Beschluss:
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2011 mit der GeRi
GmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag,
abzuschließen.“
Sachverhalt:
(1)
Weisungen
sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und
dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die
Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt
werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, nach Abs. 4
Arbeitsleistungen zu erbringen.
Ziel der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
ist die vollständige Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um weitere Sanktionen
wie Jugendarrest, Bewährungsstrafen oder Haft zu vermeiden und die drohende
Abwärtsspirale zu stoppen. Das Konzept zielt darauf ab, durch die sorgfältige
Wahl der Einsatzstelle und Art der Tätigkeit die Rahmenbedingungen für einen
positiven Einsatz zu schaffen.
GeRI sorgt nach sorgfältiger Einschätzung
der Klienten für eine zeitnahe Vermittlung unter Berücksichtigung seiner
Möglichkeiten und Fähigkeiten. Hierzu werden auch die Vorgaben und Wünsche der
Einsatzstellen abgeglichen, um so möglichst passgenau zu vermitteln.
Während der Ableistung der Arbeitsstunden bietet die
Koordinierungsstelle dem Klienten bei Bedarf Begleitung, Unterstützung und
Hilfestellung an.
Der Träger führt weitere
Maßnahmen im Zusammenhang mit Strafverfahren von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen durch. Der Landkreis finanzierte bisher die Durchführung von
Betreuungsweisungen und seit 2010 zusätzlich die Vermittlung und Betreuung von
Arbeitsweisungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Vorher konnte diese
Leistung über Bußgelder des Gerichts finanziert werden. Wegen rückläufiger
Bußgelder hatte GeRI einen pauschalen Zuschuss für die Arbeitsweisungen in 2010
beantragt und dann für beide Leistungen
eine Pauschale von 18.600 € erhalten.
Die
Betreuungsweisungen werden zukünftig für jeden Einzelfall über die
Haushaltsstelle der Flexiblen Hilfen
abgerechnet und über diese Leistungsvereinbarung geregelt.
Nach Gesprächen mit
dem Träger und aufgrund der aktuellen Fallzahlen wurde für das Jahr 2011 ein
pauschaler Zuschuss für die Vermittlung und Betreuung von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit gerichtlichen Arbeitsweisungen von 7.000 €
vereinbart.
Haushaltsstelle: 4660.7070, Unterkonto
Arbeitsweisungen