Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2011 mit der GeRi GmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.“

 

 


Sachverhalt:

 

(1)  Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, nach Abs. 4 Arbeitsleistungen zu erbringen.

 

Ziel der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit ist die vollständige Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um weitere Sanktionen wie Jugendarrest, Bewährungsstrafen oder Haft zu vermeiden und die drohende Abwärtsspirale zu stoppen. Das Konzept zielt darauf ab, durch die sorgfältige Wahl der Einsatzstelle und Art der Tätigkeit die Rahmenbedingungen für einen positiven Einsatz zu schaffen.

GeRI sorgt nach sorgfältiger Einschätzung der Klienten für eine zeitnahe Vermittlung unter Berücksichtigung seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten. Hierzu werden auch die Vorgaben und Wünsche der Einsatzstellen abgeglichen, um so möglichst passgenau zu vermitteln.

Während der Ableistung der Arbeitsstunden bietet die Koordinierungsstelle dem Klienten bei Bedarf Begleitung, Unterstützung und Hilfestellung an.

 

Der Träger führt weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Strafverfahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Der Landkreis finanzierte bisher die Durchführung von Betreuungsweisungen und seit 2010 zusätzlich die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsweisungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Vorher konnte diese Leistung über Bußgelder des Gerichts finanziert werden. Wegen rückläufiger Bußgelder hatte GeRI einen pauschalen Zuschuss für die Arbeitsweisungen in 2010 beantragt und dann für beide Leistungen  eine Pauschale von 18.600 € erhalten. 

 

Die Betreuungsweisungen werden zukünftig für jeden Einzelfall über die Haushaltsstelle der  Flexiblen Hilfen abgerechnet und über diese Leistungsvereinbarung geregelt.   

 

Nach Gesprächen mit dem Träger und aufgrund der aktuellen Fallzahlen wurde für das Jahr 2011 ein pauschaler Zuschuss für die Vermittlung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gerichtlichen Arbeitsweisungen von 7.000 € vereinbart. 

 

Haushaltsstelle: 4660.7070, Unterkonto Arbeitsweisungen