Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Coburg erkennt einen wichtigen Grund i. S. d. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 LKrO an und gibt dem Antrag von Kreisrat Günter Seiler auf Entlassung aus dem Ehrenamt statt. Sein sofortiges Ausscheiden aus dem Kreistag Coburg wird hiermit festgestellt.

 

Herrn Günter Seiler werden für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken zum Wohle des Landkreises Coburg Dank und Anerkennung ausgesprochen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.01.2011 teilte Kreisrat Günter Seiler mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt als Kreisrat des Landkreises Coburg zurücktreten wolle. Für die Niederlegung eines Ehrenamtes ist Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 LKrO maßgeblich. Darin heißt es, dass es insbesondere als wichtiger Grund anzusehen ist, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben könne.

 

Die Richtigkeit der von Kreisrat Günter Seiler dargelegten Begründung wird nicht in Frage gestellt; dem Anliegen sollte Rechnung getragen werden.

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: