Sitzung: 24.02.2011 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 7
Vorlage: 203/2011
Beschluss:
Das Thema Reaktivierung der Werrabahn bzw. der Lückenschluss auf der Schiene zwischen Bad Rodach und Hildburghausen wird weiterhin augesetzt und nur im Zusammenhang mit übergeordneten landes- bzw. bundesplanerischen Aktivitäten weiter verfolgt.
Unabhängig davon werden die Punkte des Beschlusses vom 29.09.2009 weiter verfolgt:
Zur Stärkung eines ICE-Systemhalts in Coburg sind weitere Maßnahmen zu ergreifen:
· Die Schaffung von Parkplatzkapazitäten im Bereich des Coburger Bahnhofs für Berufspendler, Reisende und Gäste.
· Die Forderung an den Schienenpersonennahverkehrs-Aufgabenträger Bayerische Eisenbahngesellschaft nach einer entsprechenden Vertaktung der Schienennahverkehrsangebote aus der Region Kronach, Kulmbach und Lichtenfels in Coburg zum Schienenfernverkehr, um Coburg zu einem Knotenbahnhof weiterzuentwickeln.
· Die Überplanung des Busverkehrs zwischen Bad Rodach und Hildburghausen im Zusammenhang mit der Taktverdichtung auf der Schiene zwischen Coburg und Bad Rodach und Hildburghausen (s. Nahverkehrsplan 2009 von Stadt und Landkreis Coburg) und
· die Verbesserung der Übergangssituation in Eisfeld zwischen Bus und Bahn.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten bzw. weiterzuführen.
Sachverhalt:
Im Auftrag von Stadt und Landkreis Coburg ist im Sommer 2009
eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss Werrabahn abgeschlossen worden.
Ergebnis ist, dass die Trassen durch das Lautertal bzw.
zwischen Bad Rodach und Hildburghausen technisch machbar sind. Ein
Personenverkehrspotential wird mit ca. 700 - 1.000 Fahrgästen am Tag
abgeschätzt und liegt damit an der Grenze dessen, was für Schienenprojekte
gefordert wird.
Laut Aussagen der IHK zu Coburg ist auch ein
Güterverkehrspotential vorhanden. Aufgrund der hohen technischen Anforderungen
an den Schienengüterverkehr und der hohen Vorbehalte der Anliegerkommunen ist
in der Machbarkeitsstudie der Güterverkehr nicht weiter berücksichtigt worden.
Aus der Gemeinde Lautertal gibt es ein klares Nein zur
Streckenführung auf der ehemaligen Bestandstrasse. Die Städte Bad Rodach und
Hildburghausen stehen einem Lückenschluss im Bereich Personenverkehr offen
gegenüber.
Für den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastruktur ist in
der Bundesrepublik Deutschland der Bund zuständig. Zwar können auch die Länder
in eigener Verantwortung Maßnahmen planen und umsetzen, dafür stehen in den
Haushalten aber nur sehr begrenzt Mittel zur Verfügung. Dieses gilt auch für
örtliche Gebietskörperschaften.
Der Bund hat im Jahr 2010 eine Bedarfsüberprüfung für die
Bundesschienenwege durchgeführt. Der Bundesverkehrswegeplan ist deutlich
unterfinanziert. Der Freistaat Bayern hat klar erklärt, dass Investitionen in
der erforderlichen Höhe in Streckenneu- oder Ausbau nicht erfolgen werden. Die
Regierung im Freistaat Thüringen hat das Thema Werrabahn ins Koalitionspapier
aufgenommen. Derzeit sind aber keine diesbezüglichen Aktivitäten erkennbar,
wobei der Freistaat Thüringen seine Leistungen im Schienenpersonennahverkehr
zum Fahrplanwechsel aus finanziellen Gründen eingeschränkt hat.
Eine Investition von Seiten der Stadt Coburg und des
Landkreises Coburg ohne die Beteiligung von Bund und Ländern ist aus
finanziellen Gründen ebenfalls nicht darstellbar. Gleiches dürfte für die
Gebietskörperschaften im Raum Thüringen gelten.
Die Sinnhaftigkeit des Projekts wird nicht generell in Frage gestellt. Eine Umsetzbarkeit muss aber aus den genannten Gründen kritisch beurteilt werden.
Der gemeinsame ÖPNV-Beirat von Stadt und Landkreis empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss: