Dem Kreistag wird
empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Das gemäß Art. 64 LKrO
i. V. m. § 24 KommHV für die Jahre 2010 – 2014 aufgestellte
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im
Rahmen der Beratung festgelegten Änderungen gebilligt.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr
entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 04.03.2010 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2009 – 2013 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde
dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen
oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2009 und Neuerfassung des Jahres 2014
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung
der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht
jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen
werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s.
auch Finanzplan).
aus der Beratung:
Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.
Der Bericht ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
Landrat Michael Busch weist eingangs der Detailberatungen darauf hin, dass eine Aussprache zu den Positionen 42, 49 und 62 in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden wird, die er nach Abschluss der Beratungen zum Investitionsprogramm vorsieht.
Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:
lfd. Nr. 4 - Beschaffung von Arbeitsgeräten und Maschinen
(EDV für Verwaltung)
Der HH-Ansatz wird von 210.000 € um 58.000 € auf 152.000 € gekürzt. Es besteht Einverständnis, dass Pos. 14 der Vorhabensliste (Zuschuss Notebooks für den Kreistag) mit 12.000 € durch die Kürzung entfällt. Die Realisierung der darüber hinausgehenden Einsparung von 46.000 € bleibt der Verwaltung überlassen.
Der Verwaltung wird aufgegeben, beim Verkauf von Altgeräten oder sonstigen beweglichen Vermögenswerten einen bestmöglichen Erlös zu erzielen, sofern die Geräte noch genutzt werden können.
lfd. Nrn. 6 und 7
sind in Kombination auszuschreiben, um ein günstigeres Angebot zu erzielen.
lfd. Nr. 9 - Austausch des Teppichbodens
Der HH-Ansatz wird von 110.000 € um 85.000 € auf 25.000 € gekürzt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob z. B. für die Verkehrsflächen/Flure auch PVC- oder ähnliche Beläge verwendet werden könnten.
lfd. Nr. 10 - Behindertengerechter Eingang und Vordach
Der HH-Ansatz wird von 41.000 € um 6.000 € auf 35.000 € gekürzt (Wegfall der Überdachung Nebeneingang),
lfd. Nr. 12 - Errichtung einer Photovoltaikanlage
wird mit Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Projekt im Rahmen einer eigenen Gesellschaft und außerhalb des Haushaltes abzuwickeln ist. Gleiches gilt für Pos. 23.
lfd.Nr. 18 - Generalsanierung und Erweiterung CO II
KR Strobel bittet im Einvernehmen mit der Schulleitung abzuklären, ob eine Vor-Ort-Beschulung in Bad Rodach bewerkstelligt werden könnte.
lfd. Nr. 63 - Kreisstraße CO 17; Neubau der Erlbachbrücke
bei Kleinwalbur
wird mit Sperrvermerk versehen. Das Thema Erhöhung der Traglast für LKW-Verkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge wird noch einmal ausführlich im Bauausschuss erörtert.
lfd. Nr. 68 - Kreisstraße CO 25 - Generalsanierung Watzendorf - Seßlach
Der Betrag von 50.000 € (Planungskosten) wird ins HHJ 2012 verschoben.
lfd. Nr. 73 - Zuführung an den Verwaltungshaushalt …
richtig muss es 2.270.000 € heißen
Der Vorsitzende stellt um 11.55 Uhr die Nichtöffentlichkeit her, um in die Beratungen zu lfd. Nr. 42, 49 und 62 einzutreten.
Die Sitzung wird von 12.30 Uhr bis 13.05 Uhr für eine Mittagspause unterbrochen.