Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der FB für Jugend, Familie und Senioren schlägt dem Ausschuss für Jugend und Familie folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Leistungsvereinbarungen zur Erbringung flexibler Erziehungshilfen nach § 27 SGB VIII sollen in den vorliegenden Ausführungen für freiberufliche Honorarkräfte ab März 2011 und für Institutionen ab Mai 2011 bis Dezember 2011 abgeschlossen werden.“

 

 


Sachverhalt:

Für die Gestaltung passgenauer ambulanter Hilfen, die den individuellen erzieherischen Bedarf bei Kindern, Jugendlichen und Familien abdecken, sind eine Vielzahl von Institutionen und Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachdisziplinen für den Landkreis Coburg im Einsatz.

Die individuelle Ausgestaltung der Hilfen über Ziele, Umfang und Dauer wird nach der Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens festgelegt. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Sozialen Dienste beteiligen dabei alle wichtigen Personen und Institutionen aus dem Lebensumfeld des jungen Menschen und beziehen die Ressourcen des Hilfeempfängers und dessen Lebenswelt in die Planung mit ein.

 

Die in der Leistungsvereinbarung festgelegte Vergütung pro Fachleistungsstunde hängt von der nachgewiesenen Ausbildung des Hilfeerbringers und der im Hilfeplan definierten Ausgestaltung der Hilfe ab.

Die bisher gültigen Vergütungssätze der Fachleistungsstunden sollen aufgrund der Notwendigkeit zu Einsparungen ab März bis vorerst Dezember 2011 bei den Honorarkräften abgesenkt werden.

Eine Umfrage bei den angrenzenden Kommunen hat ergeben, dass dort die Stundenvergütungssätze für die Honorarkräfte im Bereich der ambulant erbrachten Hilfen deutlich unter den Sätzen im Landkreis Coburg liegen, nur bei der Stadt Coburg lagen die Sätze gleich hoch. Die bisher gleich hoch angelegten Fachleistungsstundensätzen für Institution sind dagegen im Vergleich zu den benachbarten Kommunen deutlich niedriger. Bei allen gibt es für Institutionen individuelle Vereinbarungen mit deutlich höheren Stundensätzen.

Deshalb sollen die Fachleistungsstundensätze für die Träger, die durch weit höhere Zusatzkosten belastet sind, auch im nächsten Vereinbarungszeitraum gleich bleiben und nicht gekürzt werden.

 

Bei den Honorarkräften sollen die Fachleistungsstundensätze in der neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung schon ab März wie folgt abgesenkt werden:

 

                                                                             bisher €         ab März 2011

Sozialtherapeutische Fachleistungsstunde                68,00 €                   65,00 €

Sozialpädagogische Fachleistungsstunde                 35,00 €                   32,00 €

Familienhebamme                                                35,00 €                   32,00 €

Heilpädagogische Fachleistungsstunde           30,00 €                   28,00 €

Erzieherische (bei Eignung auch heilerzieherische)                                 

Fachleistungsstunde                                            28,00 €                   25,00 €

Hauswirtschaftlicher Fachdienst                             21,00 €                   19,00 €

Pädagogische Hilfskräfte

(Praktikanten, Kinderpfleger, Laienhelfer)                 15,00 €                   13,00 €

 

 

Die Leistungsvereinbarung für die Institutionen soll nach Ablauf zum 31. April 2011 bis Ende Dezember 2011 unverändert verlängert werden.

 

Haushaltsstelle: 4553.7600