreis des § 35a SGB VIII gehört, in einer allgemeinen Schule zu, muss
die Jugendhilfe, bei anerkanntem Bedarf alle erforderlichen und geeigneten
Maßnahmen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs zur Verfügung
stellen und finanzieren.
2009 wurden erstmalig zwei Anträge von Eltern gestellt und die
erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII
bewilligt. Im letzten Jahr waren es bereits 6 Kinder, aktuell erhalten 7 Kinder
diese Begleitung beim Schulbesuch.
Auslöser für diese Maßnahmen sind
Diagnosen und Störungen im Bereich Autismus, aber auch vermehrt Störungen des
Sozialverhaltens und/oder der Aktivität und Aufmerksamkeit (ADHS). In vielen
dieser Fälle ermöglicht die Schulbegleitung eine Beschulung der betroffenen
Kinder vor Ort und verhindert eine stationäre Heimunterbringung, die in der
Vergangenheit meist die einzige Möglichkeit darstellte.
Da sich die Schulbegleitung von den anderen ambulanten flexiblen
Erziehungs- und Eingliederungshilfen
unterscheidet, wurde diese Leistungsvereinbarung im letzten Jahr
erstmalig erarbeitet. Sie legt für die Kontraktpartner die Ziele, die Inhalte
und die Qualität der zu erbringenden Leistung fest. Außerdem wird darin das
Leistungsentgelt festgelegt. Weil die Schulbegleitung von Kindern mit
seelischer Behinderung, im Unterschied zu körperlich und geistig behinderten
Kindern, besondere pädagogische, meist sozialpädagogische Anforderungen an den
Leistungserbringer stellen, liegt die Empfehlung für den
Fachleistungsstundensatz des Bayerischen Landesjugendamtes bei 25 Euro.
Diese Leistungsvereinbarung wird im Rhythmus des Schuljahres
abgeschlossen und es ist deshalb eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarung
von 01. September 2011 bis 31. August 2012 vorgesehen.
Im Haushaltplan 2011 sind unter 0.4560.7600.002 entsprechende Mittel
eingestellt.
Das Amt für Jugend und Familie schlägt dem Ausschuss für Jugend und
Familie folgende Beschlussfassung vor: