Beschluss:
Der FB für Jugend, Familie und Senioren
schlägt dem Ausschuss für Jugend und Familie folgende Beschlussfassung vor:
„Die Leistungsvereinbarungen zur Erbringung
flexibler Erziehungshilfen nach § 27 SGB VIII sollen in den vorliegenden
Ausführungen für freiberufliche Honorarkräfte ab März 2011 und für
Institutionen ab Mai 2011 bis Dezember 2011 abgeschlossen werden.“
Sachverhalt:
Für die Gestaltung passgenauer ambulanter
Hilfen, die den individuellen erzieherischen Bedarf bei Kindern, Jugendlichen
und Familien abdecken, sind eine Vielzahl von Institutionen und Fachkräfte aus
unterschiedlichen Fachdisziplinen für den Landkreis Coburg im Einsatz.
Die individuelle Ausgestaltung der Hilfen
über Ziele, Umfang und Dauer wird nach der Antragstellung auf Hilfe zur
Erziehung durch die Personensorgeberechtigten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens
festgelegt. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Sozialen Dienste beteiligen
dabei alle wichtigen Personen und Institutionen aus dem Lebensumfeld des jungen
Menschen und beziehen die Ressourcen des Hilfeempfängers und dessen Lebenswelt
in die Planung mit ein.
Die in der Leistungsvereinbarung festgelegte
Vergütung pro Fachleistungsstunde hängt von der nachgewiesenen Ausbildung des
Hilfeerbringers und der im Hilfeplan definierten Ausgestaltung der Hilfe ab.
Die bisher gültigen Vergütungssätze der
Fachleistungsstunden sollen aufgrund der Notwendigkeit zu Einsparungen ab März
bis vorerst Dezember 2011 bei den Honorarkräften abgesenkt werden.
Eine Umfrage bei den angrenzenden Kommunen
hat ergeben, dass dort die Stundenvergütungssätze für die Honorarkräfte im
Bereich der ambulant erbrachten Hilfen deutlich unter den Sätzen im Landkreis
Coburg liegen, nur bei der Stadt Coburg lagen die Sätze gleich hoch. Die bisher
gleich hoch angelegten Fachleistungsstundensätzen für Institution sind dagegen
im Vergleich zu den benachbarten Kommunen deutlich niedriger. Bei allen gibt es
für Institutionen individuelle Vereinbarungen mit deutlich höheren
Stundensätzen.
Deshalb sollen die Fachleistungsstundensätze
für die Träger, die durch weit höhere Zusatzkosten belastet sind, auch im
nächsten Vereinbarungszeitraum gleich bleiben und nicht gekürzt werden.
Bei den Honorarkräften sollen die
Fachleistungsstundensätze in der neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung
schon ab März wie folgt abgesenkt werden:
bisher
€ ab März 2011
Sozialtherapeutische Fachleistungsstunde 68,00 € 65,00 €
Sozialpädagogische Fachleistungsstunde 35,00
€ 32,00 €
Familienhebamme 35,00
€ 32,00 €
Heilpädagogische Fachleistungsstunde 30,00
€ 28,00 €
Erzieherische (bei Eignung auch heilerzieherische)
Fachleistungsstunde 28,00
€ 25,00 €
Hauswirtschaftlicher Fachdienst 21,00 € 19,00 €
Pädagogische Hilfskräfte
(Praktikanten, Kinderpfleger, Laienhelfer) 15,00 € 13,00 €
Die Leistungsvereinbarung für die
Institutionen soll nach Ablauf zum 31. April 2011 bis Ende Dezember 2011
unverändert verlängert werden.
Haushaltsstelle: 4553.7600