Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

Die Gewährung von Individualleistungen für Pflegekinder erfolgt ab dem 01.03.2011 grundsätzlich über einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 €. Darin nicht enthalten sind die Erstausstattung für Mobiliar, Bekleidung, Berufsanfänger, Hilfe zur Verselbständigung sowie eine Weihnachtsbeihilfe. Diese werden weiterhin auf Einzelantrag in Höhe der festgelegten Sätze gemäß Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages für Vollzeitpflege übernommen.

 

 


Sachverhalt:

Pflegeeltern erhalten für die Betreuung und Erziehung eines Kindes ein monatliches Pflegegeld, welches in einem Erziehungsbeitrag und Unterhaltsbetrag aufgeteilt ist. Eine zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf hinausgehende finanzielle Unterstützung kann nach vorheriger Antragstellung gewährt werden. Diese Leistungen sind z.B. Beihilfen für musische und sportliche Betätigungen, die Anschaffung eines Fahrrads, das „Urlaubsgeld“, Ferienmaßnahmen, die Erstausstattung mit Mobiliar, Kleidung und Spielzeug, Hilfen beim Start in das Berufsleben oder bei der Verselbständigung. Im Jahr 2010 wurden 65 Anträge gestellt.

 

Statt oder neben der Möglichkeit, diese Beihilfen als Individualleistung zu erbringen, kann auch auf die Abwicklung über eine monatliche Pauschale zurück gegriffen werden. Pauschalen bieten die Möglichkeit, den mit der Einzelantragstellung verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Pflegeeltern Entscheidungsspielräume zu verschaffen.

 

Der Bayerische Landkreistag empfiehlt, einen Großteil der Beihilfen zu pauschalieren und nur größere und tatsächlich einmalige Leistungen weiterhin individuell zu bearbeiten.

Das Spektrum der empfohlenen Pauschale liegt zwischen 15 und 30 € monatlich. Im Hinblick auf die Haushaltssituation des Landkreises sollte der Einstieg in die Pauschalierung bei 15 € liegen. Die dabei gemachten Erfahrungen sind nach einem Jahr auszuwerten.

Die größeren, nicht in die Pauschalierung einbezogenen Leistungen sind im Folgenden dargestellt:

 

 

Art

 

 

Voraussetzungen

 

Höhe bis zu

 

Erstausstattung für Möbel und Bettzeug

auf Antrag und nach Bedarf

0 – 5 Jahren:     690,00 €

6 – 11 Jahren:   784,00 €

ab 12 Jahren:    908,00 €

 

Erstausstattung für Bekleidung

auf Antrag und nach Bedarf

0 – 5 Jahren:     345,00 €

6 – 11 Jahren:   392,00 €

ab 12 Jahren:    454,00 €

Ausstattung für Berufsanfänger

auf Antrag und nach Bedarf

908,00 €

Hilfen zur Verselbständigung

auf Antrag

908,00 €

Kindergartenbeitrag

Kindergartenbesuch ab dem 3. Lebensjahr

Kindergartenbeitrag

Weihnachtsbeihilfe

ohne Antrag

50,00 €

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Coburg wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: