Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 1

Beschluss:

 

Haushaltssatzung des Landkreises Coburg

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des Art. 57 ff Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

§1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

in den Ausgaben mit

59.795.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

in den Ausgaben mit

13.530.000 €

 

ab.

§ 2

 

(1)         Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 30.680.000 € (Umlagensoll) festgesetzt.

 

(2)         Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

 

a)    

Vom Bayer. Statistischen Landesamt festgestellte Steuerkraftzahlen 2011

 

 

 

 

der Grundsteuer A

380.214 €

 

der Grundsteuer B

6.041.973 €

 

der Gewerbesteuer

17.596.430 €

 

der Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung

26.332.276 €

 

Umsatzsteuerbeteiligung

3.194.444 €

 

 

 

b)    

80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die kreisange­hörigen die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2010 Anspruch hatten

 

 

10.371.730 €

 

 

63.917.067 €

 

(3)         Die Umlagensätze (Hebesätze) für die Kreisumlage werden gem. Art. 18 Abs. 3 FAG wie folgt festgesetzt:

 

1.      

aus der Steuerkraft der Grundsteuer

 

 

a)   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer A auf

 

48,00

 

b)   für die Grundstücke, Grundsteuer B, auf

48,00

2.      

aus der Steuerkraft der Gewerbesteuer auf

48,00

3.      

aus der Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung auf

48,00

4.      

aus der Umsatzsteuerbeteiligung auf

48,00

5.      

aus den Schlüsselzuweisungen auf

48,00

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 4.535.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.168.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festge­setzt:

 

1.      

Grundsteuer

 

 

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

370 v.H.

 

b)   für die Grundstücke (B)

250 v.H.

 

 

 

2.      

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

300 v.H.

 

§ 6

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Coburg, den 24.02.2011

Landkreis Coburg

Michael Busch

Landrat

 

 

Sollte der Bund sich im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des SGB II und SGB XII an den ungedeckten Kosten der Grundsicherung oder weiterer kommunaler Leistungen künftig beteiligen und dies bezogen auf Termin und Betragshöhe haushaltswirksam und relevant für 2011 sein, ist über die Verwendung dieser freien Mittel im zuständigen Gremium zu entscheiden.

 


aus der Beratung: