Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Kreistag, die vorgelegte Satzung über die Seniorenvertretung im Landkreis Coburg zu beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

einstimmig


Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung des Kreistages ist in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden, ohne dass dies in der Satzung über die Seniorenvertretung Niederschlag fand.

 

Diese Aktualisierung wird mit dem jetzt vorliegenden Entwurf nachgeholt.

 

Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt aus:

 

1.          Zusammensetzung

 

In der Zusammensetzung des Seniorenbeirats waren bislang auch die Vertreter der Verwaltung gesondert aufgeführt. Das ist nunmehr korrigiert worden. In dem Kreisgremium sind die Vertreter der Verwaltung in beratender Funktion, aber nicht stimmberechtigter Funktion beteiligt, müssen daher nicht gesondert aufgeführt werden.

 

2.          Vorsitz und Vertretung

 

Den Vorsitz hat der Landrat inne, der als seinen Vertreter Herrn Dr. Hasselkus bestimmt hat. Auch die Vertretung des Vertreters ist damit vom Landrat zu regeln, da dieser ihn vertritt.

 

3.          Einrichtung von Arbeitsgruppen

 

Die Möglichkeit, dass der Seniorenbeirat Unterarbeitsgruppen einrichtet, ist neu aufgenommen worden.

 

Die neue Satzung ist vom Kreistag zu beschließen, da der Seniorenbeirat ein Beirat des Kreistages ist.

 

Dem Seniorenbeirat wird deshalb vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: