Sitzung: 22.02.2011 Ausschuss für Jugend und Familie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 196/2011
Beschluss:
Die Gewährung von Individualleistungen für Pflegekinder erfolgt ab dem 01.03.2011 grundsätzlich über einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 €. Darin nicht enthalten sind die Erstausstattung für Mobiliar, Bekleidung, Berufsanfänger, Hilfe zur Verselbständigung sowie eine Weihnachtsbeihilfe. Diese werden weiterhin auf Einzelantrag in Höhe der festgelegten Sätze gemäß Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages für Vollzeitpflege übernommen.
Sachverhalt:
Pflegeeltern
erhalten für die Betreuung und Erziehung eines Kindes ein monatliches
Pflegegeld, welches in einem Erziehungsbeitrag und Unterhaltsbetrag aufgeteilt
ist. Eine zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf hinausgehende finanzielle Unterstützung kann nach
vorheriger Antragstellung gewährt werden. Diese Leistungen sind z.B. Beihilfen
für musische und sportliche Betätigungen, die Anschaffung eines Fahrrads, das
„Urlaubsgeld“, Ferienmaßnahmen, die Erstausstattung mit Mobiliar, Kleidung und
Spielzeug, Hilfen beim Start in das Berufsleben oder bei der Verselbständigung.
Im Jahr 2010 wurden 65 Anträge gestellt.
Statt oder neben der Möglichkeit, diese
Beihilfen als Individualleistung zu erbringen, kann auch auf die Abwicklung
über eine monatliche Pauschale zurück gegriffen werden. Pauschalen bieten die
Möglichkeit, den mit der Einzelantragstellung verbundenen Verwaltungsaufwand zu
reduzieren und den Pflegeeltern Entscheidungsspielräume zu verschaffen.
Der Bayerische Landkreistag empfiehlt, einen
Großteil der Beihilfen zu pauschalieren und nur größere und tatsächlich
einmalige Leistungen weiterhin individuell zu bearbeiten.
Das Spektrum der empfohlenen Pauschale liegt
zwischen 15 und 30 € monatlich. Im Hinblick auf die Haushaltssituation des
Landkreises sollte der Einstieg in die Pauschalierung bei 15 € liegen. Die
dabei gemachten Erfahrungen sind nach einem Jahr auszuwerten.
Die größeren, nicht in die Pauschalierung
einbezogenen Leistungen sind im Folgenden dargestellt:
Art |
Voraussetzungen |
Höhe bis zu |
Erstausstattung für Möbel und Bettzeug |
auf Antrag und nach Bedarf |
0 – 5 Jahren: 690,00 € 6 – 11 Jahren: 784,00 € ab 12 Jahren: 908,00 € |
Erstausstattung für Bekleidung |
auf Antrag und nach Bedarf |
0 – 5 Jahren: 345,00 € 6 – 11 Jahren: 392,00 € ab 12 Jahren: 454,00 € |
Ausstattung für Berufsanfänger |
auf Antrag und nach Bedarf |
908,00 € |
Hilfen zur Verselbständigung |
auf Antrag |
908,00 € |
Kindergartenbeitrag |
Kindergartenbesuch ab dem 3. Lebensjahr |
Kindergartenbeitrag |
Weihnachtsbeihilfe |
ohne Antrag |
50,00 € |
Dem Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: