Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Die vorliegende Leistungsvereinbarung zur Erbringung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Bereich Schulbegleitung und -assistenz soll mit allen Leistungserbringern im Schuljahr 2011/2012 abgeschlossen werden.

 


Sachverhalt:

Stimmt die Schulaufsichtsbehörde den Besuch eines Kindes, das zum Personenkreis des § 35a SGB VIII gehört, in einer allgemeinen Schule zu, muss die Jugendhilfe, bei anerkanntem Bedarf alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs zur Verfügung stellen und finanzieren.

 

2009 wurden erstmalig zwei Anträge von Eltern gestellt und die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII bewilligt. Im letzten Jahr waren es bereits 6 Kinder, aktuell erhalten 7 Kinder diese Begleitung  beim Schulbesuch. Auslöser für diese  Maßnahmen sind Diagnosen und Störungen im Bereich Autismus, aber auch vermehrt Störungen des Sozialverhaltens und/oder der Aktivität und Aufmerksamkeit (ADHS). In vielen dieser Fälle ermöglicht die Schulbegleitung eine Beschulung der betroffenen Kinder vor Ort und verhindert eine stationäre Heimunterbringung, die in der Vergangenheit meist die einzige Möglichkeit darstellte.

 

Da sich die Schulbegleitung von den anderen ambulanten flexiblen Erziehungs- und Eingliederungshilfen  unterscheidet, wurde diese Leistungsvereinbarung im letzten Jahr erstmalig erarbeitet. Sie legt für die Kontraktpartner die Ziele, die Inhalte und die Qualität der zu erbringenden Leistung fest. Außerdem wird darin das Leistungsentgelt festgelegt. Weil die Schulbegleitung von Kindern mit seelischer Behinderung, im Unterschied zu körperlich und geistig behinderten Kindern, besondere pädagogische, meist sozialpädagogische Anforderungen an den Leistungserbringer stellen, liegt die Empfehlung für den Fachleistungsstundensatz des Bayerischen Landesjugendamtes bei 25 Euro.

 

Diese Leistungsvereinbarung wird im Rhythmus des Schuljahres abgeschlossen und es ist deshalb eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarung von 01. September 2011 bis 31. August 2012 vorgesehen. 

 

Im Haushaltplan 2011 sind unter 0.4560.7600.002 entsprechende Mittel eingestellt.

 

Das Amt für Jugend und Familie schlägt dem Ausschuss für Jugend und Familie folgende Beschlussfassung vor: