Beschluss: einstimmig

Beschluss:

1.      Der Kreistag nimmt die vorgestellte Kostenschätzung des Architekturbüros Gatz, Bamberg, vom 31.01.2011 zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind entsprechend der Kostenschätzung fortzuschreiben.

 

2.      Die jeweiligen Arbeiten für den Neubau der Zweifachturnhalle, im ersten Bauabschnitt, sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt. Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 2201.9452 zu bezahlen.


Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 12.12.2007 in der Staatlichen Realschule Coburg II wurde aufgrund einer Kostenschätzung des mit den Vorermittlungen betrauten Architektenteams von Gesamtkosten für die Generalsanierung mit Erweiterung und Umbau von 21.155.000 € ausgegangen.

 

Nach einer Überarbeitung und verschiedenen Anpassungen wurde für den Architektenwettbewerb ein Kostenrahmen von 18.400.000 € angenommen. Dieser Betrag wurde deshalb auch im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg aufgenommen.

 

Aus dem Architektenwettbewerb im Jahr 2010 ging das Architekturbüro Gatz, Bamberg, als erster Preisträger hervor. Einer der Gründe für die Preisrichter war, dass der Wettbewerbsbeitrag ein wirtschaftliches Projekt erwarten lässt.

 

Eine erste Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Christoph Gatz, Bamberg, auf der Grundlage der Wettbewerbsplanung wird gerade erarbeitet und soll in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses durch den Architekten vorgestellt werden. Diese Kostenschätzung wird zur Information eine Woche vor der Sitzung ins Ratsinformationssystem eingestellt werden. Herr Gatz wird während der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Die Zustimmung zum Umbau, Erweiterung und Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II hat zwangsläufig weitere Investitionen von weit über 1 Mio. € zur Folge. Die Entscheidung hierüber fällt daher gemäß § 29 der Geschäftsordnung des Kreistages in der derzeit gültigen Fassung in die Zuständigkeit des Kreistages. Nachdem eine solche Entscheidung weiterreichende Auswirkungen für die kommenden Haushaltsjahre hat, ist diese Angelegenheit entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung vor einer Entscheidung im Kreistag zunächst als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.