Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie, dass der Landkreis Coburg mit der Jugendwerkstatt Coburg beigefügte Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsvereinbarung für die Laufzeit vom 01.01. bis 31.12.2011 abschließt.

 

 


Sachverhalt:

Die Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk Kronach zum Betrieb der Jugendwerkstatt Coburg wird mit jährlicher Laufzeit abgeschlossen. Die jetzt anstehende Fortschreibung und die Haushaltslage des Landkreises wurden zum Anlass genommen, mit dem Träger Inhalte und Finanzen neu auszuhandeln.


Das Ergebnis ist eine Beibehaltung der bisher sehr erfolgreich praktizierten Inhalte bei Anpassung der Finanzierungs- und Abrechnungsmodalitäten.

 

Inhalte

Die Jugendwerkstatt stellt im Jahr 2011 bis zu 33 Plätze in der Maßnahme Arbeiten und Lernen, sowie bis zu 42 Ausbildungsplätze in den Berufen Modenäherin, Koch/Beikoch, Holzfachwerker und Ausbaufacharbeiter im Trockenbau zur Verfügung.

In 2010 wurde der Jugendwerkstatt das Gütesiegel „Soziale und berufliche Integration“ durch das Bayerische Sozialministerium verliehen.

 

Abrechnungen

Bislang wurde taggenaue Belegungszeiten durch die Jugendwerkstatt nachgewiesen und vorgelegt, die dann von der Verwaltung gegenkontrolliert und mit Meldeabfragen bei allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden recherchiert wurden.

Das sehr aufwändige Verfahren hat entsprechende Personalkapazitäten bei allen Beteiligten gebunden. Der finanzrelevante Nutzen war minimal.

In den Gesprächen zwischen Träger, der Stadt und dem Landkreis Coburg wurde deshalb jetzt ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren gewählt. Grundlage waren die Zahlen zur Inanspruchnahme der vergangenen Jahre. Stadt und Landkreis fördern ab 2011 pauschal die verfügbaren Plätze in der Jugendwerkstatt. Für den Landkreis wird dabei eine Mindestbelegung von in der Regel 32, mindestens jedoch 25 Plätzen durch Landkreisjugendliche festgeschrieben. Unterschreitet die Jugendwerkstatt diese Platzzahl, erfolgt eine anteilige Reduzierung des Zuschussbetrages.

 

Zuschusshöhe

Bislang war vertraglich ein maximaler Zuschussbetrag in Höhe von 36.810 € festgelegt. Die tatsächliche Höhe des Zuschussbetrages variierte je nach Belegung.

Ab 2011 stellt der Landkreis nur noch 27.700 € jährlich zur Verfügung. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsentwurf unter der Haushaltsstelle 0.4601.7070 eingeplant.

Mit dieser Form der Bezuschussung wird auch der seit 2009 in der Jugendwerkstatt praktizierten Kofinanzierungsstruktur durch den Europäischen Sozialfond Rechnung getragen. Der Landkreis deckt mit seinem Zuschuss weniger als 2 % des Gesamtvolumens der geförderten Maßnahmen in der Jugendwerkstatt

in Höhe von ca. 1,6 Mio. € ab.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: