Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der vorliegenden Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Neustadt bei Coburg und dem Landkreis Coburg vom 07.03.2011 über den Neubau einer Eisenbahnüberführung bei Bahn-km 14,570 der Bahnlinie Coburg-Lauscha und der Anpassung der Kreuzung Mühlenstraße/Coburger Straße auf der Kreisstraße CO 14 in Neustadt bei Coburg wird zugestimmt. Der Landrat wird zu Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt und beauftragt.

 

Der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für den Bau der Eisenbahnüberführung und die Realisierung beider Maßnahmen bleiben einer gesonderten Beschlussfassung nach Vorliegen der Planunterlagen und Kostenermittlung vorbehalten.


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2010 bis 2014 sind unter den lfd. Nrn. 58 und 59 die Beteiligung des Landkreises Coburg an der Eisenbahnüberführung in der Ketschenbacher Straße und am Kreisverkehrsplatz CO 11 / CO 14 / Coburger Straße in Neustadt bei Coburg in den Jahren 2011 bis 2013 mit einem Gesamtanteil von 740.000 € vorgesehen. Für die Erstellung der erforderlichen Planung und der notwendigen Vorarbeiten sind hiervon bereits 50.000 € bzw. 20.000 € bei den HHSt. 6514.9820 und 6514.9821 im Vermögenshaushalt für 2011 veranschlagt.

 

Die Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges der CO 14 in der Ketschenbacher Straße beschäftigt die Stadt Neustadt bei Coburg und auch den Landkreis Coburg seit über 30 Jahren und war auch bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss und im Kreisausschuss am 14.10. bzw. 28.10.2010. Auf die seinerzeitige Verwaltungsvorlage vom 04.10.2010 und die entsprechenden Beschlussniederschriften wird insoweit Bezug genommen.

 

Wie in den letzten Sitzungen bereits berichtet, ist nunmehr aufgrund der von der Stadt Neustadt bei Coburg geführten Vorabstimmungen und Vorgespräche grundsätzlich eine Beteiligung von Bund und Bahn an diesem Projekt möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass neben der Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges in der Ketschenbacher Straße auch der höhengleiche Bahnübergang in der Coburger Straße im Bereich der Dieselstraße mit beseitigt wird und entsprechende Vereinbarungen mit der DB Netz AG und der Stadt Neustadt bei Coburg getroffen werden.

 

Die Bauwerkskosten für die Straßenunterführung der CO 14 wurden aufgrund einer überschlägigen Kostenschätzung mit 1.000.000 € ermittelt. Einschließlich der Angleichung der Ketschenbacher Straße, der Mühlenstraße und der Damaschkestraße sowie der Kosten für den Rückbau des Bahnüberganges und der anfallenden Baunebenkosten werden sich die Gesamtkosten voraussichtlich auf 1.950.000 € belaufen. Hiervon sollen Bund und Bahn jeweils 1/3, somit jeweils 650.000 € leisten. Die verbleibenden 650.000 € sollen jeweils zur Hälfte von den beiden beteiligten Straßenbaulastträgern Stadt Neustadt bei Coburg und Landkreis Coburg getragen werden. Auf den Landkreisanteil von voraussichtlich 325.000 € können anteilige GVFG-Zuwendungen von ca. 160.000 € erwartet werden. Der Eigenanteil des Landkreises würde sich somit auf ca. 165.000 € belaufen.

 

Die Kosten für den neu zu errichtenden Kreisverkehrsplatz CO 11 / CO 14 in der Coburger Straße wurden einschließlich der Baunebenkosten überschlägig auf 580.000 € geschätzt. Hiervon sollen die Stadt Neustadt bei Coburg und der Landkreis Coburg jeweils die Hälfte tragen. Auf den Landkreisanteil von voraussichtlich 290.000 € können anteilige GVFG-Zuwendungen von 125.000 € erwartet werden. Der Eigenanteil des Landkreises würde sich somit ebenfalls auf ca. 165.000 € belaufen.

 

Federführend für die Planung und Durchführung sowohl der Straßenunterführung als auch des Kreisverkehrsplatzes soll in beiden Fällen die Stadt Neustadt bei Coburg sein. Ihr obliegt demnach auch mit Bund, Bahn und dem Landkreis die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen und die erforderlichen Zuwendungsanträge zu stellen.

 

Erforderlich wird zunächst der Abschluss einer Planungsvereinbarung der Stadt mit der DB Netz AG für die Herstellung der Eisenbahnüberführung einschließlich der Anpassung der kreuzenden Straßen. Demnach teilen sich die DB Netz AG und die Stadt bzw. der Landkreis die Planungskosten zunächst je zur Hälfte. Bei Durchführung der Maßnahme werden die Planungskosten dann zu je einem Drittel vom Bund, von der DB Netz AG und der Stadt bzw. dem Landkreis übernommen.

 

Da es sich bei der Ketschenbacher Straße und der Mühlenstraße um eine Kreisstraße, bei der Anbindung der Damaschkestraße und der Pfarrer-Greiner-Straße jedoch um innerstädtische Ortsstraßen handelt, ist für diese Teilmaßnahme im Bereich der Kreisstraße CO 14 zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern (Landkreis Coburg und Stadt Neustadt bei Coburg) ebenfalls eine Planungsvereinbarung und eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Landkreises am Anteil der Stadt aus der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG an dieser Teilmaßnahme abzuschließen. Diese Planungsvereinbarung erstreckt sich auch auf die Anpassung der Kreuzung der Mühlenstraße mit der Coburger Straße und Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz.

 

Die Kosten für die Planung dieser Teilmaßnahmen einschließlich des auf Stadt und Landkreis entfallenden Anteils aus der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG tragen der Landkreis und die Stadt vorab je zur Hälfte. Weitere Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Entwurf der Planungsvereinbarung entnommen werden.

 

Diese Planungsvereinbarung dient der Vorbereitung einer für die Durchführung der geplanten Maßnahme zwischen allen Beteiligten noch gesondert zu schließenden Kreuzungsvereinbarung, die dann die endgültigen Regelungen bezüglich der Zusammensetzung der kreuzungsbedingten Kostenmasse und deren endgültigen Verteilung trifft. Der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung und die Realisierung der Maßnahmen bleibt einer gesonderten Beschlussfassung nach Vorliegen der kompletten Planunterlagen und der Kostenermittlung vorbehalten.

 

Der Abschluss der Planungsvereinbarung und die Vergabe der Planung für die Eisenbahnüberführung und den Kreisverkehrsplatz hat bei Realisierung dieser Maßnahmen zwangsläufig weitere Investitionen von derzeit 670.000 € in den Jahren 2012 und 2013 zu Folge und somit weitreichende Auswirkungen für die kommenden Haushaltsjahre. Entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung ist diese Angelegenheit daher als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.

 

Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: