Sitzung: 30.05.2011 Ausschuss für Jugend und Familie
Vorlage: 231/2011
Sachverhalt:
Koordinierende Kinderschutzstelle KoKi
Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist und
bleibt eine Daueraufgabe von höchster Priorität. Auf den in Bayern bereits
etablierten Kinder- und Jugendhilfestrukturen aufbauend wird der Kinderschutz
fortlaufend weiter optimiert. Besonders bedeutsam für die Weiterentwicklung des
Kinderschutzes ist ein Vorgehen im engen Schulterschluss aller Akteure.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu
stärken, Ressourcen von Familien zur bestmöglichen Förderung der Kinder
nachhaltig zu aktivieren, Anzeichen von Überforderungssituationen früh zu
erkennen und Eltern in diesen Situationen gezielt zu unterstützen.
aus dem bayerischen Förderprogramm Koki
Im Juli 2009 hat der Ausschuss für Jugend und Familie die Schaffung
einer Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) beschlossen und die Verwaltung
beauftragt, die Besetzung dieser Stelle mit einer entsprechenden Fachkraft
vorzunehmen und die Festbetragsförderung bei der Regierung zu beantragen. Im
September 2009 konnte die Arbeit der KoKi beginnen. Seit Mai 2010 ist Herr
Hager, vormals Sozialpädagoge im ASD, als KoKi tätig.
Der konzeptionelle Rahmen der KoKi
Zielgruppe
Von den Aktivitäten der KoKi angesprochen werden sollen alle Familien
mit Kindern von 0 – 6 Jahren, insbesondere aber die, deren soziale und
ökonomische Lebensverhältnisse auf hohe Benachteiligungen und
Belastungsfaktoren hinweisen und die deshalb erhöhter Unterstützung bedürfen.
Eltern sollen auch in belasteten Lebenslagen in die Lage versetzt werden, ihrer
Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Die fachliche Aufmerksamkeit gilt
einer gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern insbesondere
in den ersten, besonders sensiblen Lebensjahren.
Aufgaben
Die KoKi hat die Aufgabe, auf der örtlichen Ebene frühzeitig und
präventiv Risiken oder Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien zu
erkennen und den notwendigen Unterstützungsbedarf zu gewährleisten.
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Einzelfallhilfe
d.h. niederschwellige
Beratung und Begleitung von Familien, sowie Weitervermittlung weiterer Hilfen
In 2010 gab es 30 Erstkontakte zu Familien,
meist durch Vermittlung von Netzwerkpartnern. Ca. die Hälfte der Familien hatte
einen umfangreicheren Unterstützungsbedarf, der durch die Weitervermittlung an
Netzwerkpartner gedeckt werden konnte. Zu diesen Netzwerkpartnern gehört auch
der ASD, der bei Erziehungshilfebedarf die weitere Begleitung der Familien
sicherstellte.
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Prävention
d.h. die Koordination,
Weiterentwicklung und Initiierung von Angeboten für junge Eltern z.B. in Form
von Bildungsangebote, Kursen oder Vorträgen
Herr Hager betreut in Kooperation mit dem Familienzentrum in Neustadt
eine Mutter-Kind-Gruppe, die ihre Angebote an junge und unerfahrene Mütter
richtet, die im Hinblick auf Erziehung und Versorgung ihrer Kinder Risiken
mitbringen und deren Vermittlung in bestehende Angebote bis dahin scheiterte.
Durch einen niedrigschwelligen, vertrauensvollen Zugang und eine in der
Lebenswelt und Alltag eingebettete Struktur, ist es gelungen, diese Mütter an
eine Gruppe zu binden und situativ erzieherische Inhalte zu vermitteln.
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Netzwerkarbeit
– Netzwerk Frühe Kindheit
insbesondere der Aufbau, die Pflege und
Koordination eines dichten familienbezogenen Netzwerks aller Einrichtungen,
Dienste und Berufsgruppen, die mit diesen Familien zusammenarbeiten oder für
sie tätig sind (z.B. Kliniken, Ärzte, Hebammen, Beratungsstellen).
Herr Hager hat –gemeinsam mit der KoKi der Stadt Coburg- die
Geschäftsstelle des Netzwerkes „Frühe Kindheit – Gemeinsam von Anfang an“ von
Stadt und Landkreis Coburg inne. In diesem Netzwerk sind derzeitig ca. 120
Professionelle aus dem Jugendhilfe-, dem Gesundheits- und dem Bildungsbereich
organisiert, um über fachliche Inputs, inhaltlich-konzeptionelle Arbeiten und
Entwicklung gemeinsamer Standards zur Kindeswohlgefährdung eine engere,
verbesserte Kooperation zu erreichen.
In 2010 wurden, zusammen mit der Stadt Coburg, bei allen Anbietern im Bereich
Frühe Hilfen im Raum Coburg die Angebote abgefragt und diese sind, nach
Kategorien geordnet, auf der
Internetseite des Landkreises Coburg unter
www.landkreis-coburg.de/landratsamt/fachbereiche/fb-22-jugend-und-familie/netzwerk-fruehe-kindheit/
abrufbar.
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Abbau von Hemmschwellen
Die KoKis wurden institutionell als wichtige
Bestandteile der steuernden und familienunterstützenden Funktion der
Jugendämter eingerichtet. Sie sollen dazu beitragen, etwaige Hemmschwellen bei
den Familien und den Netzwerkpartner gegenüber Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe abzubauen und zur Inanspruchnahme dieser Hilfen zu ermutigen.
In den zahlreichen Gesprächen mit den Fachkräften in Institutionen und
Diensten konnte Herr Hager die Arbeitsweisen des Jugendamtes vorstellen und für
die Hilfs- und Unterstützungsangebote der Jugendhilfe werben. Durch das
niedrigschwellige Beratungsangebot der KoKi-Stelle ist es möglich, Familien an
das umfangreiche Unterstützungssystem der Jugendhilfe heran zu führen und Vorbehalte
und Ängste abzubauen.
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Beratung
von Institutionen und Fachkräften
d.h. durch Einzelkontakte
zu Professionellen und Ehrenamtlich Aktiven, die mit Familien zusammenarbeiten
und diese unterstützen, diese zu beraten, in Fragen der Gefährdung zu
sensibilisieren und Zugänge zu Hilfen zu eröffnen
Durch die Mitarbeit im Netzwerk und die persönliche Vorstellung von
Herrn Hager bei den Institutionen, Praxen, Kliniken und Diensten, ist das
Beratungsangebot von KoKi bei den Fachkräften bekannt und wird in Anspruch genommen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Intention der
Koordinierenden Kinderschutzstelle erste Wirkungen zeigt.
Die Familien haben die durch die Koki angebotene Unterstützung
angenommen, in keinem Fall wurde die Beratung abgelehnt oder abgebrochen und
auch die Mutter-Kind-Gruppe wird angenommen und weiter geführt.
Und: Besonders erfreulich ist hervorzuheben, dass sich die Kooperation
mit den Ärzten, der Kinderklinik, den Hebammen und Therapeuten so positiv
entwickelt, obwohl diese ihre Netzwerktätigkeiten ehrenamtlich leisten. Eine
Vergütung dessen sehen die Abrechnungssysteme des Gesundheitsbereiches nicht
vor.
Die Finanzierung der KoKi setzt sich aus einer jährlichen
Festbetragsförderungen durch den Freistaat Bayern in Höhe von ca. 16.500 € für
eine Vollzeitstelle und dem Personal- und Sachkostenanteil (Haushaltsstelle
4.4583.7602) des Landkreises zusammen