Beschluss:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Kreistag,
die vorgelegte Satzung über die Seniorenvertretung im Landkreis Coburg zu
beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
einstimmig
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung des Kreistages ist in
den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden, ohne dass dies in der Satzung
über die Seniorenvertretung Niederschlag fand.
Diese Aktualisierung wird mit dem jetzt
vorliegenden Entwurf nachgeholt.
Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt
aus:
1. Zusammensetzung
In der Zusammensetzung des Seniorenbeirats
waren bislang auch die Vertreter der Verwaltung gesondert aufgeführt. Das ist
nunmehr korrigiert worden. In dem Kreisgremium sind die Vertreter der
Verwaltung in beratender Funktion, aber nicht stimmberechtigter Funktion
beteiligt, müssen daher nicht gesondert aufgeführt werden.
2. Vorsitz
und Vertretung
Den Vorsitz hat der Landrat inne, der als
seinen Vertreter Herrn Dr. Hasselkus bestimmt hat. Auch die Vertretung des
Vertreters ist damit vom Landrat zu regeln, da dieser ihn vertritt.
3. Einrichtung
von Arbeitsgruppen
Die Möglichkeit, dass der Seniorenbeirat
Unterarbeitsgruppen einrichtet, ist neu aufgenommen worden.
Die neue Satzung ist vom Kreistag zu beschließen,
da der Seniorenbeirat ein Beirat des Kreistages ist.
Dem Seniorenbeirat wird deshalb
vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: