Beschluss:
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2011 mit dem
Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen.“
Sachverhalt:
Gesetzliche
Grundlage für diese Maßnahmen bilden die Vorgaben des SGB VIII im § 29 „Soziale
Gruppenarbeit“.
Die Teilnahme an
sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der
Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen
Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen
in der Gruppe fördern.
Die Sozialen Trainingsmaßnahmen
werden ausschließlich in Verbindung mit einer Weisung nach § 10 JGG des
Jugendgerichts durchgeführt und fachlich im Rahmen der Jugendgerichtshilfe von
den sozialpädagogischen Fachkräften der Sozialen Dienste empfohlen und
begleitet.
In regelmäßigen Abständen finden konzeptionelle
Auswertungsgespräche zwischen den Fachkräften der Sozialen Dienste und Frau
Ritter von STM statt.
2009 wurden insgesamt 52 Jugendliche und
Heranwachsende aus Stadt und Landkreis Coburg betreut. 40 (77 %) hatten ihren
Wohnsitz im Landkreis Coburg. Dies entsprach fast exakt den Fallzahlen aus
2008. In den letzten Jahren sind die Fallzahlen kontinuierlich zurück gegangen.
Da sich der Abwärtstrend in 2010 weiter bestätigte, sollen in 2011 weniger
Gruppenangebote vorgehalten werden.
In Gesprächen mit dem Diakonischen
Werk hat man sich als Reaktion darauf verständigt, eine Budgetkürzung um ein
Drittel, auf 32.000 € vorzunehmen. Die Finanzierung über ein Budget hat sich in
den letzten Jahren bewährt, es ermöglicht, neben der Finanzierung der Personal-
und Sachkosten, auch den flexiblen Einsatz von Honorarkräften. Eine
Eigenleistung des Trägers wurde bei der Budgetberechnung berücksichtigt.
Haushaltsstelle:
4660.7070