Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Coburg erkennt einen wichtigen Grund i. S. d. Art. 13 Abs. 1 Satz 2
und 3 LKrO an und gibt dem Antrag von Kreisrat Günter Seiler auf Entlassung aus
dem Ehrenamt statt. Sein sofortiges Ausscheiden aus dem Kreistag Coburg wird hiermit
festgestellt.
Herrn Günter Seiler
werden für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken zum Wohle des
Landkreises Coburg Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
06.01.2011 teilte Kreisrat Günter Seiler mit, dass er aus gesundheitlichen
Gründen von seinem Amt als Kreisrat des Landkreises Coburg zurücktreten wolle.
Für die Niederlegung eines Ehrenamtes ist Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 LKrO
maßgeblich. Darin heißt es, dass es insbesondere als wichtiger Grund anzusehen
ist, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben könne.
Die Richtigkeit der
von Kreisrat Günter Seiler dargelegten Begründung wird nicht in Frage gestellt;
dem Anliegen sollte Rechnung getragen werden.
Dem Kreistag wird
vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: