Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Zeitraum September 2011 bis August 2012 mit dem IPSG abzuschließen. Zeitgleich wird der Zuschuss für die HPTA in 2011 um 2.200 € gekürzt.
Sachverhalt:
Im Schuljahr
2005/2006 startete die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf im Bereich
sozio-emotionale Entwicklung als Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule.
Seitdem werden
jährlich bis zu 24 Grundschülerinnen und -schüler aus der Stadt und dem Landkreis
Coburg, in Lerngruppen nach dem Lehrplan der Regelschule, beschult. Im
Schuljahr 2010/2011 gibt es zwei Lerngruppen mit insgesamt 16 Schülerinnen und
Schülern, von denen 11 aus dem Landkreis kommen. Grundsätzliches Ziel dieses
Kooperationsmodells ist die Rückführung der Kinder in die Regelschule,
spätestens nach der 4. Klasse. Die aktuellen Planungen für die Kinder aus der
4. Klasse weisen darauf hin, dass dies auch in diesem Schuljahr gelingen wird.
Zum ersten Mal werden nicht nur Rückführungen in die Hauptschule, sondern auch
in die Realschule und ins Gymnasium vorbereitet. Neben der sonderpädagogischen
Betreuung und Förderung durch die Schule, werden die Kinder und deren Familien
sozialpädagogisch durch das Institut
für psychosoziale Gesundheit (IPSG) in der Schule und im familiären
Umfeld betreut.
Im letzten Jahr
wurden die zusätzlich bewilligten Flexiblen Hilfen in die Leistungsvereinbarung
2010/2011 kostenneutral integriert.
Nach Mitteilung der
Heinrich-Schaumberger-Schule ist auch im nächsten Schuljahr mit einer gleich
bleibenden Schülerzahl zu rechnen. Deshalb soll die bestehende
Leistungsvereinbarung, ausgelegt für zwei Lerngruppen, für das Schuljahr
2011/2012 verlängert werden.
Entsprechende
Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle 4.4640.7090 für 2011
berücksichtigt.
Eine Reduzierung der Finanzmittel im Bereich der Stütz- und
Förderklassen wurde mit dem Träger, dem IPSG, thematisiert. Diese lässt sich
hier aber nicht realisieren. Hintergrund ist, dass von den eigentlich geplanten
3 Jahrgängen seit dem laufenden Schuljahr nur 2 zustande kommen sind. Der
Träger hat sich deshalb alternativ bereit erklärt, den Zuschuss für die
Heilpädagogisch-therapeutische Ambulanz (HPTA), für die eine Vereinbarung bis
Ende 2012 abgeschlossen ist, um 2.200 € im Sachkostenbereich zu reduzieren.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: