Beschluss:
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag, beschließt der Ausschuss für Jugend und
Familie die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz e.V.,
Ortsverein Coburg, die für das Jahr 2011 ein Leistungsentgelt in Höhe von
10.000 Euro vorsieht."
Sachverhalt:
2,6 Millionen Kinder in
Deutschland leben in einer suchtbelasteten Familie. Ca. 30 Prozent der
betroffenen Kinder zeigen massive psychische Störungen auf. Ca. 6 Millionen
erwachsene Kinder aus suchtkranken Familien werden selbst suchtkrank oder haben
einen suchtkranken Partner. Jedes 3. Kind in einer suchtbelasteten Familie
erfährt physische Gewalt. Diese
Informationen machen deutlich, warum auch die Jugendhilfe des Landkreises
Coburg die Arbeit des Blauen Kreuzes mit Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten
Familien regelmäßig unterstützt.
Der Zuschuss des
Landkreises wird benötigt für die
·
Arbeit
mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen
·
Jugendgruppe,
die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet
·
„Wunderbar“,
eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut
wird
·
Primärprävention
in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten
Neu in der Leistungsvereinbarung 2011:
·
Beratung
von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Förderung sind in § 14 SGB VIII,
dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz,
und für die Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und
Jugendlichen im § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche, zu finden.
Die benötigten
Mittel sind unter der Haushaltsstelle 0.4650.7090 veranschlagt.