Beschluss:

Der Umgliederung einer Fläche von insgesamt 0,9080 ha von den Städten Bad Staffelstein und Lichtenfels in die Gemeinden Großheirath und Untersiemau entsprechend der Gemeindegrenzänderungskarten des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 25.02.2011 sowie der daraus resultierenden Änderung des Landkreisgebietes und der Landkreisgrenze wird seitens des Landkreises Coburg zugestimmt.


Sachverhalt:

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken regt mit Schreiben vom 28.02.2011 an, die Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Coburg und Lichtenfels zu ändern. Die Grenzänderung soll nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes verfügt werden. Soweit es zur Durchführung der Flurbereinigung zweckmäßig ist, können nach dieser Vorschrift Gemeinde- und Landkreisgrenzen geändert werden. Die Änderung der Gemeindegrenzen und damit auch der Landkreisgrenze steht im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Änderung verschiedener Grundstücks- und Wegeflächen im Zuge der Flurbereinigung.

 

Nach dem Flächenverzeichnis zur Gemeindegrenzänderung  ergibt sich

 

für das Gemeindegebiet

eine Mehrung

eine Minderung

 

an Fläche (ha)

an Fläche (ha)

 

 

 

Gemeinde Untersiemau

0,3885

 

Gemeinde Großheirath

0,5195

 

 

 

 

Stadt Bad Staffelstein

 

0,2065

Stadt Lichtenfels

 

0,7015

 

 

 

und für das Kreisgebiet

 

 

 

 

 

Landkreis Coburg

0,9080

 

Landkreis Lichtenfels

 

0,9080

 

Durch die Änderung der Grenzen in den o. g. Städten und Gemeinden erfährt das Gebiet des Landkreises Coburg einen geringfügigen Zuwachs um 0,9080 ha auf derzeit insgesamt rund 590 qkm.

 

Der vorgesehene Verlauf der neuen Grenzen der Gemeindegebiete entspricht nach der durchgeführten Flurbereinigung wieder den Grundsätzen der Nr. 3.3.1. der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek), wonach  es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften klar festgelegt und in der Natur auch erkennbar sind.

 

Die betroffenen Städte Bad Staffelstein und Lichtenfels sowie die Gemeinden Großheirath und Untersiemau haben diesen Grenzänderungen bereits beschlussmäßig zugestimmt. Verbunden mit diesen Grenzänderungen ist jedoch auch eine Änderung des Kreisgebietes der Landkreise Lichtenfels und Coburg. Erforderlich wird daher auch eine Zustimmung der Landkreise Lichtenfels und Coburg.

 

Nach Vorliegen sämtlicher Zustimmungserklärungen erfolgt der Vollzug dieser Gebietsänderung mittels Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Regierung von Oberfranken.

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vom 08.05.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.10.2009 hat sich der Kreistag lediglich die Beschlussfassung über Änderungen von bewohntem Kreisgebiet vorbehalten. Die vorstehende Angelegenheit fällt daher in die alleinige Zuständigkeit des Kreissausschusses.