Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz e.V., Ortsverein Coburg, die für das Jahr 2011 ein Leistungsentgelt in Höhe von 10.000 Euro vorsieht."

 

 


Sachverhalt:

2,6 Millionen Kinder in Deutschland leben in einer suchtbelasteten Familie. Ca. 30 Prozent der betroffenen Kinder zeigen massive psychische Störungen auf. Ca. 6 Millionen erwachsene Kinder aus suchtkranken Familien werden selbst suchtkrank oder haben einen suchtkranken Partner. Jedes 3. Kind in einer suchtbelasteten Familie erfährt physische Gewalt.  Diese Informationen machen deutlich, warum auch die Jugendhilfe des Landkreises Coburg die Arbeit des Blauen Kreuzes mit Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien regelmäßig unterstützt.

 

Der Zuschuss des Landkreises wird benötigt für die

 

·   Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien in Gruppen

·   Jugendgruppe, die mit erlebnispädagogischem Konzept arbeitet

·   „Wunderbar“, eine alkoholfreie Cocktailbar, die von einer festen Gruppe Jugendlicher betreut wird

·   Primärprävention in Schulklassen, Jugendgruppen, Kindergärten

 

Neu in der Leistungsvereinbarung 2011:

 

·   Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen

 

Die gesetzlichen Grundlagen für eine Förderung sind in § 14 SGB VIII, dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz,  und für die Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden.

 

Die benötigten Mittel sind unter der Haushaltsstelle 0.4650.7090 veranschlagt.